Wettbewerb+ WileyX
TEILNAHMEBEDINGUNGEN "WileyX WETTBEWERB"
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1. Der Veranstalter des Wettbewerbs ist ŁUKASZ PAWLIK, der unter dem Unternehmensnamen ROCKWORLD ŁUKASZ PAWLIK wirtschaftlich tätig ist und in das Zentrale Gewerberegister der Republik Polen eingetragen ist, das vom für Wirtschaft zuständigen Minister geführt wird, mit folgenden Angaben: Anschrift des Geschäftssitzes und Zustelladresse: ul. Jana Kochanowskiego 21, 48-130 Kietrz, NIP 7481388948, REGON 532429748, E-Mail-Adresse: [email protected].
1.2. Der Wettbewerb wird im Online-Shop des Veranstalters unter der Adresse: www.rockworld.pl sowie im Ladengeschäft des Veranstalters unter der Adresse: ul. Mikołaja 9a, 47-400 Racibórz organisiert.
1.3. Teilnehmer des Wettbewerbs kann jede natürliche Person sein, die durch Anmeldung an dem Wettbewerb gemäß den Wettbewerbsbedingungen teilnehmen möchte.
1.4. Die Teilnahme des Teilnehmers am Wettbewerb und damit die Bereitstellung von Informationen und Daten durch den Teilnehmer, einschließlich personenbezogener Daten, deren Umfang in den Teilnahmebedingungen angegeben ist, ist freiwillig, aber notwendig für die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs.
1.5. Sponsor des Wettbewerbspreises ist der Veranstalter.
2. DEFINITIONEN:
2.1. Die in diesen Teilnahmebedingungen verwendeten Begriffe bedeuten:
2.1.1. BÜRGERLICHES GESETZBUCH – das Gesetz vom 23. April 1964 (Amtsbl. Nr. 16, Pos. 93 mit änderungen).
2.1.2. WETTBEWERBSKOMMISSION – eine vom Veranstalter benannte Kommission aus 3 Personen, um die ordnungsgemäße Organisation und den Ablauf des Wettbewerbs zu gewährleisten, insbesondere zur Bestimmung des Gewinners des Wettbewerbs.
2.1.3. WETTBEWERB – dieser vom Veranstalter gemäß den Teilnahmebedingungen organisierte Wettbewerb.
2.1.4. VERANSTALTER – ŁUKASZ PAWLIK, der wirtschaftlich unter dem Unternehmensnamen ROCKWORLD ŁUKASZ PAWLIK tätig ist und in das Zentrale Gewerberegister der Republik Polen eingetragen ist, das vom für Wirtschaft zuständigen Minister geführt wird, mit folgenden Angaben: Anschrift des Geschäftssitzes und Zustelladresse: ul. Jana Kochanowskiego 21, 48-130 Kietrz, NIP 7481388948, REGON 532429748, E-Mail-Adresse: [email protected].
2.1.5. TEILNAHMEBEDINGUNGEN – diese Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs.
2.1.6. ONLINE-SHOP - der Online-Shop des Veranstalters, der unter der Internetadresse: www.rockworld-carpshop.de zugänglich ist.
2.1.7. LADENGESCHÄFT – das Ladengeschäft des Veranstalters, das sich unter der Adresse: ul. Mikołaja 9a, 47-400 Racibórz befindet.
2.1.8. TEILNEHMER – eine natürliche Person, die am Wettbewerb teilnimmt und zusätzlich die Anforderungen erfüllt, die in Punkt 3 der Wettbewerbsbedingungen angegeben sind.
2.1.9. WETTBEWERBSAUFGABE – eine Wettbewerbsaufgabe, die der Teilnehmer ausführen muss, bestehend aus der Beantwortung der Frage: "Die WileyX Brillen sind am besten geeignet..." beim Aufgeben einer Bestellung im Online-Shop oder beim Einkauf im Ladengeschäft.
3. TEILNAHMEBEDINGUNGEN AM WETTBEWERB
3.1. Die Teilnahme am Wettbewerb ist freiwillig und kostenlos.
3.2. Die Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb erfolgt durch den Kauf von beliebigen Produkten der Marke WileyX, das Ankreuzen der Zustimmung zur Teilnahme am Wettbewerb sowie die Ausführung der Wettbewerbsaufgabe durch den Teilnehmer beim Aufgeben einer Bestellung im Online-Shop oder beim Einkauf im Ladengeschäft.
3.3. Die Wettbewerbsaufgabe sollte vom Teilnehmer eigenständig ausgeführt werden, sollte ein eigenes Werk sein, das bisher nicht veröffentlicht wurde, auch nicht im Internet. Der Teilnehmer, der die Wettbewerbsaufgabe ausführt und an den Veranstalter sendet, muss vollständige Urheberpersönlichkeits- und Vermögensrechte daran besitzen.
3.4. Der Teilnehmer ist insbesondere in Verbindung mit der Ausführung und Übersendung der Wettbewerbsaufgabe verpflichtet, das Bereitstellen rechtswidriger Inhalte zu unterlassen. Die vom Teilnehmer bereitgestellten Inhalte, insbesondere im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe, sollten gesetzeskonform und den guten Sitten entsprechend sein unter Berücksichtigung der Achtung der Persönlichkeitsrechte sowie der Urheberrechte und des geistigen Eigentums des Veranstalters und Dritter und sollten keine vulgäre, beleidigende Sprache enthalten oder die Regeln des sozialen Zusammenlebens verletzen.
3.5. Von der Teilnahme am Wettbewerb sind Mitarbeiter und Mitarbeiter des Veranstalters sowie andere Personen, die an der Vorbereitung oder Organisation des Wettbewerbs beteiligt waren, sowie die Mitglieder ihrer engsten Familie ausgeschlossen. Unter Mitgliedern der engsten Familie versteht man: Vorfahren, Nachkommen, Geschwister, Ehepartner, Eltern der Ehepartner und Adoptivverhältnisse.
4. BEDINGUNGEN UND REGELN DES WETTBEWERBS
4.1. Der Wettbewerb dauert vom 14. Mai 2024 bis zum 30. Juni 2024.
4.2. Zur Ermittlung des Gewinners des Wettbewerbs und um den ordnungsgemäßen Ablauf des Wettbewerbs zu gewährleisten, wählt die Kommission nach eigenem Ermessen das Gewinnerprojekt aus, wobei sie ihre eigene Bewertung, die Angemessenheit, Übereinstimmung mit dem Thema des Wettbewerbs, Originalität und Interesse an der Wettbewerbsaufgabe des Teilnehmers berücksichtigt.
4.3. Im Wettbewerb werden 3 Gewinner ermittelt, denen die Wettbewerbskommission Preise in Form von WileyX-Gadget-Sets - 2 x Rucksack + T-Shirt und 1 x Thermosflasche + T-Shirt verleihen wird.
4.4. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Wettbewerbs bekannt gegeben, indem entsprechende Informationen auf dem FB-Profil des Veranstalters veröffentlicht werden. Zusätzlich wird der Gewinner vom Veranstalter über den Gewinn per E-Mail oder telefonisch informiert.
4.5. Falls der Veranstalter nicht in der Lage sein sollte, die für die Zustellung des Preises an den Teilnehmer notwendigen Daten zu erhalten, oder wenn der Teilnehmer nicht auf die Nachricht des Veranstalters antwortet, ist die Kommission berechtigt, einen alternativen Teilnehmer auszuwählen, dem der Preis verliehen wird.
4.6. Der Veranstalter wird unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Wettbewerbs, Kontakt zum Gewinner aufnehmen.
4.7. Der Gewinner kann auf das Recht verzichten, den gewonnenen Preis zu erhalten, kann jedoch nicht das Recht auf den Preis auf eine dritte Person übertragen oder die Umwandlung des Preises in einen Geldwert oder irgendeine andere Form der Entschädigung verlangen.
4.8. Der Gewinn wird dem Gewinner des Wettbewerbs innerhalb von 21 Tagen nach Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses per Kurier an die von ihm angegebene Adresse auf Kosten des Veranstalters zugestellt.
4.9. Sollte der Preis besteuert werden, wird dem Gewinner des Wettbewerbs zusätzlich ein Geldpreis in Höhe des Steueräquivalents gewährt, das der Gewinner des Wettbewerbs aufgrund des Gewinns im Wettbewerb zahlen muss. Der zusätzliche Geldpreis, von dem im vorherigen Satz die Rede ist, wird nicht ausbezahlt und dient zur Deckung der pauschalen Steuer, wie im Artikel 30 Absatz 1 Punkt 2 des Gesetzes vom 26. Juli 1991 über die Einkommenssteuer für natürliche Personen (amtliche Sammlung der Gesetze von 2018, Pos. 1509 mit änderungen) erwähnt. Diese Steuer wird vom Veranstalter des Wettbewerbs einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt.
5. DATENSCHUTZRICHTLINIE
5.1. Der Datenverantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ist der Veranstalter (nachfolgend: „Datenverantwortlicher“). Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden Rechtsvorschriften verarbeitet, insbesondere gemäß der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Allgemeine Datenschutzverordnung) - nachfolgend „DSGVO“ oder „DSGVO-Verordnung“ genannt.
5.2. Der Datenverantwortliche verarbeitet personenbezogene Daten zu den Zwecken, für die Dauer und auf der Grundlage der in diesem Abschnitt der Teilnahmebedingungen festgelegten Grundsätze. Die Bereitstellung personenbezogener Daten ist freiwillig, aber die Nichtbereitstellung personenbezogener Daten, die für die Teilnahme am Wettbewerb erforderlich sind, macht eine Teilnahme unmöglich. Der Datenverantwortliche ist besonders darauf bedacht, die Interessen der Personen zu schützen, deren personenbezogene Daten er verarbeitet, und ist insbesondere dafür verantwortlich und gewährleistet, dass die von ihm gesammelten Daten: (1) gesetzeskonform verarbeitet werden; (2) für festgelegte, rechtlich zulässige Zwecke gesammelt und keiner weiteren Verarbeitung unterzogen werden, die nicht mit diesen Zwecken vereinbar ist; (3) sachlich korrekt und angemessen im Verhältnis zu den Zwecken sind, für die sie verarbeitet werden; (4) in einer Form aufbewahrt werden, die eine Identifizierung der betroffenen Personen nicht länger ermöglicht, als es für den Zweck der Verarbeitung notwendig ist, und (5) so verarbeitet werden, dass ein angemessener Schutz personenbezogener Daten gewährleistet ist, einschließlich Schutz vor unzulässiger oder rechtswidriger Verarbeitung sowie vor zufälligem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung, durch angemessene technische oder organisatorische Maßnahmen. Unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, des Kontexts und der Zwecke der Verarbeitung sowie des Risikos einer Verletzung der Rechte oder Freiheiten natürlicher Personen mit unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos implementiert der Datenverantwortliche angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, damit die Verarbeitung gemäß dieser Verordnung erfolgt und nachgewiesen werden kann. Diese Maßnahmen werden bei Bedarf überprüft und aktualisiert. Der Datenverantwortliche wendet technische Maßnahmen an, um das Abrufen und Modifizieren personenbezogener Daten, die elektronisch übermittelt werden, durch unbefugte Personen zu verhindern.
5.3. Der Datenverantwortliche ist berechtigt, personenbezogene Daten in den Fällen zu verarbeiten, in denen – und im erforderlichen Umfang – mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: (1) die betroffene Person hat ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen oder mehrere spezifische Zwecke erteilt; (2) die Verarbeitung ist notwendig für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder um auf Anfrage der betroffenen Person Maßnahmen vor Abschluss eines Vertrags zu ergreifen; (3) die Verarbeitung ist notwendig, um einer rechtlichen Verpflichtung nachzukommen, die dem Datenverantwortlichen auferlegt ist; oder (4) die Verarbeitung ist notwendig für die Zwecke der Verfolgung berechtigter Interessen des Datenverantwortlichen oder einer dritten Partei, außer in Fällen, in denen die Interessen oder Grundrechte und -freiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere wenn die betroffene Person ein Kind ist.
5.4. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Datenverantwortlichen erfordert jedes Mal das Vorliegen mindestens einer der oben genannten Gründe. Die spezifischen Gründe für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmer durch den Datenverantwortlichen werden im nächsten Abschnitt der Teilnahmebedingungen angegeben – in Bezug auf den bestimmten Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Datenverantwortlichen.
5.5. Der Datenverantwortliche kann personenbezogene Daten zu folgenden Zwecken, auf folgenden rechtlichen Grundlagen und für folgende Zeiträume verarbeiten:
| Verarbeitungszweck | Rechtliche Grundlage der Datenverarbeitung | Datenaufbewahrungszeitraum |
| Organisation des Wettbewerbs | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) der DSGVO-Verordnung (berechtigtes Interesse) – die Verarbeitung ist notwendig für die Zwecke der Verfolgung der berechtigten Interessen des Datenverantwortlichen – die in der Notwendigkeit bestehen, die Bedingungen des organisierten Wettbewerbs gegenüber seinen Teilnehmern gemäß den allgemein geltenden Rechtsvorschriften und diesen Teilnahmebedingungen zu erfüllen | Die Daten werden für die Dauer des Wettbewerbs, der Umsetzung der den Teilnehmern des Wettbewerbs verliehenen Preise, der Beendigung des Vertrags oder des Erlöschens der Rechte und Pflichten des Veranstalters und der Teilnehmer des Wettbewerbs aufbewahrt. |
| Direktmarketing | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) der DSGVO-Verordnung (berechtigtes Interesse des Datenverantwortlichen) – die Verarbeitung ist notwendig für die Zwecke der Verfolgung der berechtigten Interessen des Datenverantwortlichen |
Die Daten werden für die Dauer des berechtigten Interesses des Datenverantwortlichen aufbewahrt, jedoch nicht länger als für den Zeitraum der Verj |
