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Wettbewerb+ Prologic Dezember

TEILNAHMEBEDINGUNGEN "WETTBEWERB+ Prologic DEZEMBER"

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Der Veranstalter des Wettbewerbs ist ŁUKASZ PAWLIK, der unter dem Firmennamen ROCKWORLD ŁUKASZ PAWLIK ein Gewerbe betreibt, eingetragen in das Zentrale Register und Informationen über die Wirtschaftstätigkeit der Republik Polen, geführt vom Minister zuständig für die Wirtschaft, mit: Adresse des Geschäftssitzes und der Zustelladresse: ul. Jana Kochanowskiego 21, 48-130 Kietrz, NIP 7481388948, REGON 532429748, E-Mail-Adresse: [email protected].

1.2. Der Wettbewerb wird im Online-Shop des Veranstalters unter der Adresse: www.rockworld.pl sowie im Ladengeschäft des Veranstalters unter der Adresse: ul. Mikołaja 9a, 47-400 Racibórz organisiert.

1.3. Teilnehmer des Wettbewerbs kann jede natürliche Person sein, die durch Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb gemäß den Wettbewerbsbedingungen ihre Teilnahme bekundet.

1.4. Die Teilnahme des Teilnehmers am Wettbewerb und damit das Bereitstellen von Informationen und Daten durch den Teilnehmer im Zusammenhang mit seiner Teilnahme am Wettbewerb, einschließlich personenbezogener Daten, deren Umfang in den Bedingungen angegeben ist, ist freiwillig, aber notwendig für die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs.

1.5. Sponsor des Preises im Wettbewerb ist der Veranstalter.

2. DEFINITIONEN:

2.1. Die in diesen Bedingungen verwendeten Begriffe bedeuten:

2.1.1. BÜRGERLICHES GESETZBUCH – das Gesetz - Zivilgesetzbuch vom 23. April 1964 (Dz.U. Nr. 16, Pos. 93 mit Änderungen).

2.1.2. WETTBEWERBSKOMMISSION – die von dem Veranstalter berufene Kommission bestehend aus 3 Personen, um die ordnungsgemäße Organisation und Durchführung des Wettbewerbs zu gewährleisten, insbesondere um den Gewinner des Wettbewerbs zu bestimmen.

2.1.3. WETTBEWERB – der vorliegende Wettbewerb, organisiert vom Veranstalter gemäß den Bedingungen.

2.1.4. VERANSTALTER – ŁUKASZ PAWLIK, der unter dem Firmennamen ROCKWORLD ŁUKASZ PAWLIK ein Gewerbe betreibt, eingetragen in das Zentrale Register und Informationen über die Wirtschaftstätigkeit der Republik Polen, geführt vom Minister zuständig für die Wirtschaft, mit: Adresse des Geschäftssitzes und der Zustelladresse: ul. Jana Kochanowskiego 21, 48-130 Kietrz, NIP 7481388948, REGON 532429748, E-Mail-Adresse: [email protected].

2.1.5. BEDINGUNGEN – die vorliegenden Wettbewerbsbedingungen.

2.1.6. ONLINE-SHOP - der Online-Shop des Veranstalters, erreichbar unter der Internetadresse: www.rockworld.pl.

2.1.7. LADENGESCHÄFT – das Ladengeschäft des Veranstalters mit der Adresse: ul. Mikołaja 9a, 47-400 Racibórz.

2.1.8. TEILNEHMER – eine natürliche Person, die am Wettbewerb teilnimmt und zusätzlich die in Punkt 3 der Wettbewerbsbedingungen angegebenen Anforderungen erfüllt.

2.1.9. WETTBEWERBSAUFGABE – die Wettbewerbsaufgabe, die vom Teilnehmer ausgeführt werden muss, besteht aus der Beantwortung der Frage: "Mein bevorzugtes Produkt von Prologic ist..., weil...." beim Abgeben einer Bestellung im Online-Shop oder beim Kauf im Ladengeschäft.

3. TEILNAHMEBEDINGUNGEN AM WETTBEWERB

3.1. Die Teilnahme am Wettbewerb ist freiwillig und kostenlos.

3.2. Die Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb erfolgt durch den Kauf beliebiger Produkte der Marke Prologic, die Zustimmung zur Teilnahme am Wettbewerb und die Ausführung der Wettbewerbsaufgabe durch den Teilnehmer beim Abgeben einer Bestellung im Online-Shop oder beim Kauf im Ladengeschäft.

3.3. Die Wettbewerbsaufgabe sollte vom Teilnehmer eigenständig ausgeführt werden, sie sollte ein eigenes Werk sein, das zuvor nicht veröffentlicht wurde, auch nicht im Internet. Der Teilnehmer, der die Wettbewerbsaufgabe ausführt und an den Veranstalter sendet, muss die vollständigen persönlichen und vermögensrechtlichen Urheberrechte daran besitzen.

3.4. Insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung und dem Senden der Wettbewerbsaufgabe ist es dem Teilnehmer untersagt, rechtswidrige Inhalte bereitzustellen. Die vom Teilnehmer bereitgestellten Inhalte, insbesondere im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe, sollten rechtlich und moralisch korrekt sein, unter Berücksichtigung des Respekts für die persönlichen Rechte sowie Urheberrechte und geistiges Eigentum des Veranstalters und Dritter, und sollten keine vulgäre, beleidigende Sprache enthalten oder gegen die Regeln des sozialen Zusammenlebens verstoßen.

3.5. Von der Teilnahme am Wettbewerb sind Mitarbeiter und Mitarbeiter des Veranstalters und andere Personen, die an der Vorbereitung oder Organisation des Wettbewerbs beteiligt waren, sowie Mitglieder ihrer engsten Familien ausgeschlossen. Unter engsten Familienmitgliedern versteht man: Vorfahren, Nachkommen, Geschwister, Ehepartner, Eltern der Ehepartner und adoptierte Personen.

4. BEDINGUNGEN UND REGELN DES WETTBEWERBS

4.1. Der Wettbewerb läuft vom 19. Dezember 2023 bis zum 20. Januar 2024.

4.2. Um den Gewinner des Wettbewerbs zu ermitteln und einen ordnungsgemäßen Ablauf des Wettbewerbs zu gewährleisten, wählt die Kommission in freier Entscheidung die siegreiche Wettbewerbsaufgabe aus, unter Berücksichtigung ihres eigenen Ermessens, einschließlich der Angemessenheit, Übereinstimmung mit dem Thema des Wettbewerbs, Originalität und Interessantheit der Wettbewerbsaufgabe des Teilnehmers.

4.3. Im Wettbewerb wird 1 Gewinner ausgewählt, dem die Wettbewerbskommission einen Preis in Form einer Angelrolle Prologic Avenger 6000 BF Carp Reel TF Handle im Katalogwert von 221,00 PLN verleiht.

4.4. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Wettbewerbs bekannt gegeben, indem eine entsprechende Information im zuständigen Bereich des Online-Shops des Veranstalters veröffentlicht wird. Zusätzlich wird der Gewinner vom Veranstalter über den Gewinn per E-Mail-Nachricht, die an die von ihm angegebene Adresse gesendet wird, oder telefonisch informiert.

4.5. Falls der Veranstalter keine Daten erhält, die zur Übersendung des Preises an den Teilnehmer notwendig sind, oder falls keine Antwort auf die Nachricht erfolgt, die an den Teilnehmer gesendet wurde, hat die Kommission das Recht, einen alternativen Teilnehmer auszuwählen, dem der Preis verliehen wird.

4.6. Der Veranstalter wird unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Wettbewerbs, Kontakt mit dem Gewinner aufnehmen.

4.7. Der Gewinner kann auf sein Recht auf den gewonnenen Preis verzichten, kann das Recht auf den Preis jedoch nicht auf eine dritte Person übertragen, noch kann er den Umtausch des Preises gegen einen Geldäquivalent oder eine andere Form der Entschädigung verlangen.

4.8. Der Gewinn wird dem Gewinner des Wettbewerbs per Kurierdienst an die von ihm angegebene Adresse innerhalb von 21 Tagen nach Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses auf Kosten des Veranstalters geliefert.

4.9. Falls der Preis besteuert wird, wird dem Gewinner des Wettbewerbs zusätzlich ein Geldpreis in Höhe des Steueräquivalents zugesprochen, das der Gewinner des Wettbewerbs aufgrund des Gewinns im Wettbewerb zu zahlen hat. Der zusätzliche Geldpreis, von dem im vorherigen Satz die Rede ist, unterliegt nicht der Ausgabe und wird verwendet, um die Pauschalsteuer zu decken, wie in Artikel 30 Absatz 1 Punkt 2 des Gesetzes vom 26. Juli 1991 über die Einkommensteuer von natürlichen Personen (konsolidierter Text Dz.U. von 2018 Pos. 1509 mit Änderungen) erwähnt. Diese Steuer wird vom Veranstalter des Wettbewerbs einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt.

5. DATENSCHUTZPOLITIK

5.1. Administrator der im Zusammenhang mit der Durchführung der Bestimmungen dieser Bedingungen verarbeiteten personenbezogenen Daten ist der Veranstalter (nachfolgend: „Administrator“). Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden Rechtsvorschriften verarbeitet, insbesondere gemäß der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (allgemeine Datenschutzverordnung) – nachfolgend „DSGVO“ oder „Datenschutz-Grundverordnung“ genannt.

5.2. Der Administrator verarbeitet personenbezogene Daten zu den in diesem Abschnitt angegebenen Zwecken, für den angegebenen Zeitraum und nach den angegebenen Grundsätzen. Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig, aber das Nichtvorhandensein personenbezogener Daten, die für die Teilnahme am Wettbewerb erforderlich sind, führt dazu, dass die Teilnahme nicht möglich ist. Der Administrator bemüht sich besonders, die Interessen der Personen, deren personenbezogene Daten er verarbeitet, zu schützen, und ist insbesondere dafür verantwortlich und gewährleistet, dass die von ihm gesammelten Daten: (1) gemäß dem Gesetz verarbeitet; (2) für angegebene, rechtmäßige Zwecke gesammelt und keiner weiteren Verarbeitung unterzogen werden, die mit diesen Zwecken nicht vereinbar ist; (3) sachlich richtig und angemessen im Verhältnis zu den Zwecken sind, für die sie verarbeitet werden; (4) in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der Personen, auf die sie sich beziehen, nicht länger als notwendig ermöglicht, um den Zweck der Verarbeitung zu erreichen; und (5) auf eine Weise verarbeitet werden, die einen angemessenen Schutz personenbezogener Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unzulässiger oder rechtswidriger Verarbeitung sowie vor zufälligem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung, mit angemessenen technischen oder organisatorischen Maßnahmen. Unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, des Kontexts und der Zwecke der Verarbeitung sowie des Risikos einer Verletzung der Rechte oder Freiheiten natürlicher Personen mit unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit und Schwere der Bedrohung implementiert der Administrator angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, damit die Verarbeitung gemäß dieser Verordnung erfolgt und dies nachgewiesen werden kann. Diese Maßnahmen werden bei Bedarf überprüft und aktualisiert. Der Administrator implementiert technische Maßnahmen, um das Abrufen und Modifizieren personenbezogener Daten, die elektronisch übermittelt werden, durch unbefugte Personen zu verhindern.

5.3. Der Administrator ist berechtigt, personenbezogene Daten in den Fällen zu verarbeiten, in denen – und in dem Umfang, in dem – mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: (1) die betroffene Person hat der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke zugestimmt; (2) die Verarbeitung ist notwendig, um einen Vertrag zu erfüllen, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder um auf Anfrage der betroffenen Person vor Abschluss eines Vertrags Maßnahmen zu ergreifen; (3) die Verarbeitung ist notwendig, um einer rechtlichen Verpflichtung nachzukommen, die dem Administrator obliegt; oder (4) die Verarbeitung ist notwendig für Zwecke, die sich aus den berechtigten Interessen ergeben, die vom Administrator oder von einer dritten Partei verfolgt werden, es sei denn, die Interessen oder grundlegenden Rechte und Freiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere wenn die betroffene Person ein Kind ist.

5.4. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Administrator erfordert in jedem Fall das Vorliegen mindestens einer der oben genannten Grundlagen. Die spezifischen Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmer durch den Administrator sind im nächsten Abschnitt der Bedingungen angegeben – im Bezug auf den spezifischen Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Administrator.

5.5. Der Administrator kann personenbezogene Daten zu den folgenden Zwecken, auf den folgenden rechtlichen Grundlagen und für die folgende Dauer verarbeiten:

Zweck der Datenverarbeitung Rechtliche Grundlage der Datenverarbeitung Dauer der Datenspeicherung
Organisation des Wettbewerbs Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) der DSGVO (berechtigtes Interesse) – die Verarbeitung ist notwendig zur Verwirklichung der Ziele, die sich aus den berechtigten Interessen des Administrators ergeben – die in der Notwendigkeit bestehen, die Bedingungen des organisierten Wettbewerbs gegenüber seinen Teilnehmern gemäß den allgemein geltenden Rechtsvorschriften und den nachstehenden Bedingungen zu erfüllen Die Daten werden für die Dauer der Durchführung des Wettbewerbs, der Realisierung der Preise, die den Wettbewerbsteilnehmern verliehen wurden, der Vertragsauflösung oder des Erlöschens der Rechte und Pflichten des Veranstalters und der Wettbewerbsteilnehmer aufbewahrt.
Direktmarketing Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) der DSGVO (berechtigtes Interesse des Administrators) – die Verarbeitung ist notwendig für die Zwecke, die sich aus den berechtigten Interessen des Administrators ergeben

Die Daten werden für die Dauer des berechtigten Interesses aufbewahrt, das vom Administrator verfolgt wird, jedoch nicht länger als die Dauer der Verjährung der Ansprüche des Administrators gegen die bet

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