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Wettbewerb+ JRC Dezember

TEILNAHMEBEDINGUNGEN "WETTBEWERB+ JRC Dezember"

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Der Veranstalter des Wettbewerbs ist ŁUKASZ PAWLIK, der unter dem Firmennamen ROCKWORLD ŁUKASZ PAWLIK ein Gewerbe betreibt, eingetragen im Zentralen Register und Information über Wirtschaftstätigkeit der Republik Polen, geführt vom Minister für Wirtschaft, mit: Geschäftsadresse und Zustelladresse: ul. Jana Kochanowskiego 21, 48-130 Kietrz, NIP 7481388948, REGON 532429748, E-Mail-Adresse: [email protected].

1.2. Der Wettbewerb wird im Online-Shop des Veranstalters unter der Adresse: www.rockworld.pl sowie im stationären Geschäft des Veranstalters unter der Adresse: ul. Mikołaja 9a, 47-400 Racibórz, organisiert.

1.3. Teilnehmer des Wettbewerbs kann jede natürliche Person sein, die den Wunsch äußert, durch Anmeldung am Wettbewerb gemäß den Teilnahmebedingungen teilzunehmen.

1.4. Die Teilnahme des Teilnehmers am Wettbewerb und somit die Bereitstellung von Informationen und Daten durch den Teilnehmer in Verbindung mit seiner Teilnahme am Wettbewerb, einschließlich personenbezogenen Daten, deren Umfang in den Teilnahmebedingungen angegeben ist, ist freiwillig, aber für die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs notwendig.

1.5. Sponsor des Preises im Wettbewerb ist der Veranstalter.

2. DEFINITIONEN:

2.1. Begriffe, die in diesen Teilnahmebedingungen verwendet werden, bedeuten:

2.1.1. ZIVILGESETZBUCH – das Gesetz – Zivilgesetzbuch vom 23. April 1964 (GBl. Nr. 16, Pos. 93 mit Änderungen).

2.1.2. WETTBEWERBSKOMMISSION – eine von dem Veranstalter bestellte Kommission aus 3 Personen zum Zwecke der ordnungsgemäßen Organisation und Durchführung des Wettbewerbs, insbesondere zur Ermittlung des Gewinners des Wettbewerbs.

2.1.3. WETTBEWERB – der gegenständliche Wettbewerb, der vom Veranstalter gemäß den Teilnahmebedingungen durchgeführt wird.

2.1.4. VERANSTALTER – ŁUKASZ PAWLIK, der unter dem Firmennamen ROCKWORLD ŁUKASZ PAWLIK ein Gewerbe betreibt, eingetragen im Zentralen Register und Information über Wirtschaftstätigkeit der Republik Polen, geführt vom Minister für Wirtschaft, mit: Geschäftsadresse und Zustelladresse: ul. Jana Kochanowskiego 21, 48-130 Kietrz, NIP 7481388948, REGON 532429748, E-Mail-Adresse: [email protected].

2.1.5. TEILNAHMEBEDINGUNGEN – die vorliegenden Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs.

2.1.6. ONLINE-SHOP – der Online-Shop des Veranstalters, zugänglich unter der Internetadresse: www.rockworld.pl.

2.1.7. STATIONÄRES GESCHÄFT – das stationäre Geschäft des Veranstalters, gelegen unter der Adresse: ul. Mikołaja 9a, 47-400 Racibórz.

2.1.8. TEILNEHMER – eine natürliche Person, die am Wettbewerb teilnimmt und zusätzlich die Anforderungen erfüllt, die in Punkt 3 der Teilnahmebedingungen angegeben sind.

2.1.9. WETTBEWERBSAUFGABE – die Wettbewerbsaufgabe, die der Teilnehmer ausführen muss, besteht darin, auf die Frage zu antworten: "Mein Lieblingsprodukt der Marke JRC ist..., weil...." während einer Bestellung im Online-Shop oder beim Einkauf im stationären Geschäft.

3. TEILNAHMEBEDINGUNGEN DES WETTBEWERBS

3.1. Die Teilnahme am Wettbewerb ist freiwillig und kostenlos.

3.2. Die Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb erfolgt durch den Kauf von Produkten der Marke JRC, die Zustimmung zur Teilnahme am Wettbewerbund durch die Erfüllung der Wettbewerbsaufgabe durch den Teilnehmer während der Bestellung im Online-Shop oder beim Einkauf im stationären Geschäft.

3.3. Die Wettbewerbsaufgabe muss vom Teilnehmer selbständig durchgeführt werden, sie muss ein urheberrechtliches Werk sein, das bisher nicht veröffentlicht wurde, auch nicht im Internet. Der Teilnehmer, der die Wettbewerbsaufgabe durchführt und dem Veranstalter übermittelt, muss volle persönliche und vermögensrechtliche Urheberrechte besitzen.

3.4. Der Teilnehmer, insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung und Übermittlung der Wettbewerbsaufgabe, ist verpflichtet, die Übermittlung rechtswidriger Inhalte zu unterlassen. Die vom Teilnehmer übermittelten Inhalte, insbesondere im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe, sollten rechtskonform und den guten Sitten entsprechend sein unter Berücksichtigung der Wahrung persönlicher Rechte sowie Urheberrechte und geistigen Eigentums des Veranstalters und Dritter sowie sollten keine vulgären, beleidigenden Ausdrücke oder Verletzungen der gesellschaftlichen Koexistenzregeln enthalten.

3.5. Von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen sind Mitarbeiter und Mitarbeiter des Veranstalters sowie andere Personen, die an der Vorbereitung oder Organisation des Wettbewerbs beteiligt waren sowie Mitglieder ihrer unmittelbaren Familie. Unter unmittelbaren Familienangehörigen versteht man: Vorfahren, Abkömmlinge, Geschwister, Ehepartner, Eltern der Ehepartner und adoptierte Personen.

4. BEDINGUNGEN UND REGELN DES WETTBEWERBS

4.1. Der Wettbewerb läuft vom 18. Dezember 2023 bis zum 19. Januar 2024.

4.2. Um den Gewinner des Wettbewerbs zu ermitteln und den ordnungsgemäßen Ablauf des Wettbewerbs zu gewährleisten, wählt die Kommission in freier Entscheidung die Gewinneraufgabe aus, indem sie ihr eigenes Ermessen anwendet und dabei die Angemessenheit, Übereinstimmung mit der Thematik des Wettbewerbs, Originalität und Interessantheit der Wettbewerbsaufgabe des Teilnehmers berücksichtigt.

4.3. Im Wettbewerb wird 1 Gewinner ermittelt, dem die Wettbewerbskommission einen Preis in Form einer Angelrolle JRC RV 7000 mit einem Katalogwert von 265,00 PLN zuspricht.

4.4. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Wettbewerbs bekannt gegeben, indem die entsprechende Information im zuständigen Abschnitt des Online-Shops des Veranstalters veröffentlicht wird. Zusätzlich wird der Gewinner vom Veranstalter über den Gewinn per E-Mail oder telefonisch informiert.

4.5. Falls der Veranstalter keine Daten erhalten kann, die für die Zusendung des Preises an den Teilnehmer erforderlich sind, oder falls vom Teilnehmer keine Antwort auf die Nachricht des Veranstalters eingeht, steht der Kommission das Recht zu, einen alternativen Teilnehmer zu wählen, dem der Preis zuerkannt wird.

4.6. Der Veranstalter wird den Gewinner unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Wettbewerbs, kontaktieren.

4.7. Der Gewinner kann auf das Recht des gewonnenen Preises verzichten, kann jedoch das Preisrecht nicht auf eine dritte Person übertragen, noch kann er eine Auszahlung des Preises in Geld oder in irgendeiner anderen Form von Entschädigung verlangen.

4.8. Der Gewinn wird dem Gewinner des Wettbewerbs innerhalb von 21 Tagen nach Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses auf Kosten des Veranstalters per Kuriersendung an die angegebene Adresse geliefert.

4.9. Sollte der Preis steuerpflichtig sein, wird dem Gewinner des Wettbewerbs ein zusätzlicher Geldpreis in Höhe des äquivalenten Steuerbetrags zuerkannt, den der Gewinner des Wettbewerbs aufgrund des Gewinns im Wettbewerb zahlen muss. Der zusätzliche Geldpreis, auf den im vorherigen Satz Bezug genommen wird, wird nicht ausgehändigt und dient zur Deckung der pauschalen Steuer nach Art. 30 Abs. 1 Pkt. 2 des Gesetzes vom 26. Juli 1991 über die Einkommensteuer natürlicher Personen (Gesetzblatt von 2018, Pos. 1509, mit Änderungen). Diese Steuer wird vom Veranstalter des Wettbewerbs abgezogen und an das zuständige Finanzamt abgeführt.

5. DATENSCHUTZPOLITIK

5.1. Der Administrator der im Zusammenhang mit der Umsetzung der Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen verarbeiteten personenbezogenen Daten ist der Veranstalter (nachstehend: „Administrator“). Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden Rechtsvorschriften verarbeitet, insbesondere gemäß der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und über den freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (allgemeine Datenschutzverordnung) – nachfolgend als „DSGVO“ oder „Verordnung DSGVO“ bezeichnet.

5.2. Der Administrator verarbeitet personenbezogene Daten zu den Zwecken, für die Dauer und auf der Grundlage der in diesem Abschnitt der Teilnahmebedingungen angegebenen Vorschriften. Die Bereitstellung personenbezogener Daten ist freiwillig, jedoch führt die Nichtbereitstellung der für die Teilnahme am Wettbewerb erforderlichen personenbezogenen Daten dazu, dass keine Teilnahme möglich ist. Der Administrator bemüht sich besonders um den Schutz der Interessen der Personen, deren verarbeitete personenbezogenen Daten betreffen, und ist insbesondere verantwortlich und gewährleistet, dass die von ihm gesammelten Daten: (1) rechtmäßig verarbeitet werden; (2) für festgelegte, rechtmäßige Zwecke gesammelt werden und keiner weiteren Verarbeitung unterzogen werden, die nicht mit diesen Zwecken vereinbar ist; (3) sachlich richtig und angemessen in Bezug auf die Zwecke sind, für die sie verarbeitet werden; (4) in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nicht länger zulässt als für den Zweck der Verarbeitung notwendig ist; und (5) in einer Weise verarbeitet werden, die einen angemessenen Schutz der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unrechtmäßiger oder rechtswidriger Verarbeitung sowie vor zufälligem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen. Unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, des Kontexts und der Zwecke der Verarbeitung sowie des Risikos einer Verletzung der Rechte oder Freiheiten natürlicher Personen mit unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos implementiert der Administrator geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung im Einklang mit dieser Verordnung erfolgt und dass sie nachgewiesen werden kann. Diese Maßnahmen werden bei Bedarf überprüft und aktualisiert. Der Administrator verwendet technische Maßnahmen, um das Abfangen und Modifizieren von elektronisch übermittelten personenbezogenen Daten durch Unbefugte zu verhindern.

5.3. Der Administrator ist berechtigt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, wenn – und im Umfang, in dem – mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: (1) die betroffene Person hat ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben; (2) die Verarbeitung ist notwendig, um einen Vertrag zu erfüllen, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder um auf Anfrage der betroffenen Person Maßnahmen vor Vertragsabschluss zu ergreifen; (3) die Verarbeitung ist notwendig, um einer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, die dem Administrator obliegt; oder (4) die Verarbeitung ist notwendig für Zwecke, die aus den berechtigten Interessen des Administrators oder eines Dritten resultieren, es sei denn, die Interessen oder grundlegenden Rechte und Freiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere wenn die betroffene Person ein Kind ist.

5.4. Jede Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Administrator erfordert jedes Mal das Vorliegen mindestens einer der oben genannten Rechtsgrundlagen. Die spezifischen Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmer durch den Administrator sind im folgenden Abschnitt der Teilnahmebedingungen angegeben – in Bezug auf den jeweiligen Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Administrator.

5.5. Der Administrator kann personenbezogene Daten zu den folgenden Zwecken, auf den folgenden Rechtsgrundlagen und für den folgenden Zeitraum verarbeiten:

Zweck der Datenverarbeitung Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Datenlagerungszeitraum
Organisation des Wettbewerbs Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (rechtlich berechtigtes Interesse) – die Verarbeitung ist notwendig für die Umsetzung der Ziele, die aus den rechtlich berechtigten Interessen des Administrators resultieren – die sich aus der Notwendigkeit ergeben, sich an die Bedingungen des ausgeschriebenen Wettbewerbs gegenüber den Teilnehmern gemäß den allgemein geltenden Rechtsvorschriften und den nachfolgenden Teilnahmebedingungen zu halten. Daten werden für die Dauer des Wettbewerbs, der Umsetzung der Preise, die den Teilnehmern des Wettbewerbs verliehen wurden, der Beendigung des Vertrags oder des Erlöschens der Rechte und Pflichten des Veranstalters und der Teilnehmer des Wettbewerbs aufbewahrt.
Direktmarketing Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (rechtlich berechtigtes Interesse des Administrators) – die Verarbeitung ist notwendig für die Umsetzung der Ziele, die aus den rechtlich berechtigten Interessen des Administrators resultieren

Daten werden für die Dauer des rechtlich berechtigten Interesses des Administrators aufbewahrt, jedoch nicht länger als die Verjährungsfrist der Ansprüche des Administrators gegenüber der betroffenen Person aufgrund der wirtschaftlichen Tätigkeit des Administrators. Die Verjährungsfrist wird durch die Rechtsvorschriften festgelegt, insbesondere durch das Zivilgesetzbuch (die grundlegende Verj

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