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Wettbewerb+ Prologic November

TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR "KONKURS+ PROLOGIC November"

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Der Veranstalter des Wettbewerbs ist ŁUKASZ PAWLIK, der unter dem Firmennamen ROCKWORLD ŁUKASZ PAWLIK tätig ist, und ist in das Zentrale Register und die Information über wirtschaftliche Aktivität der Republik Polen eingetragen, die vom Minister für Wirtschaft geführt wird, mit folgenden Angaben: Betriebs- und Zustelladresse: ul. Jana Kochanowskiego 21, 48-130 Kietrz, NIP 7481388948, REGON 532429748, E-Mail-Adresse: [email protected].

1.2. Der Wettbewerb wird im Online-Shop des Veranstalters unter der Adresse: www.rockworld.pl sowie im Stationären Geschäft des Veranstalters unter der Adresse: ul. Mikołaja 9a, 47-400 Racibórz organisiert.

1.3. Teilnehmer am Wettbewerb kann jede natürliche Person sein, die ihre Bereitschaft zur Teilnahme durch Anmeldung zum Wettbewerb gemäß den Wettbewerbsbestimmungen ausdrückt.

1.4. Die Teilnahme des Teilnehmers am Wettbewerb und somit die Bereitstellung von Informationen und Daten durch den Teilnehmer, einschließlich personenbezogener Daten, deren Umfang in den Wettbewerbsbestimmungen angegeben ist, ist freiwillig, aber für die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs notwendig.

1.5. Der Sponsor des Preises im Wettbewerb ist der Veranstalter.

2. DEFINTIONEN:

2.1. In den vorliegenden Bestimmungen verwendete Begriffe bedeuten:

2.1.1. BÜRGERLICHES GESETZBUCH – das Gesetz – Bürgerliches Gesetzbuch vom 23. April 1964 (GBl. Nr. 16, Pos. 93 mit Änderungen).

2.1.2. WETTBEWERBSKOMMISSION – eine von dem Veranstalter gebildete Kommission bestehend aus 3 Personen, um eine korrekte Organisation und Durchführung des Wettbewerbs zu gewährleisten, insbesondere um den Gewinner des Wettbewerbs festzulegen.

2.1.3. WETTBEWERB – der hier vorliegende Wettbewerb, der vom Veranstalter laut den Bestimmungen organisiert wird.

2.1.4. VERANSTALTER – ŁUKASZ PAWLIK, der unter dem Firmennamen ROCKWORLD ŁUKASZ PAWLIK tätig ist und in das Zentrale Register und die Information über wirtschaftliche Aktivität der Republik Polen eingetragen ist, geführt durch den Minister für Wirtschaft, mit folgenden Angaben: Betriebs- und Zustelladresse: ul. Jana Kochanowskiego 21, 48-130 Kietrz, NIP 7481388948, REGON 532429748, E-Mail-Adresse: [email protected].

2.1.5. BESTIMMUNGEN – die vorliegenden Wettbewerbsbestimmungen.

2.1.6. ONLINE-SHOP - der Online-Shop des Veranstalters unter der Internetadresse: www.rockworld.pl.

2.1.7. STATIONÄRES GESCHÄFT – das stationäre Geschäft des Veranstalters unter der Adresse: ul. Mikołaja 9a, 47-400 Racibórz.

2.1.8. TEILNEHMER – eine natürliche Person, die am Wettbewerb teilnimmt und zusätzlich die Anforderungen erfüllt, die in Punkt 3 der Wettbewerbsbestimmungen angegeben sind.

2.1.9. WETTBEWERBSAUFGABE – die Wettbewerbsaufgabe, die vom Teilnehmer ausgeführt werden muss, besteht darin, auf die Frage zu antworten: ""Mein Lieblingsprodukt von Prologic ist..., weil..." bei der Aufgabe einer Bestellung im Online-Shop oder beim Kauf im Stationären Geschäft.

3. TEILNAHMEBEDINGUNGEN AM WETTBEWERB

3.1. Die Teilnahme am Wettbewerb ist freiwillig und kostenlos.

3.2. Die Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb erfolgt durch den Kauf von beliebigen Produkten der Marke Prologic, durch Ankreuzen der Zustimmung zur Teilnahme am Wettbewerb und durch die Ausführung der Wettbewerbsaufgabe durch den Teilnehmer bei der Aufgabe einer Bestellung im Online-Shop oder beim Kauf im Stationären Geschäft.

3.3. Die Wettbewerbsaufgabe muss unabhängig vom Teilnehmer ausgeführt werden, es muss eine eigene Arbeit sein, die nicht zuvor veröffentlicht wurde, auch nicht im Internet. Der Teilnehmer, der die Wettbewerbsaufgabe ausführt und dem Veranstalter übermittelt, muss über die vollständigen persönlichen und vermögensrechtlichen Urheberrechte verfügen.

3.4. Der Teilnehmer ist insbesondere in Verbindung mit der Ausführung und Übermittlung der Wettbewerbsaufgabe dazu verpflichtet, keine rechtswidrigen Inhalte zu liefern. Die vom Teilnehmer gelieferten Inhalte, insbesondere im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe, sollten rechtskonform und den guten Sitten entsprechend sein, unter Berücksichtigung des Respekts vor den persönlichen Rechten sowie den Urheberrechten und dem geistigen Eigentum des Veranstalters und Dritter, und sollten keine vulgäre, beleidigende Sprache oder Verletzung der Regeln des sozialen Zusammenlebens enthalten.

3.5. Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind Mitarbeiter und Mitarbeiter des Veranstalters und andere Personen, die an der Vorbereitung oder Organisation des Wettbewerbs beteiligt waren, sowie Mitglieder ihrer engsten Familie. Unter Mitgliedern der engsten Familie versteht man: Vorfahren, Nachkommen, Geschwister, Ehepartner, Eltern der Ehepartner und Personen in einem Verhältnis der Adoption.

4. BEDINGUNGEN UND REGELN DES WETTBEWERBS

4.1. Der Wettbewerb dauert vom 22. November 2023 bis zum 18. Dezember 2023.

4.2. Um den Gewinner des Wettbewerbs zu ermitteln und den ordnungsgemäßen Ablauf des Wettbewerbs zu gewährleisten, wählt die Kommission in freier Weise unter Berücksichtigung ihres eigenen Ermessens die gewinnende Wettbewerbsaufgabe aus, wobei sie die Angemessenheit, die Übereinstimmung mit dem Thema des Wettbewerbs, die Originalität und das Interesse der Wettbewerbsaufgabe des Teilnehmers berücksichtigt.

4.3. Im Wettbewerb wird 1 Gewinner ausgewählt, dem die Wettbewerbskommission einen Preis in Form einer Tasche Prologic AVENGER CARRYALL S im Katalogwert von 221,00 PLN verleiht.

4.4. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Wettbewerbs bekannt gegeben, indem die entsprechenden Informationen im entsprechenden Abschnitt des Online-Shops des Veranstalters veröffentlicht werden. Zusätzlich wird der Gewinner vom Veranstalter per E-Mail oder telefonisch über den Gewinn informiert.

4.5. Sollte der Veranstalter keine Daten vom Teilnehmer erhalten können, die für die Übermittlung des Preises erforderlich sind, oder keine Antwort auf die an den Teilnehmer gesendete Nachricht erhalten, hat die Kommission das Recht, einen alternativen Teilnehmer auszuwählen, dem der Preis verliehen wird.

4.6. Der Veranstalter wird sich unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Wettbewerbs, mit dem Gewinner in Verbindung setzen.

4.7. Der Gewinner kann auf das Recht zum Gewinn des Preises verzichten, aber er kann das Recht auf den Preis nicht auf eine dritte Person übertragen oder die Umwandlung des Preises in einen Geldäquivalent oder eine andere Form der Entschädigung verlangen.

4.8. Der Gewinn wird dem Gewinner des Wettbewerbs per Kurier an die von ihm angegebene Adresse innerhalb von 21 Tagen nach der Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses auf Kosten des Veranstalters geliefert.

4.9. Falls der Preis besteuert werden sollte, wird dem Gewinner des Wettbewerbs zusätzlich ein Geldpreis in Höhe des Steuerbetrags, den der Gewinner des Wettbewerbs zu zahlen hat, zuerkannt (hinzugefügt). Der im vorhergehenden Satz genannte Geldpreis ist nicht auszahlbar und wird zur Deckung der Pauschalsteuer verwendet, wie in Artikel 30 Absatz 1 Punkt 2 des Gesetzes vom 26. Juli 1991 über die Einkommenssteuer von natürlichen Personen (konsolidierte Fassung GBl. von 2018, Pos. 1509 mit Änderungen) beschrieben. Diese Steuer wird vom Veranstalter des Wettbewerbs abgezogen und an das zuständige Finanzamt abgeführt.

5. DATENSCHUTZPOLITIK

5.1. Der Verwalter der im Rahmen der Durchführung dieser Bestimmungen verarbeiteten personenbezogenen Daten ist der Veranstalter (im Folgenden "Administrator" genannt). Die personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden Rechtsvorschriften verarbeitet, insbesondere gemäß der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und über den freien Datenverkehr sowie über die Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Allgemeine Datenschutzverordnung) – im Folgenden "DSGVO" oder "Datenschutz-Grundverordnung" genannt.

5.2. Der Administrator verarbeitet personenbezogene Daten zu den Zwecken, für die Dauer und nach den Regeln, die in diesem Absatz der Bestimmungen angegeben sind. Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig, das Fehlen der notwendigen personenbezogenen Daten verhindert jedoch die Inanspruchnahme des Wettbewerbs. Der Administrator ist besonders darum bemüht, die Interessen der Personen, deren personenbezogene Daten von ihm verarbeitet werden, zu schützen, und ist insbesondere verantwortlich und gewährleistet, dass die von ihm gesammelten Daten: (1) rechtmäßig verarbeitet werden; (2) für bezeichnete, rechtmäßige Zwecke erhoben und keiner weiteren Verarbeitung unterzogen werden, die mit diesen Zwecken unvereinbar sind; (3) sachlich richtig und den Zwecken, zu denen sie verarbeitet werden, angemessen sind; (4) in einer Form aufbewahrt werden, die die Identifikation der Personen, auf die sie sich beziehen, nicht länger erlaubt als notwendig für den Zweck der Verarbeitung und (5) in einer Weise verarbeitet werden, die ein angemessenes Maß an Sicherheit für personenbezogene Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder rechtswidriger Verarbeitung sowie vor zufälligem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen. Unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, des Kontexts und der Zwecke der Verarbeitung sowie des Risikos für die Rechte oder Freiheiten natürlicher Personen mit unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos implementiert der Administrator geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, damit die Verarbeitung gemäß dieser Verordnung erfolgt und nachgewiesen werden kann. Diese Maßnahmen werden bei Bedarf überprüft und aktualisiert. Der Administrator wendet technische Mittel an, um das unbefugte Erlangen und Ändern der elektronisch übermittelten personenbezogenen Daten zu verhindern.

5.3. Der Administrator ist berechtigt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, wenn – und im Umfang, in dem – mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: (1) die betroffene Person hat ihre Zustimmung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu einem oder mehreren bestimmten Zwecken gegeben; (2) die Verarbeitung ist notwendig für die Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder um auf Anfrage der betroffenen Person vor Vertragsabschluss Maßnahmen zu ergreifen; (3) die Verarbeitung ist notwendig, um einer rechtlichen Verpflichtung nachzukommen, die dem Administrator auferlegt ist; oder (4) die Verarbeitung ist notwendig für Zwecke, die sich aus den berechtigten Interessen des Administrators oder einer dritten Partei ergeben, außer in den Fällen, in denen über diesen Interessen die Interessen oder Grundrechte und -freiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, insbesondere wenn die betroffene Person ein Kind ist, überwiegen.

5.4. Jede Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Administrator erfordert jeweils das Vorliegen mindestens einer der oben genannten Grundlagen. Die spezifischen Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmer durch den Administrator sind im nächsten Abschnitt der Bestimmungen angegeben – in Bezug auf den Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Administrator.

5.5. Der Administrator kann personenbezogene Daten zu den folgenden Zwecken, auf den folgenden rechtlichen Grundlagen und für den folgenden Zeitraum verarbeiten:

Zweck der Datenverarbeitung Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Aufbewahrungszeitraum der Daten
Organisation des Wettbewerbs Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) der DSGVO (berechtigtes Interesse) – die Verarbeitung ist notwendig für die Zwecke, die sich aus den berechtigten Interessen des Administrators ergeben – die in der Notwendigkeit bestehen, die Bedingungen des organisierten Wettbewerbs gegenüber seinen Teilnehmern gemäß den allgemein geltenden rechtlichen Vorschriften und den vorliegenden Bestimmungen zu erfüllen Daten werden für die Dauer aufbewahrt, die notwendig ist, um den Wettbewerb durchzuführen, die den Teilnehmern des Wettbewerbs zugesprochenen Preise zu realisieren, den Vertrag zu beenden oder die Rechte und Pflichten des Veranstalters und der Wettbewerbsteilnehmer zu erlöschen.
Direktmarketing Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) der DSGVO (berechtigtes Interesse des Administrators) – die Verarbeitung ist notwendig für die Zwecke, die sich aus den berechtigten Interessen des Administrators ergeben

Daten werden für die Dauer des berechtigten Interesses aufbewahrt, das vom Administrator verfolgt wird, jedoch nicht länger als die Verjährungsfrist der Forderungen des Administrators gegenüber der Person, deren Daten betroffen sind, aus der vom Administrator ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit. Die Verjährungsfrist wird durch die Rechtsvorschriften bestimmt, insbesondere durch das Bürgerliche Gesetzbuch (die grundlegende Ver

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