Wettbewerb+ JRC November
TEILNAHMEBEDINGUNGEN "WETTBEWERB+ JRC NOVEMBER"
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1. Der Veranstalter des Wettbewerbs ist ŁUKASZ PAWLIK, der unter dem Firmennamen ROCKWORLD ŁUKASZ PAWLIK ein Gewerbe betreibt und in das Zentrale Register und Informationen über die Wirtschaftstätigkeit der Republik Polen eingetragen ist, das vom Minister für Wirtschaft geführt wird, mit folgender Adresse des Geschäftssitzes und Zustelladresse: ul. Jana Kochanowskiego 21, 48-130 Kietrz, NIP 7481388948, REGON 532429748, E-Mail-Adresse: [email protected].
1.2. Der Wettbewerb wird im Online-Shop des Veranstalters unter der Adresse: www.rockworld.pl sowie im stationären Geschäft des Veranstalters unter der Adresse: ul. Mikołaja 9a, 47-400 Racibórz, organisiert.
1.3. Teilnehmer des Wettbewerbs kann jede natürliche Person sein, die durch Anmeldung zum Wettbewerb gemäß den Wettbewerbsbedingungen ihre Teilnahme zum Ausdruck bringt.
1.4. Die Teilnahme des Teilnehmers am Wettbewerb und damit die Bereitstellung von Informationen und Daten durch den Teilnehmer im Zusammenhang mit seiner Teilnahme am Wettbewerb, einschließlich personenbezogener Daten, deren Umfang in den Bedingungen angegeben ist, ist freiwillig, jedoch notwendig für die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs.
1.5. Der Sponsor des Preises im Wettbewerb ist der Veranstalter.
2. DEFINITIONEN:
2.1. Die in diesen Bedingungen verwendeten Begriffe bedeuten:
2.1.1. ZIVILGESETZBUCH - Gesetz des Zivilgesetzbuches vom 23. April 1964 (GBl. Nr. 16, Pos. 93 mit Änderungen).
2.1.2. WETTBEWERBSKOMMISSION - eine vom Veranstalter berufene Kommission bestehend aus 3 Personen, um eine ordnungsgemäße Organisation und Durchführung des Wettbewerbs zu gewährleisten, insbesondere um den Gewinner des Wettbewerbs zu bestimmen.
2.1.3. WETTBEWERB - der vorliegende Wettbewerb, der vom Veranstalter gemäß den Bedingungen organisiert wird.
2.1.4. VERANSTALTER - ŁUKASZ PAWLIK, der unter dem Firmennamen ROCKWORLD ŁUKASZ PAWLIK ein Gewerbe betreibt und in das Zentrale Register und Informationen über die Wirtschaftstätigkeit der Republik Polen eingetragen ist, das vom Minister für Wirtschaft geführt wird, mit folgender Adresse des Geschäftssitzes und Zustelladresse: ul. Jana Kochanowskiego 21, 48-130 Kietrz, NIP 7481388948, REGON 532429748, E-Mail-Adresse: [email protected].
2.1.5. BEDINGUNGEN - die vorliegenden Wettbewerbsbedingungen.
2.1.6. ONLINE-SHOP - der Online-Shop des Veranstalters, erreichbar unter der Internetadresse: www.rockworld.pl.
2.1.7. STATIONÄRES GESCHÄFT - das stationäre Geschäft des Veranstalters unter der Adresse: ul. Mikołaja 9a, 47-400 Racibórz.
2.1.8. TEILNEHMER - eine natürliche Person, die am Wettbewerb teilnimmt und zusätzlich die Anforderungen gemäß Punkt 3 der Wettbewerbsbedingungen erfüllt.
2.1.9. WETTBEWERBSAUFGABE - die Wettbewerbsaufgabe, die der Teilnehmer ausführen muss, besteht aus der Beantwortung der Frage: "Mein Lieblingsprodukt der Marke JRC ist..., weil...." beim Aufgeben einer Bestellung im Online-Shop oder beim Einkauf im Stationären Geschäft.
3. TEILNAHMEBEDINGUNGEN AM WETTBEWERB
3.1. Die Teilnahme am Wettbewerb ist freiwillig und kostenlos.
3.2. Die Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb erfolgt durch den Kauf von beliebigen Produkten der Marke JRC, das Ankreuzen der Zustimmung zur Teilnahme am Wettbewerb und durch die Ausführung der Wettbewerbsaufgabe durch den Teilnehmer beim Aufgeben einer Bestellung im Online-Shop oder beim Einkauf im Stationären Geschäft.
3.3. Die Wettbewerbsaufgabe sollte vom Teilnehmer selbständig ausgeführt werden, sie sollte ein Originalwerk sein, das nicht zuvor veröffentlicht wurde, auch nicht im Internet. Der Teilnehmer, der die Wettbewerbsaufgabe ausführt und dem Veranstalter übermittelt, muss volle persönliche und wirtschaftliche Urheberrechte daran besitzen.
3.4. Der Teilnehmer ist insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung und Übermittlung der Wettbewerbsaufgabe dazu verpflichtet, keine rechtswidrigen Inhalte zu liefern. Die vom Teilnehmer bereitgestellten Inhalte, insbesondere im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe, sollten rechtskonform und den guten Sitten entsprechend sein, unter Berücksichtigung des Respekts vor den persönlichen Rechten sowie den Urheber- und geistigen Eigentumsrechten des Veranstalters und Dritter, und sollten keine vulgäre, beleidigende Sprache oder Verletzung der Regeln des sozialen Zusammenlebens enthalten.
3.5. Von der Teilnahme am Wettbewerb sind Mitarbeiter und Mitarbeiter des Veranstalters sowie andere Personen, die an der Vorbereitung oder Organisation des Wettbewerbs beteiligt waren, sowie Mitglieder ihrer engsten Familie ausgeschlossen. Unter den engsten Familienmitgliedern versteht man: Vorfahren, Nachkommen, Geschwister, Ehepartner, Eltern der Ehepartner und Personen in einem Adoptionsverhältnis.
4. BEDINGUNGEN UND REGELN DES WETTBEWERBS
4.1. Der Wettbewerb läuft vom 21. November 2023 bis zum 17. Dezember 2023.
4.2. Um den Gewinner des Wettbewerbs zu ermitteln und einen ordnungsgemäßen Verlauf des Wettbewerbs zu gewährleisten, wählt die Kommission in freier Entscheidung die Gewinner-Wettbewerbsaufgabe aus, wobei sie ihr eigenes Ermessen anwendet und die Angemessenheit, Übereinstimmung mit dem Wettbewerbsthema, Originalität und Interessantheit der Wettbewerbsaufgabe des Teilnehmers berücksichtigt.
4.3. Im Wettbewerb wird 1 Gewinner bestimmt, der von der Wettbewerbskommission einen Preis in Form eines Rucksacks JRC Rova Backpack zum Katalogwert von 250,00 PLN erhält.
4.4. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Wettbewerbs durch Veröffentlichung einer entsprechenden Information im entsprechenden Bereich des Online-Shops des Veranstalters bekannt gegeben. Zusätzlich wird der Gewinner vom Veranstalter über den Gewinn per E-Mail-Nachricht an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse oder telefonisch informiert.
4.5. Falls der Veranstalter die für den Versand des Preises an den Teilnehmer erforderlichen Daten nicht erhalten kann oder falls der Teilnehmer nicht auf die Nachricht des Veranstalters antwortet, hat die Kommission das Recht, einen alternativen Teilnehmer auszuwählen, dem der Preis verliehen wird.
4.6. Der Veranstalter wird sich unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Wettbewerbs, mit dem Gewinner in Verbindung setzen.
4.7. Der Gewinner kann auf sein Recht auf den gewonnenen Preis verzichten, kann jedoch das Recht auf den Preis nicht auf eine dritte Person übertragen, keine Umwandlung des Preises in ein Geldäquivalent oder eine andere Form der Entschädigung verlangen.
4.8. Der Gewinn wird dem Gewinner des Wettbewerbs per Kurierdienst an die von ihm angegebene Adresse innerhalb von 21 Tagen nach Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses auf Kosten des Veranstalters geliefert.
4.9. Sofern der Preis besteuert wird, wird dem Gewinner des Wettbewerbs zusätzlich ein Geldpreis in Höhe des Steuerbetrags verliehen, den der Gewinner des Wettbewerbs aufgrund des Gewinns im Wettbewerb zahlen muss. Der zusätzliche Geldpreis, von dem im vorherigen Satz die Rede ist, wird nicht ausgezahlt und dient zur Deckung der Pauschalsteuer nach Art. 30 Abs. 1 Punkt 2 des Gesetzes vom 26. Juli 1991 über die Einkommensteuer von natürlichen Personen (GBl. von 2018, Pos. 1509 mit Änderungen). Diese Steuer wird vom Veranstalter des Wettbewerbs abgezogen und an das zuständige Finanzamt abgeführt.
5. DATENSCHUTZPOLITIK
5.1. Der Administrator der personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der Bestimmungen dieser Bedingungen verarbeitet werden, ist der Veranstalter (im Folgenden "Administrator“). Personenbezogene Daten werden in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet, insbesondere gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Allgemeine Datenschutzverordnung - "DSGVO“ oder "Datenschutz-Grundverordnung“).
5.2. Der Administrator verarbeitet personenbezogene Daten zu den Zwecken, für den Zeitraum und nach den Grundsätzen, die in diesem Abschnitt der Bedingungen angegeben sind. Die Bereitstellung personenbezogener Daten ist freiwillig, jedoch führt die Nichtbereitstellung der für die Teilnahme am Wettbewerb erforderlichen personenbezogenen Daten zur Unmöglichkeit der Teilnahme. Der Administrator sorgt besonders für den Schutz der Interessen der Personen, deren personenbezogene Daten von ihm verarbeitet werden, und ist insbesondere verantwortlich und gewährleistet, dass die von ihm gesammelten Daten: (1) gemäß dem Gesetz verarbeitet werden; (2) für festgelegte, rechtmäßige Zwecke gesammelt werden und keiner weiteren Verarbeitung unterzogen werden, die mit diesen Zwecken unvereinbar ist; (3) sachlich korrekt und angemessen im Hinblick auf die Zwecke sind, für die sie verarbeitet werden; (4) in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nicht länger als notwendig für den Verarbeitungszweck ermöglicht; und (5) so verarbeitet werden, dass ein angemessenes Maß an Sicherheit personenbezogener Daten gewährleistet ist, einschließlich Schutz vor unbefugter oder rechtswidriger Verarbeitung sowie zufälligem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen. Unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, des Kontexts und der Zwecke der Verarbeitung sowie des Risikos der Verletzung von Rechten oder Freiheiten natürlicher Personen mit unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit und Schwere, implementiert der Administrator angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, damit die Verarbeitung in Übereinstimmung mit dieser Verordnung erfolgt und um dies nachzuweisen. Diese Maßnahmen werden bei Bedarf überprüft und aktualisiert. Der Administrator verwendet technische Maßnahmen, die das Erlangen und Modifizieren von personenbezogenen Daten durch unbefugte Personen elektronisch verhindern.
5.3. Der Administrator ist berechtigt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, wenn - und in dem Umfang, in dem - mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: (1) die betroffene Person hat in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen oder mehrere spezifische Zwecke eingewilligt; (2) die Verarbeitung ist notwendig für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Partei die betroffene Person ist, oder für die Durchführung von Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Person vor Abschluss des Vertrags; (3) die Verarbeitung ist notwendig zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung des Administrators; oder (4) die Verarbeitung ist notwendig für die Zwecke, die aus den berechtigten Interessen des Administrators oder einer dritten Partei resultieren, mit Ausnahme von Situationen, in denen die Interessen oder Grundrechte und Freiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, insbesondere wenn die betroffene Person ein Kind ist, Vorrang haben.
5.4. Jede Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Administrator erfordert jedes Mal das Vorliegen mindestens einer der oben genannten Grundlagen. Die spezifischen Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmer durch den Administrator sind im nächsten Abschnitt der Bedingungen - in Bezug auf das jeweilige Ziel der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Administrator - angegeben.
5.5. Der Administrator kann personenbezogene Daten zu folgenden Zwecken, auf folgenden Rechtsgrundlagen und für folgende Zeiträume verarbeiten:
| Zweck der Datenverarbeitung | Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung | Datenspeicherungsperiode |
| Organisation des Wettbewerbs | Artikel 6 Abs. 1 Buchst. f) der DSGVO (berechtigtes Interesse) - die Verarbeitung ist notwendig zur Realisierung von Zielen, die sich aus den berechtigten Interessen des Administrators ergeben - die darauf abzielen, die Verpflichtungen im Rahmen des ausgeschriebenen Wettbewerbs gegenüber seinen Teilnehmern gemäß den allgemein geltenden Rechtsvorschriften und den untenstehenden Bedingungen zu erfüllen. | Daten werden für die Dauer des Wettbewerbs, der Realisierung der Preise für die Wettbewerbsteilnehmer, der Vertragsbeendigung oder des Erlöschens der Rechte und Pflichten des Veranstalters und der Wettbewerbsteilnehmer aufbewahrt. |
| Direktmarketing | Artikel 6 Abs. 1 Buchst. f) der DSGVO (berechtigtes Interesse des Administrators) - die Verarbeitung ist notwendig zur Realisierung von Zielen, die sich aus den berechtigten Interessen des Administrators ergeben |
Daten werden für die Dauer des bestehenden berechtigten Interesses des Administrators aufbewahrt, jedoch nicht länger als die Verjährungsfrist für Ansprüche des Administrators gegen die betroffene Person aus der vom Administrator betriebenen gewerblichen Tätigkeit. Die Verjährungsfrist wird durch die gesetzlichen Bestimmungen festgelegt, insbesondere durch das Zivilgesetzbuch (die grundlegende Verjährungsfrist für Ansprüche im Zusammenhang mit der Ausübung der gewerblichen Tätigkeit beträgt drei Jahre). Der Administrator darf Daten nicht für Dire |
