Wettbewerb+ JRC Oktober
TEILNAHMEBEDINGUNGEN "WETTBEWERB+ JRC Oktober"
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1. Der Veranstalter des Wettbewerbs ist ŁUKASZ PAWLIK, der unter dem Unternehmensnamen ROCKWORLD ŁUKASZ PAWLIK eine Geschäftstätigkeit ausübt, eingetragen in das Zentrale Register und Informationen über die Wirtschaftstätigkeit der Republik Polen, geführt vom Minister zuständig für Wirtschaft, mit folgenden Daten: Geschäftsadresse und Zustelladresse: ul. Jana Kochanowskiego 21, 48-130 Kietrz, Steuernummer (NIP) 7481388948, REGON 532429748, E-Mail-Adresse: [email protected].
1.2. Der Wettbewerb wird im Online-Shop des Veranstalters veranstaltet, erreichbar unter: www.rockworld.pl sowie im stationären Geschäft des Veranstalters unter der Adresse: ul. Mikołaja 9a, 47-400 Racibórz.
1.3. Teilnehmer des Wettbewerbs kann eine natürliche Person sein, die durch die Anmeldung an dem Wettbewerb gemäß den Wettbewerbsbedingungen ihre Teilnahmebereitschaft bekundet.
1.4. Die Teilnahme des Teilnehmers am Wettbewerb und damit die Bereitstellung von Informationen und Daten durch den Teilnehmer im Zusammenhang mit seiner Teilnahme am Wettbewerb, einschließlich personenbezogener Daten, deren Umfang in den Wettbewerbsbedingungen angegeben ist, ist freiwillig, jedoch notwendig für die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs.
1.5. Der Sponsor des Wettbewerbspreises ist der Veranstalter.
2. DEFINITIONEN:
2.1. Die in diesen Teilnahmebedingungen verwendeten Begriffe bedeuten:
2.1.1. ZIVILGESETZBUCH – das Gesetz - Zivilgesetzbuch vom 23. April 1964 (Amtsblatt Nr. 16, Pos. 93, mit Änderungen).
2.1.2. WETTBEWERBSKOMITEE – ein vom Veranstalter berufenes Ausschuss aus 3 Personen, um die ordnungsgemäße Organisation und den Ablauf des Wettbewerbs zu gewährleisten, insbesondere um den Gewinner des Wettbewerbs zu ermitteln.
2.1.3. WETTBEWERB – der hier vorliegende vom Veranstalter gemäß den Teilnahmebedingungen organisierte Wettbewerb.
2.1.4. VERANSTALTER – ŁUKASZ PAWLIK, der unter dem Unternehmensnamen ROCKWORLD ŁUKASZ PAWLIK eine Geschäftstätigkeit ausübt, eingetragen in das Zentrale Register und Informationen über die Wirtschaftstätigkeit der Republik Polen, geführt vom Minister zuständig für Wirtschaft, mit folgenden Daten: Geschäftsadresse und Zustelladresse: ul. Jana Kochanowskiego 21, 48-130 Kietrz, Steuernummer (NIP) 7481388948, REGON 532429748, E-Mail-Adresse: [email protected].
2.1.5. TEILNAHMEBEDINGUNGEN – diese Wettbewerbsbedingungen.
2.1.6. ONLINE-SHOP – der Online-Shop des Veranstalters, erreichbar unter der Internetadresse: www.rockworld.pl.
2.1.7. STATIONÄRES GESCHÄFT – das stationäre Geschäft des Veranstalters unter der Adresse: ul. Mikołaja 9a, 47-400 Racibórz.
2.1.8. TEILNEHMER – eine natürliche Person, die am Wettbewerb teilnimmt und zusätzlich die Anforderungen gemäß Punkt 3 der Wettbewerbsbedingungen erfüllt.
2.1.9. WETTBEWERBSAUFGABE – die Wettbewerbsaufgabe, die vom Teilnehmer ausgeführt werden muss, besteht aus der Beantwortung der Frage: "Ich möchte die Rolle JRC RV 7000 gewinnen, weil" beim Bestellen im Online-Shop oder beim Einkauf im stationären Geschäft.
3. BEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AM WETTBEWERB
3.1. Die Teilnahme am Wettbewerb ist freiwillig und kostenlos.
3.2. Die Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb erfolgt durch den Kauf von Produkten der Marke JRC, das Ankreuzen der Zustimmung zur Teilnahme am Wettbewerb und die Ausführung der Wettbewerbsaufgabe durch den Teilnehmer beim Bestellen im Online-Shop oder beim Kauf im stationären Geschäft.
3.3. Die Wettbewerbsaufgabe sollte vom Teilnehmer selbständig ausgeführt werden, sie sollte ein eigenes Werk sein, das bisher nicht veröffentlicht wurde, auch nicht im Internet. Der Teilnehmer, der die Wettbewerbsaufgabe ausführt und an den Veranstalter sendet, ist verpflichtet, die vollständigen persönlichen und materiellen Urheberrechte daran zu besitzen.
3.4. Der Teilnehmer ist insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung und Übersendung der Wettbewerbsaufgabe verpflichtet, die Lieferung rechtswidriger Inhalte zu unterlassen. Die vom Teilnehmer gelieferten Inhalte, insbesondere im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe, sollten rechtmäßig und gemäß den guten Sitten sein, unter Berücksichtigung der Wahrung der persönlichen Rechte sowie der Urheberrechte und des geistigen Eigentums des Veranstalters und dritter Parteien, und sollten keine vulgäre, beleidigende Sprache oder Sprache enthalten, die die Regeln des sozialen Zusammenlebens verletzt.
3.5. Von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen sind Mitarbeiter und Mitarbeiter des Veranstalters und andere Personen, die an der Vorbereitung oder Organisation des Wettbewerbs beteiligt waren sowie Mitglieder ihrer engsten Familien. Unter engsten Familienmitgliedern versteht man: Vorfahren, Nachkommen, Geschwister, Ehepartner, Eltern der Ehepartner und Personen in einem Adoptionsverhältnis.
4. BEDINGUNGEN UND REGELN DES WETTBEWERBS
4.1. Der Wettbewerb läuft vom 24. Oktober 2023 bis zum 19. November 2023.
4.2. Um den Gewinner des Wettbewerbs zu ermitteln und den ordnungsgemäßen Ablauf des Wettbewerbs zu gewährleisten, wählt die Kommission in freier Weise die Gewinner-Wettbewerbsaufgabe aus, geleitet von eigenem Ermessen, unter Berücksichtigung der Angemessenheit, Übereinstimmung mit dem Thema des Wettbewerbs, Originalität und Interessantheit der Wettbewerbsaufgabe des Teilnehmers.
4.3. Im Wettbewerb wird 1 Gewinner ermittelt, dem die Wettbewerbskommission einen Preis in Form der Rolle JRC RV 7000 mit einem Katalogwert von 300,00 PLN verleiht.
4.4. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Wettbewerbs bekannt gegeben, indem die entsprechenden Informationen im entsprechenden Abschnitt des Online-Shops des Veranstalters veröffentlicht werden. Zusätzlich wird der Gewinner vom Veranstalter per E-Mail oder telefonisch über den Gewinn informiert.
4.5. Falls der Veranstalter keine Daten erhält, die notwendig sind, um dem Teilnehmer den Preis zuzusenden, oder falls keine Antwort auf die Nachricht, die dem Teilnehmer vom Veranstalter gesendet wurde, erfolgt, hat die Kommission das Recht, einen alternativen Teilnehmer auszuwählen, dem der Preis verliehen wird.
4.6. Der Veranstalter nimmt unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Wettbewerbs Kontakt mit dem Gewinner auf.
4.7. Der Gewinner kann auf das Recht zum Gewinn verzichten, jedoch kann er das Recht auf den Preis nicht auf eine dritte Person übertragen oder die Umwandlung des Preises in ein Geldäquivalent oder eine andere Form der Entschädigung fordern.
4.8. Der Gewinn wird dem Gewinner des Wettbewerbs per Kurierdienst an die angegebene Adresse innerhalb von 21 Tagen nach Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses auf Kosten des Veranstalters geliefert.
4.9. Falls der Preis besteuert wird, wird dem Gewinner des Wettbewerbs ein zusätzlicher Geldpreis in Höhe des Steueräquivalents zugesprochen (hinzugerechnet), das der Wettbewerbsgewinner aufgrund des Gewinns im Wettbewerb zu zahlen verpflichtet ist. Der zusätzliche Geldpreis, von dem im vorherigen Satz die Rede ist, unterliegt nicht der Ausstellung und wird verwendet, um die pauschale Steuer zu decken, von der in Art. 30 Abs. 1 Punkt 2 des Gesetzes vom 26. Juli 1991 über die Einkommensteuer von natürlichen Personen (konsolidierte Fassung Amtsblatt von 2018, Pos. 1509, mit Änderungen) die Rede ist. Diese Steuer wird vom Veranstalter des Wettbewerbs einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt.
5. DATENSCHUTZPOLITIK
5.1. Der Administrator der im Zusammenhang mit der Durchführung der Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen verarbeiteten personenbezogenen Daten ist der Veranstalter (nachfolgend „Administrator“). Personenbezogene Daten werden in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen verarbeitet, insbesondere in Übereinstimmung mit der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) – nachfolgend "DSGVO" oder "DSGVO-Verordnung" genannt.
5.2. Der Administrator verarbeitet personenbezogene Daten zu den in diesem Punkt der Teilnahmebedingungen angegebenen Zwecken, für die Dauer und nach den in diesen Teilnahmebedingungen angegebenen Prinzipien. Die Angabe von personenbezogenen Daten ist freiwillig, jedoch führt die Nichtangabe von personenbezogenen Daten, die für die Teilnahme am Wettbewerb erforderlich sind, dazu, dass eine Teilnahme nicht möglich ist. Der Administrator bemüht sich besonders, die Interessen der Personen zu schützen, deren personenbezogene Daten er verarbeitet, und ist insbesondere dafür verantwortlich und gewährleistet, dass die von ihm gesammelten Daten: (1) rechtmäßig verarbeitet werden; (2) für festgelegte, rechtmäßige Zwecke gesammelt und nicht weiter verarbeitet, die mit diesen Zwecken nicht vereinbar sind; (3) sachlich korrekt und angemessen im Verhältnis zu den Zwecken sind, für die sie verarbeitet werden; (4) in einer Form aufbewahrt werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nicht länger ermöglicht, als es für das Erreichen des Verarbeitungszwecks erforderlich ist; und (5) so verarbeitet werden, dass ein angemessener Schutz der personenbezogenen Daten gewährleistet wird, einschließlich Schutz vor unerlaubter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor zufälligem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung, durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen. Unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, des Kontexts und der Ziele der Verarbeitung sowie des Risikos einer Verletzung der Rechte oder Freiheiten natürlicher Personen unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit und Schwere implementiert der Administrator geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, damit die Verarbeitung gemäß dieser Verordnung erfolgt und dies nachgewiesen werden kann. Diese Maßnahmen werden bei Bedarf überprüft und aktualisiert. Der Administrator verwendet technische Mittel, um das Erwerben und Modifizieren von personenbezogenen Daten durch unbefugte Personen elektronisch zu verhindern.
5.3. Der Administrator ist berechtigt, personenbezogene Daten in den Fällen zu verarbeiten, in denen – und im Umfang, in dem – mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: (1) die betroffene Person hat ihre Zustimmung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu einem oder mehreren bestimmten Zwecken gegeben; (2) die Verarbeitung ist erforderlich für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Partei die betroffene Person ist, oder um Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Person vor Abschluss des Vertrags durchzuführen; (3) die Verarbeitung ist notwendig, um eine gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen, die dem Administrator auferlegt ist; oder (4) die Verarbeitung ist notwendig für die Zwecke der berechtigten Interessen, die vom Administrator oder von einer dritten Partei verfolgt werden, es sei denn, die Interessen oder Grundrechte und -freiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, insbesondere wenn die betroffene Person ein Kind ist, überwiegen diese Interessen.
5.4. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Administrator erfordert jedes Mal das Vorliegen mindestens einer der oben genannten Gründe. Die konkreten Gründe für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmer durch den Administrator sind im nächsten Punkt der Teilnahmebedingungen angegeben – in Bezug auf den Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Administrator.
5.5. Der Administrator kann personenbezogene Daten zu folgenden Zwecken, auf folgender rechtlicher Grundlage und für folgenden Zeitraum verarbeiten:
| Zweck der Datenverarbeitung | Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung | Datenaufbewahrungszeitraum |
| Organisation des Wettbewerbs | Artikel 6 Absatz 1 lit. f) der DSGVO-Verordnung (berechtigtes Interesse) – die Verarbeitung ist notwendig für die Zwecke der berechtigten Interessen des Administrators – die darin bestehen, die Bedingungen des veranstalteten Wettbewerbs gemäß den allgemein geltenden Rechtsvorschriften und diesen Teilnahmebedingungen zu erfüllen | Daten werden für die Dauer der Durchführung des Wettbewerbs, der Umsetzung von Preisen, die den Wettbewerbsteilnehmern gewährt wurden, der Beendigung des Vertrags oder des Auslaufens der Rechte und Pflichten des Veranstalters und der Wettbewerbsteilnehmer aufbewahrt. |
| Direktmarketing | Artikel 6 Absatz 1 lit. f) der DSGVO-Verordnung (berechtigtes Interesse des Administrators) – die Verarbeitung ist notwendig für die Zwecke der berechtigten Interessen des Administrators |
Daten werden für die Dauer des berechtigten Interesses aufbewahrt, das vom Administrator verfolgt wird, jedoch nicht länger als die Verjährungsfrist für Ansprüche des Administrators gegenüber der betroffenen Person im Zusammenhang mit der vom Administrator ausgeübten Geschäftstätigkeit. Die |
