Wettbewerb+ Prologic Oktober
TEILNAHMEBEDINGUNGEN "PROLOGIC WETTBEWERB Oktober"
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1. Der Veranstalter des Wettbewerbs ist ŁUKASZ PAWLIK, der ein Geschäft unter dem Namen ROCKWORLD ŁUKASZ PAWLIK führt, eingetragen im Zentralen Gewerberegister und Informationsregister der Republik Polen, das vom Minister für Wirtschaft geführt wird, mit der Adresse des Geschäftsführungsorts und Zustelladresse: ul. Jana Kochanowskiego 21, 48-130 Kietrz, NIP 7481388948, REGON 532429748, E-Mail-Adresse: [email protected].
1.2. Der Wettbewerb wird im Online-Shop des Veranstalters unter der Adresse: www.rockworld.pl sowie im stationären Geschäft des Veranstalters unter der Adresse: ul. Mikołaja 9a, 47-400 Racibórz organisiert.
1.3. Teilnehmer des Wettbewerbs kann jede natürliche Person sein, die ihren Wunsch zur Teilnahme durch Anmeldung gemäß den Wettbewerbsbedingungen zum Ausdruck bringt.
1.4. Die Teilnahme des Teilnehmers am Wettbewerb und somit die Angabe von Informationen und Daten, einschließlich personenbezogener Daten, die mit seiner Teilnahme am Wettbewerb verbunden sind und deren Umfang in den Teilnahmebedingungen angegeben wurde, ist freiwillig, jedoch für die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs notwendig.
1.5. Sponsor des Preises im Wettbewerb ist der Veranstalter.
2. DEFINITIONEN:
2.1. Begriffe, die in diesen Teilnahmebedingungen verwendet werden, bedeuten:
2.1.1. BÜRGERLICHES GESETZBUCH – das Gesetz - Bürgerliches Gesetzbuch vom 23. April 1964 (GBl. Nr. 16, Pos. 93 mit Änderungen).
2.1.2. WETTBEWERBSKOMMISSION – eine von dem Veranstalter in Anzahl von 3 Personen einberufene Kommission, um die ordnungsgemäße Organisation und den Ablauf des Wettbewerbs zu gewährleisten, insbesondere um den Gewinner des Wettbewerbs zu bestimmen.
2.1.3. WETTBEWERB – dieser vom Veranstalter gemäß den Teilnahmebedingungen organisierte Wettbewerb.
2.1.4. VERANSTALTER – ŁUKASZ PAWLIK, der ein Geschäft unter dem Namen ROCKWORLD ŁUKASZ PAWLIK führt, eingetragen im Zentralen Gewerberegister und Informationsregister der Republik Polen, das vom Minister für Wirtschaft geführt wird, mit der Adresse des Geschäftsführungsorts und Zustelladresse: ul. Jana Kochanowskiego 21, 48-130 Kietrz, NIP 7481388948, REGON 532429748, E-Mail-Adresse: [email protected].
2.1.5. TEILNAHMEBEDINGUNGEN – diese Wettbewerbsbedingungen.
2.1.6. ONLINE-SHOP - der Online-Shop des Veranstalters, der unter der Internetadresse www.rockworld.pl zugänglich ist.
2.1.7. STATIONÄRES GESCHÄFT – das stationäre Geschäft des Veranstalters, das sich unter der Adresse: ul. Mikołaja 9a, 47-400 Racibórz befindet.
2.1.8. TEILNEHMER – eine natürliche Person, die am Wettbewerb teilnimmt und zusätzlich die in Punkt 3 der Wettbewerbsbedingungen angegebenen Anforderungen erfüllt.
2.1.9. WETTBEWERBSAUFGABE – die Wettbewerbsaufgabe, die der Teilnehmer ausführen muss, besteht darin, auf die Frage zu antworten: "Ich möchte die Angelrolle Prologic Avenger 6000 BF Carp Reel TF Handle gewinnen, weil..." beim Bestellvorgang im Online-Shop oder beim Einkauf im stationären Geschäft.
3. TEILNAHMEBEDINGUNGEN AM WETTBEWERB
3.1. Die Teilnahme am Wettbewerb ist freiwillig und kostenlos.
3.2. Die Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb erfolgt durch den Kauf von beliebigen Produkten der Marke Prologic, die Zustimmung zur Teilnahme am Wettbewerb und das Ausführen der Wettbewerbsaufgabe durch den Teilnehmer während der Bestellung im Online-Shop oder beim Kauf im stationären Geschäft.
3.3. Die Wettbewerbsaufgabe sollte eigenständig vom Teilnehmer ausgeführt werden, sie sollte ein eigenes Werk sein, das zuvor nicht veröffentlicht wurde, auch nicht im Internet. Der Teilnehmer, der die Wettbewerbsaufgabe ausführt und an den Veranstalter sendet, muss volle persönliche und vermögensrechtliche Urheberrechte daran besitzen.
3.4. Insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung und Übermittlung der Wettbewerbsaufgabe unterliegt der Teilnehmer dem Verbot, rechtswidrige Inhalte zu liefern. Die vom Teilnehmer gelieferten Inhalte, insbesondere im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe, sollten gesetz- und sittenkonform sein, unter Berücksichtigung der Achtung der persönlichen Rechte sowie der Urheberrechte und des geistigen Eigentums des Veranstalters und Dritter, und sollten keine vulgäre, beleidigende Sprache enthalten oder die Prinzipien des sozialen Zusammenlebens verletzen.
3.5. Von der Teilnahme am Wettbewerb sind Mitarbeiter und Mitarbeiter des Veranstalters und andere Personen, die an der Vorbereitung oder Organisation des Wettbewerbs beteiligt waren, sowie Mitglieder ihrer engsten Familien ausgeschlossen. Unter Angehörigen der engsten Familie versteht man: Vorfahren, Nachkommen, Geschwister, Ehepartner, Eltern der Ehepartner und Personen in einem Adoptionsverhältnis.
4. BEDINGUNGEN UND REGELN DES WETTBEWERBS
4.1. Der Wettbewerb dauert vom 24. Oktober 2023 bis zum 19. November 2023.
4.2. Um den Gewinner des Wettbewerbs auszuwählen und den ordnungsgemäßen Ablauf des Wettbewerbs sicherzustellen, wählt die Kommission nach eigenem Ermessen das gewinnende Wettbewerbswerk aus, indem sie die Angemessenheit, Konformität mit dem Thema des Wettbewerbs, Originalität und Interesse am Wettbewerbswerk des Teilnehmers berücksichtigt.
4.3. Im Wettbewerb wird 1 Gewinner ermittelt, dem die Wettbewerbskommission einen Preis in Form einer Angelrolle Prologic Avenger 6000 BF Carp Reel TF Handle mit einem Katalogwert von 221,00 PLN zuerkennt.
4.4. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Wettbewerbs bekannt gegeben, indem die entsprechende Information im entsprechenden Abschnitt des Online-Shops des Veranstalters veröffentlicht wird. Zusätzlich wird der Gewinner vom Veranstalter über den Gewinn per E-Mail oder telefonisch informiert.
4.5. Sollte der Veranstalter die zur Übersendung des Preises an den Teilnehmer erforderlichen Daten nicht erhalten können oder sollte keine Antwort auf die Nachricht erfolgen, die der Veranstalter an den Teilnehmer gesendet hat, hat die Kommission das Recht, einen alternativen Teilnehmer auszuwählen, dem der Preis verliehen wird.
4.6. Der Veranstalter wird unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Wettbewerbs, Kontakt zum Gewinner aufnehmen.
4.7. Der Gewinner kann auf das Recht zum Gewinn verzichten, darf das Recht auf den Preis jedoch nicht an eine dritte Person übertragen, noch die Umwandlung des Preises in einen Geldäquivalent oder eine andere Form der Entschädigung fordern.
4.8. Der Gewinn wird dem Gewinner des Wettbewerbs innerhalb von 21 Tagen nach Bekanntgabe der Ergebnisse des Wettbewerbs durch eine Kuriersendung an die angegebene Adresse des Gewinners und auf Kosten des Veranstalters zugestellt.
4.9. Falls der Preis besteuert wird, wird dem Gewinner des Wettbewerbs eine zusätzliche Geldprämie in Höhe des Steuerbetrags gewährt, den der Gewinner des Wettbewerbs aufgrund des Gewinns im Wettbewerb zu zahlen hat. Der im vorhergehenden Satz genannte zusätzliche Geldpreis wird nicht ausgezahlt und ist zur Deckung der Pauschalsteuer bestimmt, wie in Art. 30 Abs. 1 Punkt 2 des Gesetzes vom 26. Juli 1991 über die Einkommensteuer von natürlichen Personen (Gesetzblatt 2018, Pos. 1509 mit Änderungen). Diese Steuer wird vom Veranstalter des Wettbewerbs abgezogen und an das zuständige Finanzamt abgeführt.
5. DATENSCHUTZPOLITIK
5.1. Administrator der im Zusammenhang mit der Umsetzung der Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen verarbeiteten personenbezogenen Daten ist der Veranstalter (im Folgenden: "Administrator"). Die personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet, insbesondere gemäß der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und über den freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (allgemeine Datenschutzverordnung) – nachfolgend "DSGVO" oder "DSGVO-Verordnung" genannt.
5.2. Der Administrator verarbeitet personenbezogene Daten für die in diesem Abschnitt der Teilnahmebedingungen angegebenen Zwecke, für die Dauer und nach den in diesen Teilnahmebedingungen angegebenen Grundsätzen. Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig, jedoch führt das Nichtangeben der für die Inanspruchnahme des Wettbewerbs erforderlichen personenbezogenen Daten zur Unmöglichkeit der Nutzung desselben. Der Administrator legt besonderen Wert auf den Schutz der Interessen der Personen, deren personenbezogene Daten er verarbeitet, und ist insbesondere verantwortlich dafür und gewährleistet, dass die von ihm erhobenen Daten: (1) gemäß dem Gesetz verarbeitet werden; (2) für festgelegte, gesetzeskonforme Zwecke erhoben und nicht weiterverarbeitet werden, die diesen Zwecken widersprechen; (3) sachlich korrekt und angemessen im Hinblick auf die Zwecke sind, für die sie verarbeitet werden; (4) in einer Form aufbewahrt werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nicht länger ermöglicht, als es zur Erreichung des Verarbeitungszwecks erforderlich ist; und (5) so verarbeitet werden, dass ein angemessener Schutz der personenbezogenen Daten gewährleistet ist, einschließlich Schutz vor unbefugter oder rechtswidriger Verarbeitung sowie vor zufälligem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung, unter Verwendung angemessener technischer oder organisatorischer Maßnahmen. Unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, des Kontexts und der Zwecke der Verarbeitung sowie des Risikos der Verletzung von Rechten oder Freiheiten natürlicher Personen mit unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit und Schwere der Bedrohung implementiert der Administrator angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, damit die Verarbeitung gemäß dieser Verordnung erfolgt und dies nachgewiesen werden kann. Diese Maßnahmen werden bei Bedarf überprüft und aktualisiert. Der Administrator verwendet technische Maßnahmen, um zu verhindern, dass unbefugte Personen personenbezogene Daten elektronisch erlangen und ändern.
5.3. Der Administrator ist berechtigt, personenbezogene Daten in den Fällen zu verarbeiten, in denen – und in dem Umfang, in dem – mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: (1) die betroffene Person hat ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben; (2) die Verarbeitung ist zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung von Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Person vor Abschluss des Vertrages erforderlich; (3) die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung des Administrators erforderlich; oder (4) die Verarbeitung ist zur Verfolgung der aus rechtlich berechtigten Interessen des Administrators oder eines Dritten resultierenden Zwecke erforderlich, außer in Fällen, in denen das übergeordnete Interesse an diesen Interessen die Interessen oder Grundrechte und -freiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordert, insbesondere wenn die betroffene Person ein Kind ist, überwiegt.
5.4. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Administrator erfordert jedes Mal das Vorliegen mindestens einer der oben angegebenen Grundlagen. Die spezifischen Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmer durch den Administrator sind im nächsten Punkt der Teilnahmebedingungen angegeben – in Bezug auf den spezifischen Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Administrator.
5.5. Der Administrator kann personenbezogene Daten zu folgenden Zwecken, auf folgenden Rechtsgrundlagen und für folgenden Zeitraum verarbeiten:
| Verarbeitungszweck der Daten | Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung | Datenspeicherungszeitraum |
| Organisation des Wettbewerbs | Artikel 6 Abs. 1 lit. f) der DSGVO (berechtigtes Interesse) - die Verarbeitung ist zur Verfolgung der aus rechtlich berechtigten Interessen des Administrators resultierenden Zwecke erforderlich - die in der Notwendigkeit bestehen, sich an die Bedingungen des organisierten Wettbewerbs gegenüber seinen Teilnehmern gemäß den allgemein geltenden gesetzlichen Bestimmungen und diesen Teilnahmebedingungen zu halten | Daten werden für die Zeit aufbewahrt, die für die Durchführung des Wettbewerbs, die Realisierung der den Teilnehmern des Wettbewerbs verliehenen Preise, die Beendigung des Vertrages oder das Erlöschen der Rechte und Pflichten des Veranstalters und der Teilnehmer des Wettbewerbs erforderlich ist. |
| Direktmarketing | Artikel 6 Abs. 1 lit. f) der DSGVO (berechtigtes Interesse des Administrators) - die Verarbeitung ist zur Verfolgung der aus rechtlich berechtigten Interessen des Administrators resultierenden Zwecke erforderlich |
Daten werden für die Zeit aufbewahrt, in der das rechtlich gerechtfertigte Interesse des Administrators besteht, jedoch nicht länger als bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Ansprüche des Administrators gegen die betroffene Person aufgrund der vom Administrator durchgeführten Geschäftstätigkeit. Die Verjährungsfrist wird durch die gesetzlichen Bestimmungen festgelegt, insbesondere durch das Bürgerliche Gesetzbuch (die grundlegende Verjährungsfrist für Ansprüche im Zusammenhang mit der Gesch |
