Wettbewerb+ JRC September
TEILNAHMEBEDINGUNGEN "WETTBEWERB JRC SEPTEMBER"
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1. Der Veranstalter des Wettbewerbs ist ŁUKASZ PAWLIK, der ein Geschäft unter dem Namen ROCKWORLD ŁUKASZ PAWLIK führt, eingetragen im Zentralen Gewerberegister und Informationen über die Geschäftstätigkeit der Republik Polen, geführt vom Minister zuständig für Wirtschaft, mit: Adresse des Geschäftsbetriebs und Zustelladresse: ul. Jana Kochanowskiego 21, 48-130 Kietrz, NIP 7481388948, REGON 532429748, E-Mail-Adresse: [email protected].
1.2. Der Wettbewerb wird im Online-Shop des Veranstalters unter der Adresse www.rockworld.pl und im Ladengeschäft des Veranstalters unter der Adresse: ul. Mikołaja 9a, 47-400 Racibórz organisiert.
1.3. Teilnehmer des Wettbewerbs kann jede natürliche Person sein, die ihren Wunsch zur Teilnahme durch eine Anmeldung gemäß den Wettbewerbsregeln zum Ausdruck bringt.
1.4. Die Teilnahme des Teilnehmers am Wettbewerb und somit die Angabe von Informationen und Daten durch den Teilnehmer in Zusammenhang mit seiner Teilnahme am Wettbewerb, einschließlich personenbezogener Daten, deren Umfang in den Regeln angegeben ist, ist freiwillig, aber notwendig für die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs.
1.5. Der Sponsor des Wettbewerbspreises ist der Veranstalter.
2. DEFINITIONEN:
2.1. Die in diesen Regeln verwendeten Begriffe bedeuten:
2.1.1. ZIVILGESETZBUCH – Gesetz vom 23. April 1964 – Zivilgesetzbuch (GBl. Nr. 16, Pos. 93 mit Änderungen).
2.1.2. WETTBEWERBSKOMMISSION – eine vom Veranstalter ernannte Kommission bestehend aus 3 Personen, um die ordnungsgemäße Organisation und den Ablauf des Wettbewerbs zu gewährleisten, insbesondere um den Gewinner des Wettbewerbs zu bestimmen.
2.1.3. WETTBEWERB – der hierin organisierte Wettbewerb gemäß den Regeln.
2.1.4. VERANSTALTER – ŁUKASZ PAWLIK, der ein Geschäft unter dem Namen ROCKWORLD ŁUKASZ PAWLIK führt, eingetragen im zentralen Gewerberegister und Informationen über die Geschäftstätigkeit der Republik Polen, geführt vom Minister zuständig für Wirtschaft, mit: Adresse des Geschäftsbetriebs und Zustelladresse: ul. Jana Kochanowskiego 21, 48-130 Kietrz, NIP 7481388948, REGON 532429748, E-Mail-Adresse: [email protected].
2.1.5. REGELN – diese Wettbewerbsregeln.
2.1.6. ONLINE-SHOP – der Online-Shop des Veranstalters, zugänglich unter der Internet-Adresse: www.rockworld.pl.
2.1.7. LADENGESCHÄFT – das Ladengeschäft des Veranstalters, welches sich unter der Adresse befindet: ul. Mikołaja 9a, 47-400 Racibórz.
2.1.8. TEILNEHMER – eine natürliche Person, die am Wettbewerb teilnimmt und zusätzlich die Anforderungen gemäß Punkt 3 der Wettbewerbsregeln erfüllt.
2.1.9. WETTBEWERBSAUFGABE – eine Wettbewerbsaufgabe, welche der Teilnehmer ausführen muss, indem er auf die Frage antwortet: "Die Tasche JRC Rova Large Cooler Bag ist ideal für..." während der Bestellung im Online-Shop oder beim Einkauf im Ladengeschäft.
3. TEILNAHMEBEDINGUNGEN AM WETTBEWERB
3.1. Die Teilnahme am Wettbewerb ist freiwillig und kostenlos.
3.2. Die Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb erfolgt durch den Kauf von beliebigen Produkten der Marke JRC, das Ankreuzen der Zustimmung zur Teilnahme am Wettbewerb und das Ausführen der Wettbewerbsaufgabe durch den Teilnehmer während der Bestellung im Online-Shop oder beim Einkauf im Ladengeschäft.
3.3. Die Wettbewerbsaufgabe sollte vom Teilnehmer eigenständig ausgeführt werden. Sie sollte ein eigenes Werk sein, das bisher nicht veröffentlicht wurde, auch nicht im Internet. Der Teilnehmer, der die Wettbewerbsaufgabe ausführt und dem Veranstalter zusendet, ist verpflichtet, die vollständigen persönlichen und materiellen Urheberrechte daran zu besitzen.
3.4. Der Teilnehmer ist insbesondere in Zusammenhang mit der Ausführung und Übermittlung der Wettbewerbsaufgabe verpflichtet, die Übermittlung von rechtswidrigen Inhalten zu unterlassen. Die vom Teilnehmer gelieferten Inhalte, insbesondere im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe, müssen rechtskonform und den guten Sitten entsprechend sein, unter Berücksichtigung der Wahrung der Persönlichkeitsrechte sowie des Urheberrechts und des geistigen Eigentums des Veranstalters und Dritter. Außerdem dürfen sie keine vulgären, beleidigenden Wörter enthalten oder die Regeln des sozialen Zusammenlebens verletzen.
3.5. Vom Wettbewerb sind ausgeschlossen: Mitarbeiter und Mitarbeiter des Veranstalters sowie andere Personen, die an der Vorbereitung oder Organisation des Wettbewerbs teilgenommen haben, sowie ihre engsten Familienmitglieder. Unter nächste Familienangehörige versteht man: Vorfahren, Nachkommen, Geschwister, Ehepartner, Eltern der Ehepartner und adoptierte Personen.
4. BEDINGUNGEN UND REGELN DES WETTBEWERBS
4.1. Der Wettbewerb läuft vom 20. September 2023 bis zum 19. Oktober 2023.
4.2. Um den Gewinner des Wettbewerbs zu ermitteln und einen ordnungsgemäßen Ablauf des Wettbewerbs zu gewährleisten, wählt die Kommission auf freie Weise die siegreiche Wettbewerbsaufgabe aus, geleitet von ihrem eigenen Ermessen, unter Berücksichtigung der Angemessenheit, Übereinstimmung mit dem Thema des Wettbewerbs, Originalität und Attraktivität der Wettbewerbsaufgabe des Teilnehmers.
4.3. Im Wettbewerb wird ein Gewinner ermittelt, dem die Wettbewerbskommission einen Preis in Form einer isolierten Tasche JRC Rova Large Cooler Bag mit einem Katalogwert von 250,00 PLN zuerkennt.
4.4. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Wettbewerbs durch Veröffentlichung der entsprechenden Information im entsprechenden Abschnitt des Online-Shops des Veranstalters bekannt gegeben. Zusätzlich wird der Gewinner vom Veranstalter per E-Mail oder telefonisch über den Gewinn informiert.
4.5. Sollte der Veranstalter nicht in der Lage sein, die für die Zustellung des Preises an den Teilnehmer erforderlichen Daten zu erhalten, oder falls keine Antwort auf die Nachricht erfolgt, die dem Teilnehmer vom Veranstalter gesendet wurde, hat die Kommission das Recht, einen alternativen Teilnehmer zu wählen, dem der Preis verliehen wird.
4.6. Der Veranstalter wird sich umgehend mit dem Gewinner in Verbindung setzen, jedoch nicht später als 14 Tage nach Ende des Wettbewerbs.
4.7. Der Gewinner kann auf das Recht verzichten, den gewonnenen Preis zu erhalten, jedoch kann er das Recht auf den Preis nicht auf eine dritte Person übertragen oder eine Umwandlung des Preises in einen Geldäquivalent oder eine andere Form der Entschädigung verlangen.
4.8. Der Gewinn wird dem Gewinner des Wettbewerbs innerhalb von 21 Tagen nach Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses per Kurier an die vom Gewinner angegebene Adresse kostenlos vom Veranstalter zugestellt.
4.9. Sollte der Preis besteuert werden, erhält der Gewinner des Wettbewerbs zusätzlich einen Geldpreis in Höhe des entsprechenden Steuerbetrags, den der Gewinner des Wettbewerbs aufgrund des Gewinns im Wettbewerb zu zahlen verpflichtet ist. Der zusätzliche Geldpreis, von dem im vorherigen Satz die Rede ist, unterliegt nicht der Ausgabe und wird zur Deckung der Pauschalsteuer verwendet, wie im Artikel 30 Absatz 1 Punkt 2 des Gesetzes vom 26. Juli 1991 über die Einkommensteuer für natürliche Personen (konsolidierte Text GBl. von 2018, Pos. 1509 mit Änderungen) festgelegt. Diese Steuer wird vom Veranstalter des Wettbewerbs einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt.
5. DATENSCHUTZPOLITIK
5.1. Der Administrator der im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Regeln verarbeiteten personenbezogenen Daten ist der Veranstalter (im Folgenden: „Administrator“). Die personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden Rechtsvorschriften verarbeitet, insbesondere gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Allgemeine Datenschutzverordnung) – im Folgenden „DSGVO“ oder „Datenschutz-Grundverordnung“ genannt.
5.2. Der Administrator verarbeitet personenbezogene Daten zu den in diesem Abschnitt der Regeln angegebenen Zwecken, für den angegebenen Zeitraum und gemäß den dort angegebenen Grundsätzen. Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig, allerdings führt die Nichtangabe der für die Teilnahme am Wettbewerb erforderlichen personenbezogenen Daten zur Unmöglichkeit der Teilnahme. Der Administrator legt besondere Sorgfalt an den Tag, um die Interessen der Personen zu schützen, deren Daten er verarbeitet, insbesondere ist er verantwortlich und stellt sicher, dass die von ihm gesammelten Daten: (1) gesetzeskonform verarbeitet werden; (2) für festgelegte, rechtmäßige Zwecke gesammelt und nicht weiter verarbeitet werden, die nicht mit diesen Zwecken vereinbar sind; (3) sachlich korrekt und angemessen im Hinblick auf die Zwecke sind, für die sie verarbeitet werden; (4) in einer Form aufbewahrt werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nicht länger zulässt, als es zur Erreichung des Verarbeitungszwecks erforderlich ist und (5) auf eine Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit personenbezogener Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor nicht autorisierter oder rechtswidriger Verarbeitung sowie vor unbeabsichtigtem Verlust, Zerstörung oder Schädigung durch angemessene technische oder organisatorische Maßnahmen. Unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, des Kontexts und der Zwecke der Verarbeitung sowie des Risikos der Verletzung der Rechte oder Freiheiten natürlicher Personen mit unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos implementiert der Administrator geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung gemäß dieser Verordnung erfolgt und um dies nachzuweisen. Diese Maßnahmen werden bei Bedarf überprüft und aktualisiert. Der Administrator verwendet technische Maßnahmen, um das Abrufen und Modifizieren personenbezogener Daten, die auf elektronischem Weg gesendet werden, durch unbefugte Personen zu verhindern.
5.3. Der Administrator ist berechtigt, personenbezogene Daten in den Fällen zu verarbeiten, in denen – und im Umfang, in dem – mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: (1) die betroffene Person hat ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben; (2) die Verarbeitung ist erforderlich für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Partei die betroffene Person ist, oder um auf Anfrage der betroffenen Person vor Vertragsabschluss Maßnahmen zu ergreifen; (3) die Verarbeitung ist erforderlich zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung des Administrators; oder (4) die Verarbeitung ist erforderlich für die Zwecke der berechtigten Interessen des Administrators oder einer dritten Partei, es sei denn, die Interessen oder Grundrechte und Freiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, insbesondere wenn die betroffene Person ein Kind ist, haben Vorrang vor diesen Interessen.
5.4. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Administrator erfordert jedes Mal das Vorhandensein mindestens einer der oben genannten Grundlagen. Die spezifischen Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Teilnehmern durch den Administrator sind im nächsten Abschnitt der Regeln angegeben - im Zusammenhang mit dem spezifischen Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Administrator.
5.5. Der Administrator kann personenbezogene Daten zu den folgenden Zwecken verarbeiten, auf den folgenden Rechtsgrundlagen und für den folgenden Zeitraum:
| Zweck der Datenverarbeitung | Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung | Aufbewahrungszeitraum der Daten |
| Organisation des Wettbewerbs | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) der DSGVO (berechtigtes Interesse des Administrators) – die Verarbeitung ist erforderlich für die Verwirklichung der Ziele, die sich aus den berechtigten Interessen des Administrators ergeben – bestehend aus der Notwendigkeit, die Bedingungen des organisierten Wettbewerbs gegenüber seinen Teilnehmern gemäß den allgemein geltenden Rechtsvorschriften und den Regeln dieser Wettbewerbsregeln zu erfüllen | Daten werden für den Zeitraum aufbewahrt, der für die Durchführung des Wettbewerbs, die Ausführung der den Teilnehmern des Wettbewerbs zugeteilten Preise, die Beendigung des Vertrags oder das Erlöschen der Rechte und Pflichten des Veranstalters und der Teilnehmer des Wettbewerbs erforderlich ist. |
| Direktmarketing | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) der DSGVO (berechtigtes Interesse des Administrators) – die Verarbeitung ist erforderlich für die Zwecke, die sich aus den berechtigten Interessen des Administrators ergeben |
Daten werden für den Zeitraum aufbewahrt, in dem das berechtigte Interesse des Administrators besteht, jedoch nicht länger als der Verjährungszeitraum von Ansprüchen des Administrators gegen die betroffene Person aus der vom Administrator geführten Geschäftstätigkeit. Der Verjährungszeitraum wird durch Rechtsvorschriften bestimmt, insbesondere das Zivilgesetzbuch (die grundlegende Verjährungsfrist für Ansprüche |
