Wettbewerb+ Prologic September
TEILNAHMEBEDINGUNGEN "WETTBEWERB+ PROLOGIC September"
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1. Der Veranstalter des Wettbewerbs ist ŁUKASZ PAWLIK, der unter dem Firmennamen ROCKWORLD ŁUKASZ PAWLIK ein Gewerbe betreibt und in das Zentrale Register und Informationen über die Wirtschaftstätigkeit der Republik Polen eingetragen ist, das vom Minister für Wirtschaft geführt wird, und folgende Angaben hat: Adresse des Geschäftssitzes und Zustellungsadresse: ul. Jana Kochanowskiego 21, 48-130 Kietrz, Steuernummer (NIP) 7481388948, Statistiknummer (REGON) 532429748, E-Mail-Adresse: [email protected].
1.2. Der Wettbewerb wird im Online-Shop des Veranstalters unter der Adresse: www.rockworld.pl sowie im stationären Shop des Veranstalters unter der Adresse: ul. Mikołaja 9a, 47-400 Racibórz organisiert.
1.3. Teilnehmer am Wettbewerb kann jede natürliche Person sein, die ihr Interesse an der Teilnahme durch eine Anmeldung zum Wettbewerb gemäß den Wettbewerbsregeln bekundet.
1.4. Die Teilnahme am Wettbewerb und somit die Mitteilung von Informationen und Daten durch den Teilnehmer, einschließlich personenbezogener Daten, deren Umfang in den Regeln angegeben ist, ist freiwillig, aber für die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs notwendig.
1.5. Sponsor des Preises im Wettbewerb ist der Veranstalter.
2. DEFINITIONEN:
2.1. Begriffe, die in diesen Regeln verwendet werden, bedeuten:
2.1.1. ZIVILGESETZBUCH – das Gesetz - Zivilgesetzbuch vom 23. April 1964 (GBl. Nr. 16, Pos. 93 mit Änderungen).
2.1.2. WETTBEWERBSKOMMISSION – eine vom Veranstalter ernannte Kommission aus 3 Personen, um die ordnungsgemäße Organisation und den Ablauf des Wettbewerbs sicherzustellen, insbesondere um den Gewinner des Wettbewerbs festzustellen.
2.1.3. WETTBEWERB – der hier beschriebene Wettbewerb, der vom Veranstalter gemäß den Regeln organisiert wird.
2.1.4. VERANSTALTER – ŁUKASZ PAWLIK, der ein Gewerbe unter dem Firmennamen ROCKWORLD ŁUKASZ PAWLIK betreibt und in das Zentrale Register und Informationen über die Wirtschaftstätigkeit der Republik Polen eingetragen ist, das vom Minister für Wirtschaft geführt wird, und folgende Angaben hat: Adresse des Geschäftssitzes und Zustellungsadresse: ul. Jana Kochanowskiego 21, 48-130 Kietrz, Steuernummer (NIP) 7481388948, Statistiknummer (REGON) 532429748, E-Mail-Adresse: [email protected].
2.1.5. REGELN – diese Wettbewerbsregeln.
2.1.6. ONLINE-SHOP - Online-Shop des Veranstalters, erreichbar unter der Internetadresse: www.rockworld.pl.
2.1.7. STATIONÄRER SHOP – der stationäre Shop des Veranstalters, gelegen unter der Adresse: ul. Mikołaja 9a, 47-400 Racibórz.
2.1.8. TEILNEHMER – eine natürliche Person, die am Wettbewerb teilnimmt und zusätzlich die Anforderungen erfüllt, die in Punkt 3 der Wettbewerbsregeln angegeben sind.
2.1.9. WETTBEWERBSAUFGABE – die Wettbewerbsaufgabe, die der Teilnehmer ausführen muss, besteht in der Beantwortung der Frage: „Die Prologic Avenger Cool Bag Tasche ist ideal geeignet für..“ während der Bestellabwicklung im Online-Shop oder während des Einkaufs im stationären Shop.
3. TEILNAHMEBEDINGUNGEN AM WETTBEWERB
3.1. Die Teilnahme am Wettbewerb ist freiwillig und kostenlos.
3.2. Die Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb erfolgt durch den Kauf beliebiger Produkte der Marke Prologic, die Bestätigung der Teilnahmebereitschaft am Wettbewerb und das Ausführen der Wettbewerbsaufgabe durch den Teilnehmer während der Bestellabwicklung im Online-Shop oder während des Einkaufs im stationären Shop.
3.3. Die Wettbewerbsaufgabe muss vom Teilnehmer selbstständig ausgeführt werden, sie muss ein eigenes Werk sein, das zuvor nicht veröffentlicht wurde, einschließlich auch nicht im Internet. Der Teilnehmer, der die Wettbewerbsaufgabe ausführt und dem Veranstalter übermittelt, muss über die vollen persönlichen und vermögensrechtlichen Urheberrechte daran verfügen.
3.4. Der Teilnehmer ist insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung und Übermittlung der Wettbewerbsaufgabe verpflichtet, die Übermittlung rechtswidriger Inhalte zu unterlassen. Die Inhalte, die vom Teilnehmer übermittelt werden, insbesondere im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe, müssen rechtskonform und den guten Sitten entsprechend sein unter Berücksichtigung der Achtung der Persönlichkeitsrechte sowie der Urheberrechte und des geistigen Eigentums des Veranstalters und Dritter. Sie dürfen auch keine vulgäre, beleidigende Sprache oder Verstöße gegen die soziale Koexistenz enthalten.
3.5. Von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen sind Mitarbeiter und Mitarbeiter des Veranstalters und andere Personen, die an der Vorbereitung oder Organisation des Wettbewerbs beteiligt waren, sowie die Familienmitglieder dieser Personen. Als Familienmitglieder gelten: Vorfahren, Nachkommen, Geschwister, Ehegatten, Eltern der Ehegatten und Personen in einem Adoptionsverhältnis.
4. BEDINGUNGEN UND REGELN DES WETTBEWERBS
4.1. Der Wettbewerb dauert vom 20. September 2023 bis zum 19. Oktober 2023.
4.2. Um den Gewinner des Wettbewerbs zu ermitteln und den ordnungsgemäßen Verlauf des Wettbewerbs zu gewährleisten, wählt die Kommission auf freiem Ermessen das Gewinnerprojekt der Wettbewerbsaufgabe aus, unter Berücksichtigung ihrer eigenen Einschätzung, der Angemessenheit, Übereinstimmung mit dem Thema des Wettbewerbs, Originalität und Interesse an der Wettbewerbsaufgabe des Teilnehmers.
4.3. Im Wettbewerb wird 1 Gewinner ermittelt, dem die Wettbewerbskommission einen Preis in Form der isolierten Tasche Prologic Avenger Cool Bag mit einem Katalogwert von 221,00 PLN zuerkennt.
4.4. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Wettbewerbs bekannt gegeben, indem die entsprechende Information im entsprechenden Abschnitt des Online-Shops des Veranstalters veröffentlicht wird. Zusätzlich wird der Gewinner vom Veranstalter über den Gewinn per E-Mail oder telefonisch informiert.
4.5. Wenn es dem Veranstalter nicht möglich ist, die für die Übermittlung des Preises an den Teilnehmer erforderlichen Daten zu erhalten, oder im Falle keiner Antwort auf die an den Teilnehmer gesendete Nachricht, hat die Kommission das Recht, einen alternativen Teilnehmer auszuwählen, dem der Preis verliehen wird.
4.6. Der Veranstalter tritt unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Wettbewerbs mit dem Gewinner in Kontakt.
4.7. Der Gewinner kann auf das Recht zum Gewinn des Preises verzichten, kann jedoch nicht das Recht auf den Preis auf eine dritte Person übertragen oder die Umwandlung des Preises in einen Geldäquivalent oder eine andere Form der Entschädigung verlangen.
4.8. Der Gewinn wird dem Gewinner des Wettbewerbs innerhalb von 21 Tagen nach Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses durch Kurierdienst auf Kosten des Veranstalters an die von ihm angegebene Adresse geliefert.
4.9. Falls der Preis der Besteuerung unterliegt, wird dem Gewinner des Wettbewerbs ein zusätzlicher Geldpreis in Höhe des Steuerbetrags zuerkannt, den der Gewinner des Wettbewerbs für den Gewinn im Wettbewerb zu zahlen verpflichtet ist. Der zusätzliche Geldpreis, von dem im vorherigen Satz die Rede ist, wird nicht ausgezahlt und dient zur Deckung der pauschalen Steuer, wie in Artikel 30 Absatz 1 Punkt 2 des Gesetzes vom 26. Juli 1991 über die Einkommensteuer von natürlichen Personen (Gesetzblatt von 2018, Pos. 1509 mit Änderungen) erwähnt. Diese Steuer wird vom Veranstalter des Wettbewerbs abgezogen und an das zuständige Finanzamt abgeführt.
5. DATENSCHUTZPOLITIK
5.1. Der Administrator der im Zusammenhang mit der Umsetzung der Bestimmungen dieser Regeln verarbeiteten personenbezogenen Daten ist der Veranstalter (nachfolgend als "Administrator" bezeichnet). Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden Rechtsvorschriften verarbeitet, insbesondere gemäß der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Allgemeine Datenschutzverordnung) – im Folgenden als "DSGVO" oder "Datenschutz-Grundverordnung" bezeichnet.
5.2. Der Administrator verarbeitet personenbezogene Daten zu den in diesem Punkt der Regeln angegebenen Zwecken, für den angegebenen Zeitraum und nach den angegebenen Prinzipien. Die Bereitstellung personenbezogener Daten ist freiwillig, jedoch führt die Nichtbereitstellung der für die Teilnahme am Wettbewerb erforderlichen personenbezogenen Daten dazu, dass es nicht möglich ist, daran teilzunehmen. Der Administrator legt besonderen Wert darauf, die Interessen der Personen zu schützen, auf die sich die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten beziehen. Insbesondere ist er verantwortlich und stellt sicher, dass die von ihm gesammelten Daten: (1) gesetzeskonform verarbeitet werden; (2) für festgelegte, gesetzmäßige Zwecke gesammelt und nicht für mit diesen Zwecken unvereinbare Zwecke weiterverarbeitet werden; (3) sachlich richtig und angemessen im Hinblick auf die Zwecke sind, für die sie verarbeitet werden; (4) in einer Form gespeichert werden, die eine Identifizierung der betroffenen Personen nicht länger zulässt, als es für den Zweck der Verarbeitung erforderlich ist, und (5) so verarbeitet werden, dass ein angemessenes Maß an Sicherheit für personenbezogene Daten gewährleistet ist, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung sowie zufälligem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung durch angemessene technische oder organisatorische Mittel. Unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, des Kontexts und der Zwecke der Verarbeitung sowie des Risikos der Verletzung der Rechte oder Freiheiten natürlicher Personen mit unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos, implementiert der Administrator angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, damit die Verarbeitung gemäß dieser Verordnung erfolgt und er dies nachweisen kann. Diese Maßnahmen werden bei Bedarf überprüft und aktualisiert. Der Administrator verwendet technische Maßnahmen, um zu verhindern, dass unbefugte Personen personenbezogene Daten elektronisch abfangen oder ändern.
5.3. Der Administrator ist berechtigt, personenbezogene Daten in Fällen zu verarbeiten, in denen - und im Umfang, in dem - mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: (1) die betroffene Person hat ihre Zustimmung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben; (2) die Verarbeitung ist notwendig für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Partei die betroffene Person ist, oder für die Durchführung von Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Person vor Abschluss des Vertrags; (3) die Verarbeitung ist notwendig, um einer rechtlichen Verpflichtung nachzukommen, der der Administrator unterliegt; oder (4) die Verarbeitung ist notwendig für Zwecke, die sich aus den berechtigten Interessen ergeben, die der Administrator oder ein Dritter verfolgt, es sei denn, die übergeordneten Interessen oder Grundrechte und -freiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere wenn die betroffene Person ein Kind ist.
5.4. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Administrator erfordert jedes Mal das Vorliegen mindestens einer der oben angegebenen Grundlagen. Die spezifischen Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmer durch den Administrator sind im nächsten Punkt der Regeln angegeben - im Zusammenhang mit dem Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Administrator.
5.5. Der Administrator kann personenbezogene Daten zu den folgenden Zwecken, auf den folgenden Grundlagen und für den folgenden Zeitraum verarbeiten:
| Zweck der Datenverarbeitung | Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung | Aufbewahrungszeitraum der Daten |
| Organisation des Wettbewerbs | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) der DSGVO (berechtigtes Interesse) – die Verarbeitung ist notwendig für die Verwirklichung der Ziele, die sich aus den berechtigten Interessen des Administrators ergeben – die auf der Notwendigkeit beruhen, sich gemäß den allgemein gültigen Rechtsvorschriften und diesen Regeln aus den Bedingungen des organisierten Wettbewerbs gegenüber seinen Teilnehmern zu erfüllen | Die Daten werden für die Dauer aufbewahrt, die notwendig ist, um den Wettbewerb durchzuführen, die den Teilnehmern des Wettbewerbs zugeschriebenen Preise zu realisieren, den Vertrag zu lösen oder die Rechte und Pflichten des Veranstalters und der Teilnehmer des Wettbewerbs zu beenden. |
| Direktmarketing | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) der DSGVO (berechtigtes Interesse des Administrators) – die Verarbeitung ist notwendig für die Zwecke, die sich aus den berechtigten Interessen des Administrators ergeben |
Die Daten werden für die Dauer des Bestehens eines berechtigten Interesses, das vom Administrator verfolgt wird, aufbewahrt, jedoch nicht länger als die Verjährungsfrist für Ansprüche des Administrators gegen die betroffene Person aufgrund der vom Administrator geführten Geschäftstätigkeit. Die Verjährungsfristen werden durch Rechtsvorschriften bestimmt, insbesondere durch das Zivilgesetzbuch (die grundlegende |
