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Wettbewerb+ JRC August

TEILNAHMEBEDINGUNGEN "WETTBEWERB+ JRC August"

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Der Veranstalter des Wettbewerbs ist ŁUKASZ PAWLIK, der unter dem Firmennamen ROCKWORLD ŁUKASZ PAWLIK ein Gewerbe betreibt, eingetragen in das Zentrale Register und Informationen über die Wirtschaftstätigkeit der Republik Polen, geführt vom Minister, der für Wirtschaft zuständig ist, und besitzt: Adresse des Geschäftsbetriebs und Zustelladresse: ul. Jana Kochanowskiego 21, 48-130 Kietrz, Steuernummer NIP 7481388948, REGON 532429748, E-Mail-Adresse: [email protected].

1.2. Der Wettbewerb wird im Online-Shop des Veranstalters unter der Adresse: www.rockworld.pl sowie im stationären Shop des Veranstalters unter der Adresse: ul. Mikołaja 9a, 47-400 Racibórz, organisiert.

1.3. Teilnehmer des Wettbewerbs kann eine natürliche Person sein, die den Wunsch zur Teilnahme ausdrückt, indem sie sich gemäß den Wettbewerbsbedingungen zum Wettbewerb anmeldet.

1.4. Die Teilnahme des Teilnehmers am Wettbewerb und damit die Angabe von Informationen und Daten durch den Teilnehmer in Verbindung mit seiner Teilnahme am Wettbewerb, einschließlich personenbezogener Daten, deren Umfang in den Bedingungen angegeben ist, ist freiwillig, jedoch notwendig für die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs.

1.5. Sponsor des Preises im Wettbewerb ist der Veranstalter.

2. DEFINITIONEN:

2.1. Die in diesen Bedingungen verwendeten Begriffe bedeuten:

2.1.1. BÜRGERLICHES GESETZBUCH – das Gesetz - Bürgerliches Gesetzbuch vom 23. April 1964 (GBl. Nr. 16, Pos. 93 mit Änderungen).

2.1.2. WETTBEWERBSKOMITEE – ein vom Veranstalter berufenes Gremium aus 3 Personen, um die ordnungsgemäße Organisation und Durchführung des Wettbewerbs zu gewährleisten, insbesondere um den Gewinner des Wettbewerbs festzulegen.

2.1.3. WETTBEWERB – der gegenwärtige Wettbewerb, organisiert vom Veranstalter gemäß diesen Bedingungen.

2.1.4. VERANSTALTER – ŁUKASZ PAWLIK, der unter dem Firmennamen ROCKWORLD ŁUKASZ PAWLIK ein Gewerbe betreibt, eingetragen in das Zentrale Register und Informationen über die Wirtschaftstätigkeit der Republik Polen, geführt vom Minister, der für Wirtschaft zuständig ist, und besitzt: Adresse des Geschäftsbetriebs und Zustelladresse: ul. Jana Kochanowskiego 21, 48-130 Kietrz, Steuernummer NIP 7481388948, REGON 532429748, E-Mail-Adresse: [email protected].

2.1.5. BEDINGUNGEN – die gegenwärtigen Wettbewerbsbedingungen.

2.1.6. ONLINE-SHOP – der Online-Shop des Veranstalters unter der Internetadresse: www.rockworld.pl.

2.1.7. STATIONÄRER SHOP – der stationäre Shop des Veranstalters unter der Adresse: ul. Mikołaja 9a, 47-400 Racibórz.

2.1.8. TEILNEHMER – eine natürliche Person, die am Wettbewerb teilnimmt und zusätzlich die Anforderungen gemäß Punkt 3 der Wettbewerbsbedingungen erfüllt.

2.1.9. WETTBEWERBSAUFGABE – die Wettbewerbsaufgabe, die der Teilnehmer ausführen muss, besteht darin, die Frage zu beantworten: "Ich möchte einen Satz JRC-Signalgeber gewinnen, weil..." während der Bestellabgabe im Online-Shop oder während des Einkaufs im stationären Shop.

3. TEILNAHMEBEDINGUNGEN IM WETTBEWERB

3.1. Die Teilnahme am Wettbewerb ist freiwillig und kostenlos.

3.2. Die Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb erfolgt durch den Kauf von beliebigen Produkten der Marke JRC, dem Einverständnis zur Teilnahme am Wettbewerb sowie der Ausführung der Wettbewerbsaufgabe durch den Teilnehmer während der Bestellabgabe im Online-Shop oder während des Einkaufs im stationären Shop.

3.3. Die Wettbewerbsaufgabe sollte selbstständig vom Teilnehmer ausgeführt werden, sie sollte ein eigenes Werk sein, das bisher nicht veröffentlicht wurde, auch nicht im Internet. Der Teilnehmer, der die Wettbewerbsaufgabe ausführt und an den Veranstalter sendet, ist verpflichtet, dafür die vollen persönlichen und materiellen Urheberrechte zu besitzen.

3.4. Insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung und Sendung der Wettbewerbsaufgabe ist es dem Teilnehmer untersagt, rechtswidrige Inhalte bereitzustellen. Die vom Teilnehmer gelieferten Inhalte, insbesondere im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe, sollten gesetzeskonform und den guten Sitten entsprechend sein, unter Berücksichtigung des Respekts für die persönlichen Rechte sowie Urheberrechte und geistiges Eigentum des Veranstalters und Dritter, und dürfen keine vulgäre, beleidigende Sprache enthalten oder gegen die Regeln des sozialen Zusammenlebens verstoßen.

3.5. Von der Teilnahme am Wettbewerb sind Mitarbeiter und Mitarbeiter des Veranstalters und andere Personen, die an der Vorbereitung oder Organisation des Wettbewerbs beteiligt waren, sowie Mitglieder ihrer engsten Familie ausgeschlossen. Unter Mitgliedern der engsten Familie versteht man: Vorfahren, Nachkommen, Geschwister, Ehepartner, Eltern der Ehepartner und Adoptivkinder.

4. BEDINGUNGEN UND REGELN DES WETTBEWERBS

4.1. Der Wettbewerb dauert vom 20. August 2023 bis zum 19. September 2023.

4.2. Um den Gewinner des Wettbewerbs zu ermitteln und den ordnungsgemäßen Verlauf des Wettbewerbs zu gewährleisten, wählt die Kommission auf eigene Weise die Gewinner-Wettbewerbsaufgabe aus, indem sie auf eigenes Ermessen, unter Berücksichtigung der Angemessenheit, Übereinstimmung mit der Thematik des Wettbewerbs, Originalität und Interesse der Wettbewerbsaufgabe des Teilnehmers, handelt.

4.3. Im Wettbewerb wird 1 Gewinner ermittelt, dem die Wettbewerbskommission einen Preis in Form eines Satzes von Signalgebern JRC Kurve Slim Indicator Black Neon - 3 Set zum Katalogwert von 250,00 PLN verleiht.

4.4. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird innerhalb von 14 Tagen nach dem Ende des Wettbewerbs bekannt gegeben, indem die entsprechende Information auf der entsprechenden Registerkarte des Online-Shops des Veranstalters veröffentlicht wird. Zusätzlich wird der Gewinner vom Veranstalter per E-Mail an die angegebene Adresse oder telefonisch über den Gewinn informiert.

4.5. Falls der Veranstalter die zur Zusendung des Preises an den Teilnehmer erforderlichen Daten nicht erhalten kann oder falls keine Antwort auf die Nachricht erfolgt, die dem Teilnehmer vom Veranstalter gesendet wurde, hat die Kommission das Recht, einen alternativen Teilnehmer zu wählen, dem der Preis verliehen wird.

4.6. Der Veranstalter wird sofort, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Wettbewerbs, Kontakt mit dem Gewinner aufnehmen.

4.7. Der Gewinner kann auf das Recht auf den gewonnenen Preis verzichten, kann jedoch das Recht auf den Preis nicht auf eine dritte Person übertragen oder den Austausch des Preises gegen ein Geldäquivalent oder eine andere Form der Kompensation verlangen.

4.8. Der Gewinn wird dem Gewinner des Wettbewerbs per Kurierlieferung an die von ihm angegebene Adresse innerhalb von 21 Tagen nach der Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses auf Kosten des Veranstalters zugestellt.

4.9. Falls der Preis besteuert werden muss, wird dem Gewinner des Wettbewerbs ein zusätzlicher Geldpreis in Höhe des Steueräquivalents, das der Gewinner des Wettbewerbs zahlen muss, aufgrund des Gewinns im Wettbewerb verliehen (hinzugefügt). Der zusätzliche Geldpreis, von dem im vorherigen Satz die Rede ist, unterliegt nicht der Auszahlung und wird zur Deckung der Pauschalsteuer verwendet, die im Artikel 30 Absatz 1 Punkt 2 des Gesetzes vom 26. Juli 1991 über die Einkommensteuer von natürlichen Personen (einheitlicher Text GBl. von 2018 Pos. 1509 mit Änderungen) erwähnt wird. Diese Steuer wird vom Veranstalter des Wettbewerbs abgezogen und an das zuständige Finanzamt abgeführt.

5. DATENSCHUTZPOLITIK

5.1. Der Administrator der im Zusammenhang mit der Durchführung der Bestimmungen dieser Bedingungen verarbeiteten personenbezogenen Daten ist der Veranstalter (nachfolgend „Administrator“ genannt). Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet, insbesondere gemäß der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und über den freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) – nachfolgend „DSGVO“ oder „Datenschutz-Grundverordnung“ genannt.

5.2. Der Administrator verarbeitet personenbezogene Daten zu den in diesem Absatz angegebenen Zwecken, für den angegebenen Zeitraum und nach den in diesen Bedingungen festgelegten Regeln. Die Angabe von personenbezogenen Daten ist freiwillig, jedoch führt die Nichtbereitstellung von personenbezogenen Daten, die für die Teilnahme am Wettbewerb erforderlich sind, zur Unmöglichkeit der Nutzung. Der Administrator legt besondere Sorgfalt zum Schutz der Interessen der Personen auf, deren personenbezogene Daten er verarbeitet, und ist insbesondere dafür verantwortlich und stellt sicher, dass die von ihm gesammelten Daten: (1) gesetzeskonform verarbeitet werden; (2) für festgelegte, gesetzeskonforme Zwecke gesammelt und keiner weiteren Verarbeitung unterzogen werden, die nicht mit diesen Zwecken vereinbar ist; (3) sachlich korrekt und dem Zweck angemessen sind, für den sie verarbeitet werden; (4) in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nicht länger ermöglicht, als für den Verarbeitungszweck erforderlich; und (5) in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit personenbezogener Daten gewährleistet, einschließlich des Schutzes vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung sowie zufälligem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung, durch geeignete technische oder organisatorische Mittel. Unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, des Kontexts und der Zwecke der Verarbeitung sowie des Risikos einer Verletzung der Rechte oder Freiheiten natürlicher Personen unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos, implementiert der Administrator geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, damit die Verarbeitung gemäß dieser Verordnung erfolgt und dies nachgewiesen werden kann. Diese Maßnahmen werden bei Bedarf überprüft und aktualisiert. Der Administrator verwendet technische Mittel, die verhindern, dass unbefugte Personen personenbezogene Daten elektronisch abfangen und ändern.

5.3. Der Administrator ist berechtigt, personenbezogene Daten in den Fällen zu verarbeiten, in denen – und in dem Umfang, in dem – mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: (1) die betroffene Person hat ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben; (2) die Verarbeitung ist zur Erfüllung eines Vertrags erforderlich, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder um auf Anfrage der betroffene Person vor Vertragsabschluss Maßnahmen zu ergreifen; (3) die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, die dem Administrator obliegt; oder (4) die Verarbeitung ist für Zwecke erforderlich, die sich aus den berechtigten Interessen des Administrators oder einer dritten Partei ergeben, es sei denn, die Interessen oder die Grundrechte und Freiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere wenn die betroffene Person ein Kind ist.

5.4. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Administrator erfordert in jedem Fall das Vorliegen mindestens einer der oben genannten Grundlagen. Die spezifischen Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmer durch den Administrator sind im folgenden Abschnitt der Bedingungen angegeben – in Bezug auf den spezifischen Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Administrator.

5.5. Der Administrator kann personenbezogene Daten zu folgenden Zwecken, auf folgenden Rechtsgrundlagen und für folgende Zeiträume verarbeiten:

Zweck der Datenverarbeitung Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung Datenaufbewahrungszeitraum
Organisation des Wettbewerbs Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe f) DSGVO (berechtigtes Interesse) – die Verarbeitung ist zur Verwirklichung der Zwecke erforderlich, die sich aus den berechtigten Interessen des Administrators ergeben – bestehend aus der Notwendigkeit, die Bedingungen des organisierten Wettbewerbs gegenüber seinen Teilnehmern gemäß allgemein geltenden Rechtsvorschriften und den folgenden Bedingungen zu erfüllen Daten werden für die Zeit, die für die Durchführung des Wettbewerbs, die Umsetzung der Preise für die Teilnehmer des Wettbewerbs, das Beenden des Vertrags oder das Erlöschen der Rechte und Pflichten des Veranstalters und der Wettbewerbsteilnehmer erforderlich ist, aufbewahrt.
Direktmarketing Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe f) DSGVO (berechtigtes Interesse des Administrators) – die Verarbeitung ist zur Verwirklichung der Zwecke erforderlich, die sich aus den berechtigten Interessen des Administrators ergeben

Daten werden für die Zeit aufbewahrt, in der das berechtigte Interesse des Administrators besteht, jedoch nicht länger als die Verjährungsfrist von Ansprüchen des Administrators gegenüber der betroffenen Person aufgrund der vom Administrator betriebenen Geschäftstätigkeit. Die Verjährungsfrist wird durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt, insbesondere durch das Bürgerliche Gesetzbuch (die grundlegende Verjährungsfrist für Ans

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