Wettbewerb+ Prologic August
TEILNAHMEBEDINGUNGEN "PROLOGIC WETTBEWERB August"
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1. Der Veranstalter des Wettbewerbs ist ŁUKASZ PAWLIK, der unter dem Firmennamen ROCKWORLD ŁUKASZ PAWLIK ein Gewerbe betreibt und in das Zentrale Gewerberegister und Informationsregister der Republik Polen eingetragen ist, das vom zuständigen Minister für Wirtschaft geführt wird, und folgende Daten hat: Adresse des Geschäftssitzes und Zustelladresse: ul. Jana Kochanowskiego 21, 48-130 Kietrz, NIP 7481388948, REGON 532429748, E-Mail-Adresse: [email protected].
1.2. Der Wettbewerb wird im Online-Shop des Veranstalters unter der Adresse: www.rockworld.pl sowie im stationären Geschäft des Veranstalters unter der Adresse: ul. Mikołaja 9a, 47-400 Racibórz organisiert.
1.3. Teilnehmer des Wettbewerbs kann jede natürliche Person sein, die ihren Wunsch zur Teilnahme durch Anmeldung gemäß der Wettbewerbsordnung zum Ausdruck bringt.
1.4. Die Teilnahme des Teilnehmers am Wettbewerb und damit die Bereitstellung von Informationen und Daten durch den Teilnehmer in Verbindung mit seiner Teilnahme am Wettbewerb, einschließlich personenbezogener Daten, deren Umfang in der Wettbewerbsordnung angegeben ist, ist freiwillig, aber notwendig für die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs.
1.5. Sponsor des Preises im Wettbewerb ist der Veranstalter.
2. DEFINITIONEN:
2.1. Begriffe, die in diesen Teilnahmebedingungen verwendet werden, bedeuten:
2.1.1. BÜRGERLICHES GESETZBUCH – das Gesetz – Bürgerliches Gesetzbuch vom 23. April 1964 (Dz.U. Nr 16, pos. 93 mit Änderungen).
2.1.2. WETTBEWERBSKOMMISSION – eine vom Veranstalter gebildete Kommission aus 3 Personen, um die ordnungsgemäße Organisation und den Ablauf des Wettbewerbs zu gewährleisten, insbesondere um den Gewinner des Wettbewerbs zu ermitteln.
2.1.3. WETTBEWERB – der vorliegende vom Veranstalter gemäß der Wettbewerbsordnung organisierte Wettbewerb.
2.1.4. VERANSTALTER – ŁUKASZ PAWLIK, der unter dem Firmennamen ROCKWORLD ŁUKASZ PAWLIK ein Gewerbe betreibt und in das Zentrale Gewerberegister und Informationsregister der Republik Polen eingetragen ist, das vom zuständigen Minister für Wirtschaft geführt wird, und folgende Daten hat: Adresse des Geschäftssitzes und Zustelladresse: ul. Jana Kochanowskiego 21, 48-130 Kietrz, NIP 7481388948, REGON 532429748, E-Mail-Adresse: [email protected].
2.1.5. TEILNAHMEBEDINGUNGEN – diese Wettbewerbsordnung.
2.1.6. ONLINE-SHOP - der Online-Shop des Veranstalters, zugänglich unter der Internetadresse: www.rockworld.pl.
2.1.7. STATIONÄRES GESCHÄFT – das stationäre Geschäft des Veranstalters, gelegen unter der Adresse: ul. Mikołaja 9a, 47-400 Racibórz.
2.1.8. TEILNEHMER – eine natürliche Person, die am Wettbewerb teilnimmt und zusätzlich die Anforderungen erfüllt, die in Punkt 3 der Wettbewerbsordnung angegeben sind.
2.1.9. WETTBEWERBSAUFGABE – die Wettbewerbsaufgabe, die der Teilnehmer ausführen muss, besteht in der Beantwortung der Frage: "Ich möchte ein Set von Prologic Schwingern gewinnen, weil..." während der Bestellung im Online-Shop oder beim Einkauf im stationären Geschäft.
3. TEILNAHMEBEDINGUNGEN AM WETTBEWERB
3.1. Die Teilnahme am Wettbewerb ist freiwillig und kostenlos.
3.2. Die Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb erfolgt durch den Kauf von beliebigen Produkten der Marke Prologic, das Einverständnis zur Teilnahme am Wettbewerb sowie die Ausführung der Wettbewerbsaufgabe durch den Teilnehmer während der Bestellung im Online-Shop oder beim Einkauf im stationären Geschäft.
3.3. Die Wettbewerbsaufgabe sollte vom Teilnehmer selbständig durchgeführt werden, sie sollte ein eigenes Werk sein, das nicht zuvor veröffentlicht wurde, auch nicht im Internet. Der Teilnehmer, der die Wettbewerbsaufgabe ausführt und dem Veranstalter übermittelt, muss dafür die vollen persönlichen und vermögensrechtlichen Urheberrechte besitzen.
3.4. Der Teilnehmer ist insbesondere in Verbindung mit der Ausführung und Übermittlung der Wettbewerbsaufgabe dazu verpflichtet, keine rechtswidrigen Inhalte zu liefern. Die vom Teilnehmer gelieferten Inhalte, insbesondere im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe, müssen rechtmäßig und sittlich sein und die persönlichen Rechte sowie Urheberrechte und geistigen Eigentumsrechte des Veranstalters und Dritter respektieren. Ferner dürfen sie keine vulgäre, beleidigende Sprache enthalten oder gegen die Grundsätze des sozialen Zusammenlebens verstoßen.
3.5. Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind Mitarbeiter und Mitarbeiter des Veranstalters und andere Personen, die an der Vorbereitung oder Organisation des Wettbewerbs beteiligt waren, sowie Familienmitglieder dieser Personen. Unter Familienmitgliedern versteht man: Vorfahren, Nachkommen, Geschwister, Ehegatten, Eltern der Ehegatten und Personen in einem Adoptionsverhältnis.
4. BEDINGUNGEN UND REGELN DES WETTBEWERBS
4.1. Der Wettbewerb läuft vom 20. August 2023 bis zum 19. September 2023.
4.2. Um den Gewinner des Wettbewerbs zu ermitteln und den ordnungsgemäßen Ablauf des Wettbewerbs zu gewährleisten, wählt die Kommission nach eigenem Ermessen das siegreiche Wettbewerbsprojekt aus, wobei sie ihre eigene Einschätzung berücksichtigt und die Angemessenheit, Übereinstimmung mit der Thematik des Wettbewerbs, Originalität und Interessantheit der Wettbewerbsaufgabe des Teilnehmers in Betracht zieht.
4.3. Im Wettbewerb wird ein Gewinner ermittelt, dem die Wettbewerbskommission einen Preis in Form eines Sets aus 3 Prologic K1 Mega Arm Swinger Multicolor Schwingern zum Katalogpreis von 242,00 PLN zuerkennt.
4.4. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Wettbewerbs bekannt gegeben, indem die entsprechende Information im entsprechenden Abschnitt des Online-Shops des Veranstalters veröffentlicht wird. Zusätzlich wird der Gewinner vom Veranstalter über den Gewinn per E-Mail-Nachricht an die angegebene E-Mail-Adresse oder telefonisch informiert.
4.5. Falls der Veranstalter die zur Übermittlung des Preises an den Teilnehmer erforderlichen Daten nicht erhalten kann oder falls keine Antwort auf die Nachricht erfolgt, die der Veranstalter an den Teilnehmer gesendet hat, hat die Kommission das Recht, einen alternativen Teilnehmer auszuwählen, dem der Preis verliehen wird.
4.6. Der Veranstalter wird sich unverzüglich mit dem Gewinner in Verbindung setzen, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Wettbewerbs.
4.7. Der Gewinner kann auf das Recht zum Gewinn verzichten, kann das Recht auf den Preis jedoch nicht auf eine dritte Person übertragen, keine Umwandlung des Preises in einen Geldäquivalent oder in eine andere Form der Entschädigung verlangen.
4.8. Der Gewinn wird dem Gewinner des Wettbewerbs innerhalb von 21 Tagen nach Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses per Kurierdienst an die angegebene Adresse auf Kosten des Veranstalters geliefert.
4.9. Falls der Preis steuerpflichtig ist, wird dem Gewinner des Wettbewerbs eine zusätzliche Geldprämie in Höhe des Steuergegenwerts, den der Gewinner des Wettbewerbs zu zahlen verpflichtet ist, zuerkannt (hinzugefügt). Die zusätzliche Geldprämie, von der im vorigen Satz die Rede ist, unterliegt nicht der Ausgabe und wird zur Deckung der Pauschalsteuer verwendet, wie im Artikel 30 Absatz 1 Punkt 2 des Gesetzes vom 26. Juli 1991 über die Einkommensteuer von natürlichen Personen (konsolidierte Text Dz.U. von 2018, Pos. 1509 mit Änderungen) beschrieben. Diese Steuer wird vom Veranstalter des Wettbewerbs einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt.
5. DATENSCHUTZPOLITIK
5.1. Der Administrator der im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Teilnahmebedingungen verarbeiteten personenbezogenen Daten ist der Veranstalter (im Folgenden "Administrator" genannt). Die personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet, insbesondere gemäß der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) – im Folgenden "DSGVO" oder "DSGVO-Verordnung" genannt.
5.2. Der Administrator verarbeitet personenbezogene Daten für die in diesem Abschnitt angegebenen Zwecke, für die Dauer und nach den Regeln, die in diesem Abschnitt der Teilnahmebedingungen angegeben sind. Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig, obwohl das Nichtangeben der zur Teilnahme am Wettbewerb erforderlichen personenbezogenen Daten eine Teilnahme unmöglich macht. Der Administrator setzt sich besonders dafür ein, die Interessen der Personen zu schützen, deren personenbezogene Daten von ihm verarbeitet werden, und ist insbesondere dafür verantwortlich und gewährleistet, dass die von ihm gesammelten Daten: (1) rechtskonform verarbeitet werden; (2) für bestimmte, rechtmäßige Zwecke gesammelt und nicht einer weiteren Verarbeitung unterzogen werden, die mit diesen Zwecken nicht vereinbar ist; (3) sachlich richtig und angemessen im Verhältnis zu den Zwecken sind, für die sie verarbeitet werden; (4) in einer Form gespeichert werden, die eine Identifizierung der betroffenen Personen nicht länger ermöglicht, als es zur Erreichung des Verarbeitungszwecks notwendig ist, und (5) auf eine Weise verarbeitet werden, die angemessenen Schutz personenbezogener Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung sowie vor zufälligem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung, durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen. Unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, des Kontexts und der Zwecke der Verarbeitung sowie des Risikos der Verletzung der Rechte oder Freiheiten natürlicher Personen mit unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos implementiert der Administrator geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, damit die Verarbeitung gemäß dieser Verordnung erfolgt und dies nachgewiesen werden kann. Diese Maßnahmen werden bei Bedarf überprüft und aktualisiert. Der Administrator verwendet technische Mittel, um das Erhalten und die Modifikation von personenbezogenen Daten, die elektronisch übermittelt werden, durch Unbefugte zu verhindern.
5.3. Der Administrator ist berechtigt, personenbezogene Daten in den Fällen zu verarbeiten, wenn – und in dem Umfang, in dem – mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: (1) die betroffene Person hat ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben; (2) die Verarbeitung ist notwendig zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Partei die betroffene Person ist, oder um auf Anfrage der betroffenen Person vor Vertragsabschluss Maßnahmen zu ergreifen; (3) die Verarbeitung ist notwendig zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung des Administrators; oder (4) die Verarbeitung ist notwendig für Zwecke, die sich aus berechtigten Interessen des Administrators oder eines Dritten ergeben, außer in Fällen, in denen die Interessen oder Grundrechte und Freiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, insbesondere wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt, Vorrang vor diesen Interessen haben.
5.4. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Administrator erfordert jedes Mal das Vorliegen mindestens einer der oben angegebenen Grundlagen. Die spezifischen Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmer durch den Administrator sind im nächsten Abschnitt der Teilnahmebedingungen angegeben – in Bezug auf den jeweiligen Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Administrator.
5.5. Der Administrator kann personenbezogene Daten zu folgenden Zwecken, auf folgenden rechtlichen Grundlagen und für folgende Zeiträume verarbeiten:
| Zweck der Datenverarbeitung | Rechtliche Grundlage für die Datenverarbeitung | Dauer der Datenspeicherung |
| Organisation des Wettbewerbs | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) der DSGVO (berechtigtes Interesse) – die Verarbeitung ist notwendig für die Verwirklichung der Ziele, die sich aus den berechtigten Interessen des Administrators ergeben – die darin bestehen, die Bedingungen des organisierten Wettbewerbs gegenüber seinen Teilnehmern gemäß den allgemein gültigen Rechtsvorschriften und diesen Teilnahmebedingungen zu erfüllen | Daten werden für den Zeitraum gespeichert, der notwendig ist, um den Wettbewerb durchzuführen, die den Wettbewerbsteilnehmern zugesprochenen Preise zu realisieren, den Vertrag zu beenden oder die Rechte und Pflichten des Veranstalters und der Wettbewerbsteilnehmer zu erlöschen. |
| Direktmarketing | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) der DSGVO (berechtigtes Interesse des Administrators) – die Verarbeitung ist notwendig für die Verwirklichung der Ziele, die sich aus den berechtigten Interessen des Administrators ergeben |
Daten werden für den Zeitraum gespeichert, während dessen das berechtigte Interesse des Administrators besteht, jedoch nicht länger als die Verjährungsfrist von Forderungen des Administrators gegenüber der betroffenen Person aufgrund der vom Administrator betriebenen Geschäftstätigkeit. Die Verjährungsfrist wird durch Rechtsvorschriften festge |
