Wettbewerb+ Prologic Juli
TEILNAHMEBEDINGUNGEN "WETTBEWERB+ Prologic Juli"
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1. Der Veranstalter des Wettbewerbs ist ŁUKASZ PAWLIK, der unter dem Firmennamen ROCKWORLD ŁUKASZ PAWLIK eine Geschäftstätigkeit führt, eingetragen im Zentralen Register und Auskunft der Wirtschaftstätigkeit der Republik Polen, geführt durch den für Wirtschaft zuständigen Minister, mit der Adresse des Geschäftssitzes und der Zustelladresse: ul. Jana Kochanowskiego 21, 48-130 Kietrz, NIP 7481388948, REGON 532429748, E-Mail-Adresse: [email protected].
1.2. Der Wettbewerb wird im Online-Shop des Veranstalters unter der Adresse: www.rockworld.pl sowie im stationären Geschäft des Veranstalters unter der Adresse: ul. Mikołaja 9a, 47-400 Racibórz organisiert.
1.3. Teilnehmer des Wettbewerbs kann jede natürliche Person sein, die den Wunsch äußert, am Wettbewerb teilzunehmen, indem sie sich gemäß den Wettbewerbsbedingungen anmeldet.
1.4. Die Teilnahme des Teilnehmers am Wettbewerb und somit die Bereitstellung von Informationen und Daten durch den Teilnehmer, einschließlich personenbezogener Daten, deren Umfang in den Teilnahmebedingungen angegeben ist, ist freiwillig, aber für die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs notwendig.
1.5. Sponsor des Wettbewerbspreises ist der Veranstalter.
2. DEFINITIONEN:
2.1. Die in diesen Teilnahmebedingungen verwendeten Begriffe bedeuten:
2.1.1. BÜRGERLICHES GESETZBUCH – das Gesetz – Bürgerliches Gesetzbuch vom 23. April 1964 (Dz.U. Nr. 16, Pos. 93 mit Änderungen).
2.1.2. WETTBEWERBSKOMMISSION – eine vom Veranstalter benannte Kommission mit 3 Personen, um die ordnungsgemäße Organisation und den Ablauf des Wettbewerbs zu gewährleisten, insbesondere um den Gewinner des Wettbewerbs festzustellen.
2.1.3. WETTBEWERB – der gegenwärtige Wettbewerb, der vom Veranstalter gemäß den Teilnahmebedingungen organisiert wird.
2.1.4. VERANSTALTER – ŁUKASZ PAWLIK, der unter dem Firmennamen ROCKWORLD ŁUKASZ PAWLIK eine Geschäftstätigkeit führt, eingetragen im Zentralen Register und Auskunft der Wirtschaftstätigkeit der Republik Polen, geführt durch den für Wirtschaft zuständigen Minister, mit der Adresse des Geschäftssitzes und der Zustelladresse: ul. Jana Kochanowskiego 21, 48-130 Kietrz, NIP 7481388948, REGON 532429748, E-Mail-Adresse: [email protected].
2.1.5. TEILNAHMEBEDINGUNGEN – die gegenwärtigen Wettbewerbsbedingungen.
2.1.6. ONLINE-SHOP – der Online-Shop des Veranstalters, zugänglich unter der Internetadresse: www.rockworld.pl.
2.1.7. STATIONÄRES GESCHÄFT – das stationäre Geschäft des Veranstalters, befindlich unter der Adresse: ul. Mikołaja 9a, 47-400 Racibórz.
2.1.8. TEILNEHMER – eine natürliche Person, die am Wettbewerb teilnimmt und zusätzlich die in Punkt 3 der Wettbewerbsbedingungen angegebenen Anforderungen erfüllt.
2.1.9. WETTBEWERBSAUFGABE – die Wettbewerbsaufgabe, die der Teilnehmer ausführen muss, besteht darin, auf die Frage zu antworten: "Mein Lieblingsprodukt der Marke Prologic ist... Weil..." während der Bestellung im Online-Shop oder während des Einkaufs im stationären Geschäft.
3. TEILNAHMEBEDINGUNGEN AM WETTBEWERB
3.1. Die Teilnahme am Wettbewerb ist freiwillig und kostenlos.
3.2. Die Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb erfolgt durch den Kauf von beliebigen Produkten der Marke Prologic, durch die Zustimmung zur Teilnahme am Wettbewerb und durch die Ausführung der Wettbewerbsaufgabe durch den Teilnehmer während der Bestellung im Online-Shop oder während des Einkaufs im stationären Geschäft.
3.3. Die Wettbewerbsaufgabe sollte eigenständig vom Teilnehmer ausgeführt werden, sie sollte ein urheberrechtlich geschütztes Werk sein, das zuvor nicht veröffentlicht wurde, auch nicht im Internet. Der Teilnehmer, der die Wettbewerbsaufgabe ausführt und dem Veranstalter übermittelt, muss über die vollständigen persönlichen und materiellen Urheberrechte an ihr verfügen.
3.4. Insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung und Übermittlung der Wettbewerbsaufgabe unterliegt der Teilnehmer dem Verbot, rechtswidrige Inhalte bereitzustellen. Die vom Teilnehmer gelieferten Inhalte, insbesondere im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe, sollten gesetzeskonform und den guten Sitten entsprechend sein, unter Berücksichtigung der Achtung der persönlichen Rechte sowie der Urheberrechte und des geistigen Eigentums des Veranstalters und Dritter, und sollten keine vulgäre, beleidigende Sprache enthalten oder gegen die Regeln des sozialen Zusammenlebens verstoßen.
3.5. Von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen sind Mitarbeiter und Mitarbeiter des Veranstalters und andere Personen, die an der Vorbereitung oder Organisation des Wettbewerbs beteiligt waren, sowie Mitglieder ihrer nächsten Familien. Unter den nächsten Familienmitgliedern versteht man: Vorfahren, Nachkommen, Geschwister, Ehepartner, Eltern der Ehepartner und Personen im Adoptionsverhältnis.
4. BEDINGUNGEN UND REGELN DES WETTBEWERBS
4.1. Der Wettbewerb dauert vom 20. Juli 2023 bis zum 19. August 2023.
4.2. Um den Gewinner des Wettbewerbs zu ermitteln und den ordnungsgemäßen Ablauf des Wettbewerbs sicherzustellen, wählt die Kommission die Gewinner-Wettbewerbsaufgabe nach eigenem Ermessen frei aus, wobei sie die Angemessenheit, Übereinstimmung mit dem Thema des Wettbewerbs, Originalität und Interessantheit der Wettbewerbsaufgabe des Teilnehmers berücksichtigt.
4.3. Im Wettbewerb wird ein Gewinner ermittelt, dem die Wettbewerbskommission einen Preis in Form einer Karpfenrolle Prologic AVENGER 6000 BF 5+1BB INCL. GRAPH. SPARE SPOOL mit einem Katalogwert von 297,00 PLN zuerkennt.
4.4. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Wettbewerbs bekannt gegeben, indem die entsprechenden Informationen im entsprechenden Abschnitt des Online-Shops des Veranstalters veröffentlicht werden. Zusätzlich wird der Gewinner vom Veranstalter per E-Mail oder telefonisch über den Gewinn informiert.
4.5. Sollte der Veranstalter keine für die Zusendung des Preises an den Teilnehmer erforderlichen Daten erhalten können oder falls keine Antwort auf die an den Teilnehmer gesendete Nachricht vorliegt, hat die Kommission das Recht, einen alternativen Teilnehmer auszuwählen, dem der Preis zuerkannt wird.
4.6. Der Veranstalter wird sich umgehend mit dem Gewinner in Verbindung setzen, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Wettbewerbs.
4.7. Der Gewinner kann auf das Recht zum Gewinn des Preises verzichten, jedoch kann er das Recht auf den Preis nicht auf eine dritte Person übertragen oder die Umwandlung des Preises in ein Geldäquivalent oder eine andere Form der Entschädigung verlangen.
4.8. Der Gewinn wird dem Gewinner des Wettbewerbs per Kurier an die von ihm angegebene Adresse innerhalb von 21 Tagen nach Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses auf Kosten des Veranstalters geliefert.
4.9. Wenn der Preis besteuert wird, wird dem Gewinner des Wettbewerbs ein zusätzlicher Geldpreis in Höhe des Gegenwerts der Steuer zugesprochen, die der Gewinner des Wettbewerbs aufgrund des Gewinns im Wettbewerb zu zahlen hat. Der zusätzliche Geldpreis, der im vorherigen Satz erwähnt wird, wird nicht ausgegeben und wird zur Deckung der Pauschalsteuer verwendet, wie in Art. 30 Abs. 1 Punkt 2 des Gesetzes vom 26. Juli 1991 über die Einkommensteuer von natürlichen Personen (konsolidierte Fassung: Dz.U. von 2018, Pos. 1509 mit Änderungen) beschrieben. Diese Steuer wird vom Veranstalter des Wettbewerbs abgezogen und an das zuständige Finanzamt abgeführt.
5. DATENSCHUTZPOLITIK
5.1. Der Administrator der im Zusammenhang mit der Umsetzung der Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen verarbeiteten personenbezogenen Daten ist der Veranstalter (im Folgenden: "Administrator"). Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet, insbesondere gemäß der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und über den freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (allgemeine Datenschutzverordnung) – im Folgenden als "DSGVO" oder "Datenschutz-Grundverordnung" bezeichnet.
5.2. Der Administrator verarbeitet personenbezogene Daten zu den in diesem Punkt der Teilnahmebedingungen angegebenen Zwecken, für die Dauer und nach den in diesen Teilnahmebedingungen festgelegten Regeln. Die Bereitstellung von personenbezogenen Daten ist freiwillig, jedoch führt das Nichtbereitstellen von personenbezogenen Daten, die für die Teilnahme am Wettbewerb erforderlich sind, dazu, dass es nicht möglich ist, daran teilzunehmen. Der Administrator bemüht sich besonders um den Schutz der Interessen von Personen, deren personenbezogene Daten von ihm verarbeitet werden, insbesondere ist er verantwortlich und stellt sicher, dass die von ihm erhobenen Daten: (1) rechtmäßig verarbeitet werden; (2) für bestimmte, rechtlich zulässige Zwecke erhoben werden und keiner weiteren Verarbeitung unterzogen werden, die mit diesen Zwecken nicht vereinbar ist; (3) sachlich zutreffend und angemessen sind im Verhältnis zu den Zwecken, für die sie verarbeitet werden; (4) in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der Personen, auf die sie sich beziehen, nicht länger ermöglicht, als es für den Zweck der Verarbeitung notwendig ist, und (5) so verarbeitet werden, dass ein angemessener Schutz der personenbezogenen Daten gewährleistet ist, einschließlich des Schutzes vor unberechtigter oder unrechtmäßiger Verarbeitung sowie vor zufälligem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung, durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen. Unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, des Kontexts und der Zwecke der Verarbeitung sowie des Risikos der Verletzung von Rechten oder Freiheiten natürlicher Personen mit unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos implementiert der Administrator geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, damit die Verarbeitung gemäß dieser Verordnung erfolgt und um dies nachzuweisen. Diese Maßnahmen werden bei Bedarf überprüft und aktualisiert. Der Administrator verwendet technische Mittel, um zu verhindern, dass unberechtigte Personen personenbezogene Daten elektronisch erlangen und ändern.
5.3. Der Administrator ist berechtigt, personenbezogene Daten in den Fällen zu verarbeiten, in denen – und im Umfang, in dem – mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: (1) die betroffene Person hat ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben; (2) die Verarbeitung ist notwendig, um einen Vertrag zu erfüllen, bei dem die betroffene Person Vertragspartei ist, oder um auf Anfrage der betroffenen Person vor Vertragsabschluss Maßnahmen zu ergreifen; (3) die Verarbeitung ist notwendig, um eine rechtliche Verpflichtung zu erfüllen, die dem Administrator obliegt; oder (4) die Verarbeitung ist notwendig für die Zwecke der berechtigten Interessen, die vom Administrator oder von einem Dritten verfolgt werden, mit Ausnahme der Fälle, in denen die Interessen oder Grundrechte und -freiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, insbesondere wenn die betroffene Person ein Kind ist, Vorrang vor diesen Interessen haben.
5.4. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Administrator erfordert jedes Mal das Vorliegen einer der oben genannten Gründe. Die spezifischen Gründe für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmer durch den Administrator sind im folgenden Abschnitt der Teilnahmebedingungen angegeben – in Bezug auf den spezifischen Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Administrator.
5.5. Der Administrator kann personenbezogene Daten zu folgenden Zwecken, auf folgenden gesetzlichen Grundlagen und für folgende Zeiträume verarbeiten:
| Zweck der Datenverarbeitung | Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung | Datenaufbewahrungszeitraum |
| Organisation des Wettbewerbs | Artikel 6 Abs. 1 Buchst. f) der DSGVO (berechtigtes Interesse) – die Verarbeitung ist notwendig für die Verwirklichung der berechtigten Interessen des Administrators – bestehend aus der Notwendigkeit, sich an die Bedingungen des organisierten Wettbewerbs gegenüber seinen Teilnehmern gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und diesen Teilnahmebedingungen zu halten | Daten werden für die Dauer des Wettbewerbs, der Realisierung der den Teilnehmern zugesprochenen Preise, der Vertragsabwicklung oder des Erlöschens von Rechten und Pflichten des Veranstalters und der Teilnehmer aufbewahrt. |
| Direktmarketing | Artikel 6 Abs. 1 Buchst. f) der DSGVO (berechtigtes Interesse des Administrators) – die Verarbeitung ist notwendig für die Verwirklichung der berechtigten Interessen des Administrators |
Daten werden für die Dauer des Vorhandenseins eines berechtigten Interesses, das vom Administrator verfolgt wird, aufbewahrt, jedoch nicht länger als die Verjährungsfrist der Ansprüche des Administrators gegenüber der Person, auf die sich die Daten beziehen, aus der vom Administrator geführten Geschäftstätigkeit. Die Verjährungsfristen legen die gesetzlichen |
