Wettbewerb+ Mivardi Mai
TEILNAHMEBEDINGUNGEN DES WETTBEWERBS "MIVARDI"
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1. Der Veranstalter des Wettbewerbs ist ŁUKASZ PAWLIK, der ein Gewerbe unter dem Firmennamen ROCKWORLD ŁUKASZ PAWLIK betreibt, eingetragen in das Zentrale Register und Informationen über die wirtschaftliche Tätigkeit der Republik Polen, geführt vom für die Wirtschaft zuständigen Minister, mit: Geschäftsadresse und Zustelladresse: ul. Jana Kochanowskiego 21, 48-130 Kietrz, NIP 7481388948, REGON 532429748, E-Mail-Adresse: [email protected].
1.2. Der Wettbewerb wird im Online-Shop des Veranstalters unter der Adresse: www.rockworld.pl sowie im stationären Laden des Veranstalters unter der Adresse: ul. Mikołaja 9a, 47-400 Racibórz organisiert.
1.3. Teilnehmer des Wettbewerbs kann eine natürliche Person sein, die ihr Interesse an der Teilnahme durch eine Anmeldung zum Wettbewerb gemäß den Wettbewerbsbedingungen ausdrückt.
1.4. Die Teilnahme des Teilnehmers am Wettbewerb und somit die Bereitstellung von Informationen und Daten durch den Teilnehmer im Zusammenhang mit seiner Teilnahme am Wettbewerb, einschließlich personenbezogener Daten, deren Umfang in den Regeln angegeben ist, ist freiwillig, aber für die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs notwendig.
1.5. Sponsor des Preises im Wettbewerb ist der Veranstalter.
2. DEFINITIONEN:
2.1. In diesen Regeln verwendete Begriffe bedeuten:
2.1.1. BÜRGERLICHES GESETZBUCH – Gesetz des bürgerlichen Gesetzbuches vom 23. April 1964 (Dz.U. Nr 16, Pos. 93 mit Änderungen).
2.1.2. WETTBEWERBSKOMMISSION – von dem Veranstalter ernannte Kommission aus 3 Personen, um eine ordnungsgemäße Organisation und Durchführung des Wettbewerbs zu gewährleisten, insbesondere um den Gewinner des Wettbewerbs zu bestimmen.
2.1.3. WETTBEWERB – dieser vom Veranstalter gemäß den Regeln organisierte Wettbewerb.
2.1.4. VERANSTALTER – ŁUKASZ PAWLIK, der ein Gewerbe unter dem Firmennamen ROCKWORLD ŁUKASZ PAWLIK betreibt, eingetragen in das zentrale Register und Informationen über die wirtschaftliche Tätigkeit der Republik Polen, geführt vom für die Wirtschaft zuständigen Minister, mit: Geschäftsadresse und Zustelladresse: ul. Jana Kochanowskiego 21, 48-130 Kietrz, NIP 7481388948, REGON 532429748, E-Mail-Adresse: [email protected].
2.1.5. REGELN – diese Wettbewerbsregeln.
2.1.6. ONLINE-SHOP – der Online-Shop des Veranstalters, zugänglich unter der Internetadresse: www.rockworld.pl.
2.1.7. STATIONÄRER LADEN – der stationäre Laden des Veranstalters, gelegen unter der Adresse: ul. Mikołaja 9a, 47-400 Racibórz.
2.1.8. TEILNEHMER – eine natürliche Person, die am Wettbewerb teilnimmt und zusätzlich die in Punkt 3 der Wettbewerbsregeln angegebenen Anforderungen erfüllt.
2.1.9. WETTBEWERBSAUFGABE – Wettbewerbsaufgabe, die vom Teilnehmer erfüllt werden muss, bestehend aus der Antwort auf die Frage: "Mein Lieblingsprodukt der Marke Mivardi ist... weil..." während der Bestellung im Online-Shop oder beim Kauf im stationären Laden.
3. TEILNAHMEBEDINGUNGEN AM WETTBEWERB
3.1. Die Teilnahme am Wettbewerb ist freiwillig und kostenlos.
3.2. Die Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb erfolgt durch den Kauf von Produkten der Marke Mivardi sowie durch das Ausführen der Wettbewerbsaufgabe durch den Teilnehmer bei der Bestellung im Online-Shop oder beim Kauf im stationären Laden.
3.3. Die Wettbewerbsaufgabe sollte eigenständig vom Teilnehmer ausgeführt werden, sie sollte ein urheberrechtliches Werk sein, das bisher nicht veröffentlicht wurde, auch nicht im Internet. Beim Ausführen und Senden der Wettbewerbsaufgabe an den Veranstalter ist der Teilnehmer verpflichtet, volle persönliche und vermögensrechtliche Urheberrechte zu besitzen.
3.4. Der Teilnehmer ist insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung und Übermittlung der Wettbewerbsaufgabe verpflichtet, keine rechtswidrigen Inhalte zu liefern. Die Inhalte, die vom Teilnehmer geliefert werden, insbesondere im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe, sollten gesetzeskonform und sittlich sein, unter Berücksichtigung der Achtung von Persönlichkeitsrechten sowie Urheberrechten und geistigem Eigentum des Veranstalters und Dritter, und sollten keine vulgäre, beleidigende oder gegen die sozialen Koexistenzregeln verstoßende Sprache enthalten.
3.5. Von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen sind Mitarbeiter und Mitarbeiter des Veranstalters und andere Personen, die an der Vorbereitung oder Organisation des Wettbewerbs teilgenommen haben, sowie Mitglieder ihrer engsten Familien. Unter den nächsten Familienmitgliedern versteht man: Vorfahren, Nachkommen, Geschwister, Ehepartner, Eltern der Ehepartner und Personen in einem Adoptionsverhältnis.
4. BEDINGUNGEN UND REGELN DES WETTBEWERBS
4.1. Der Wettbewerb läuft vom 27. April 2023 bis zum 31. Mai 2023.
4.2. Um den Gewinner des Wettbewerbs zu ermitteln und einen ordnungsgemäßen Ablauf des Wettbewerbs zu gewährleisten, wählt die Kommission in freier Weise das siegreiche Wettbewerbsprojekt aus und orientiert sich dabei an ihrem eigenen Ermessen, unter Berücksichtigung der Angemessenheit, Übereinstimmung mit dem Thema des Wettbewerbs, Originalität und Interessantheit der Wettbewerbsaufgabe des Teilnehmers.
4.3. Im Wettbewerb wird ein Gewinner ermittelt, dem die Wettbewerbskommission einen Preis in Form eines Karpfenstuhls Mivardi CamoCODE Express Chair im Gesamtwert von 313 PLN zuerkennt.
4.4. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Wettbewerbs bekannt gegeben, indem die entsprechende Information im entsprechenden Abschnitt des Online-Shops des Veranstalters veröffentlicht wird. Zusätzlich wird der Gewinner vom Veranstalter über den Gewinn per E-Mail-Nachricht an die von ihm angegebene Adresse oder telefonisch informiert.
4.5. Sollte der Veranstalter nicht in der Lage sein, die für den Versand des Preises an den Teilnehmer erforderlichen Daten zu erhalten, oder sollte keine Antwort auf die an den Teilnehmer gesendete Nachricht erfolgen, steht es der Kommission frei, einen alternativen Teilnehmer zu wählen, dem der Preis zuerkannt wird.
4.6. Der Veranstalter wird unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Wettbewerbs, Kontakt mit dem Gewinner aufnehmen.
4.7. Der Gewinner kann auf sein Recht auf den gewonnenen Preis verzichten, jedoch kann er das Recht auf den Preis nicht auf eine dritte Person übertragen oder eine Umwandlung des Preises in einen Geldäquivalent oder eine andere Form der Entschädigung verlangen.
4.8. Der Gewinn wird dem Gewinner des Wettbewerbs innerhalb von 21 Tagen nach Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses auf Kosten des Veranstalters per Kurier an die von ihm angegebene Adresse zugestellt.
4.9. Sollte der Preis der Besteuerung unterliegen, wird dem Gewinner des Wettbewerbs (hinzugefügt) eine zusätzliche Geldpreis in Höhe des Gegenwerts der Steuer zuerkannt, die der Gewinner des Wettbewerbs aufgrund des Gewinns im Wettbewerb zu zahlen hat. Der im vorherigen Satz erwähnte zusätzliche Geldpreis unterliegt nicht der Auszahlung und wird zur Deckung der Pauschalsteuer verwendet, die in Art. 30 Abs. 1 Punkt 2 des Gesetzes vom 26. Juli 1991 über die Einkommensteuer von natürlichen Personen (konsolidierte Fassung Dz.U. von 2018, Pos. 1509 mit Änderungen) erwähnt wird. Diese Steuer wird vom Veranstalter des Wettbewerbs abgezogen und an das zuständige Finanzamt abgeführt.
5. DATENSCHUTZPOLITIK
5.1. Der Administrator der personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der Bestimmungen dieser Regeln verarbeitet werden, ist der Veranstalter (nachfolgend „Administrator“ genannt). Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden Rechtsvorschriften verarbeitet, insbesondere gemäß der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Allgemeine Datenschutzverordnung) – im Folgenden „DSGVO“ oder „DSGVO-Verordnung“ genannt.
5.2. Der Administrator verarbeitet personenbezogene Daten zu den in diesem Abschnitt angegebenen Zwecken, für die Dauer und nach den in diesen Regeln angegebenen Grundsätzen. Die Bereitstellung personenbezogener Daten ist freiwillig, jedoch führt die Nichtbereitstellung personenbezogener Daten, die für die Teilnahme am Wettbewerb erforderlich sind, zur Unmöglichkeit der Teilnahme. Der Administrator legt besonderen Wert auf den Schutz der Interessen der Personen, deren personenbezogene Daten von ihm verarbeitet werden, insbesondere ist er verantwortlich und gewährleistet, dass die von ihm gesammelten Daten: (1) gesetzeskonform verarbeitet werden; (2) für bestimmte, gesetzeskonforme Zwecke gesammelt und nicht weiter verarbeitet werden, die mit diesen Zwecken unvereinbar sind; (3) sachlich korrekt und angemessen im Verhältnis zu den Zwecken sind, für die sie verarbeitet werden; (4) in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der Personen, auf die sie sich beziehen, nicht länger ermöglicht, als es zur Erreichung des Verarbeitungszwecks notwendig ist; und (5) so verarbeitet werden, dass ein angemessener Schutz personenbezogener Daten gewährleistet ist, einschließlich des Schutzes vor unerlaubter oder rechtswidriger Verarbeitung sowie zufälligem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung, durch geeignete technische oder organisatorische Mittel. Unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, des Kontexts und der Zwecke der Verarbeitung sowie des Risikos für die Rechte oder Freiheiten natürlicher Personen mit unterschiedlicher Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos setzt der Administrator geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ein, damit die Verarbeitung gemäß dieser Verordnung erfolgt und um dies nachzuweisen. Diese Maßnahmen werden bei Bedarf überprüft und aktualisiert. Der Administrator verwendet technische Maßnahmen, um das Abrufen und Modifizieren personenbezogener Daten durch unbefugte Personen während ihrer elektronischen Übertragung zu verhindern.
5.3. Der Administrator ist berechtigt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, wenn – und in dem Umfang, in dem – mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: (1) die betroffene Person hat ihre Zustimmung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke erteilt; (2) die Verarbeitung ist erforderlich zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung von Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Person vor Vertragsschluss; (3) die Verarbeitung ist erforderlich zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die dem Administrator obliegt; oder (4) die Verarbeitung ist erforderlich für Zwecke, die sich aus den rechtmäßigen Interessen des Administrators oder einer dritten Partei ergeben, außer in Fällen, in denen die übergeordnete Art dieser Interessen die Interessen oder Grundrechte und Freiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, insbesondere wenn die betroffene Person ein Kind ist, überwiegen.
5.4. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Administrator erfordert jedes Mal das Vorliegen mindestens einer der oben genannten Grundlagen. Die spezifischen Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmer durch den Administrator sind im nächsten Punkt der Regeln angegeben – bezogen auf den spezifischen Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Administrator.
5.5. Der Administrator kann personenbezogene Daten zu folgenden Zwecken, auf folgenden Rechtsgrundlagen und für folgenden Zeitraum verarbeiten:
| Zweck der Datenverarbeitung | Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung | Dauer der Datenspeicherung |
| Organisation des Wettbewerbs | Artikel 6 Abs. 1 lit. f) der DSGVO-Verordnung (berechtigtes Interesse) – die Verarbeitung ist notwendig für die Verwirklichung der Ziele, die sich aus den berechtigten Interessen des Administrators ergeben – basierend auf der Notwendigkeit, sich gemäß den geltenden Rechtsvorschriften und diesen Regeln an die Bedingungen des organisierten Wettbewerbs gegenüber seinen Teilnehmern zu halten | Daten werden für den Zeitraum gespeichert, der zur Durchführung des Wettbewerbs, zur Verwirklichung der den Teilnehmern des Wettbewerbs zuerkannten Preise, zur Beendigung des Vertrags oder zum Erlöschen der Rechte und Pflichten des Veranstalters und der Teilnehmer des Wettbewerbs erforderlich ist. |
| Direktmarketing | Artikel 6 Abs. 1 lit. f) der DSGVO-Verordnung (berechtigtes Interesse des Administrators) – die Verarbeitung ist notwendig für die Verwirklichung der Ziele, die sich aus den berechtigten Interessen des Administrators ergeben |
Daten werden für den Zeitraum gespeichert, in dem das berechtigte Interesse des Administrators existiert, jedoch nicht länger als für den Zeitraum, für den Ansprüche des Administrators gegen die betroffene Person aufgrund der vom Administrator betriebenen Geschäftstätigkeit verjähren. Die Verjährungsfrist wird durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt, insbesondere durch das Bürgerliche Gesetzbuch (die Grundver |
