Wettbewerb+ Shimano Maj
TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DEN WETTBEWERB "SHIMANO"
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1. Der Veranstalter des Wettbewerbs ist ŁUKASZ PAWLIK, der unter dem Firmennamen ROCKWORLD ŁUKASZ PAWLIK ein Gewerbe betreibt und in das Zentrale Register und Informationen über die Wirtschaftstätigkeit der Republik Polen eingetragen ist, das vom Minister für Wirtschaft geführt wird, mit der Adresse des Geschäftssitzes und der Zustelladresse: ul. Jana Kochanowskiego 21, 48-130 Kietrz, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer NIP 7481388948, REGON 532429748, E-Mail-Adresse: [email protected].
1.2. Der Wettbewerb wird im Online-Shop des Veranstalters durchgeführt, der unter der Adresse www.rockworld.pl sowie im Ladengeschäft des Veranstalters unter der Adresse ul. Mikołaja 9a, 47-400 Racibórz, zugänglich ist.
1.3. Teilnehmer des Wettbewerbs kann jede natürliche Person sein, die den Wunsch äußert, durch Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb gemäß den Wettbewerbsregeln teilzunehmen.
1.4. Die Teilnahme des Teilnehmers am Wettbewerb und damit die Bereitstellung von Informationen und Daten durch den Teilnehmer im Zusammenhang mit seiner Teilnahme am Wettbewerb, einschließlich personenbezogener Daten, deren Umfang in den Wettbewerbsregeln angegeben ist, ist freiwillig, aber notwendig für die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs.
1.5. Sponsor des Preises im Wettbewerb ist der Veranstalter.
2. DEFINITIONEN:
2.1. Die in diesen Wettbewerbsregeln verwendeten Begriffe bedeuten:
2.1.1. BÜRGERLICHES GESETZBUCH – das Gesetz - Bürgerliches Gesetzbuch vom 23. April 1964 (Gesetzblatt Nr. 16, Pos. 93 mit Änderungen).
2.1.2. WETTBEWERBSKOMMISSION – eine von dem Veranstalter berufene Kommission von 3 Personen mit dem Ziel, die ordnungsgemäße Organisation und den Ablauf des Wettbewerbs sicherzustellen, insbesondere zur Bestimmung des Wettbewerbssiegers.
2.1.3. WETTBEWERB – der vorliegende vom Veranstalter gemäß den Wettbewerbsregeln organisierte Wettbewerb.
2.1.4. VERANSTALTER – ŁUKASZ PAWLIK, der unter dem Firmennamen ROCKWORLD ŁUKASZ PAWLIK ein Gewerbe betreibt und in das Zentrale Register und Informationen über die Wirtschaftstätigkeit der Republik Polen eingetragen ist, das vom Minister für Wirtschaft geführt wird, mit der Adresse des Geschäftssitzes und der Zustelladresse: ul. Jana Kochanowskiego 21, 48-130 Kietrz, NIP 7481388948, REGON 532429748, E-Mail-Adresse: [email protected].
2.1.5. REGELN – die vorliegenden Wettbewerbsregeln.
2.1.6. ONLINE-SHOP – der Online-Shop des Veranstalters, der unter der Internetadresse www.rockworld.pl verfügbar ist.
2.1.7. LADENGESCHÄFT – das Ladengeschäft des Veranstalters, das sich unter der Adresse ul. Mikołaja 9a, 47-400 Racibórz befindet.
2.1.8. TEILNEHMER – eine natürliche Person, die am Wettbewerb teilnimmt und zusätzlich die in Punkt 3 der Wettbewerbsregeln angegebenen Anforderungen erfüllt.
2.1.9. WETTBEWERBSAUFGABE – die Wettbewerbsaufgabe, die vom Teilnehmer ausgeführt werden muss, bestehend aus der Antwort auf die Frage: "Mein Lieblingsprodukt von Shimano ist... weil..." beim Aufgeben einer Bestellung im Online-Shop oder beim Einkauf im Ladengeschäft.
3. TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DEN WETTBEWERB
3.1. Die Teilnahme am Wettbewerb ist freiwillig und kostenlos.
3.2. Die Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb erfolgt durch den Kauf von beliebigen Produkten der Marke Shimano sowie durch die Ausführung der Wettbewerbsaufgabe durch den Teilnehmer beim Aufgeben einer Bestellung im Online-Shop oder beim Einkauf im Ladengeschäft.
3.3. Die Wettbewerbsaufgabe sollte vom Teilnehmer selbstständig durchgeführt werden, sie sollte ein eigenständiges Werk sein, das noch nicht veröffentlicht wurde, auch nicht im Internet. Der Teilnehmer, der die Wettbewerbsaufgabe ausführt und dem Veranstalter übermittelt, muss über die persönlichen und vermögensrechtlichen Urheberrechte daran verfügen.
3.4. Der Teilnehmer ist insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung und Übermittlung der Wettbewerbsaufgabe dazu verpflichtet, die Bereitstellung rechtswidriger Inhalte zu unterlassen. Die vom Teilnehmer gelieferten Inhalte, insbesondere im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe, müssen rechtmäßig und den guten Sitten entsprechend sein, unter Berücksichtigung des Respekts der persönlichen Rechte sowie der Urheberrechte und des geistigen Eigentums des Veranstalters und Dritter, und dürfen keine vulgäre, beleidigende Sprache oder Verstöße gegen die Regeln des sozialen Zusammenlebens enthalten.
3.5. Von der Teilnahme am Wettbewerb sind Mitarbeiter und Mitarbeiter des Veranstalters und andere Personen, die an der Vorbereitung oder Organisation des Wettbewerbs beteiligt waren, sowie Mitglieder ihrer unmittelbaren Familien ausgeschlossen. Unter unmittelbaren Familienmitgliedern versteht man: Vorfahren, Nachkommen, Geschwister, Ehegatten, Eltern der Ehegatten und Personen, die in einem Verhältnis der Adoption stehen.
4. BEDINGUNGEN UND REGELN DES WETTBEWERBS
4.1. Der Wettbewerb läuft vom 19. April 2023 bis zum 21. Mai 2023.
4.2. Um den Sieger des Wettbewerbs zu ermitteln und den ordnungsgemäßen Ablauf des Wettbewerbs zu gewährleisten, wählt die Kommission in freiem Ermessen das siegreiche Wettbewerbsprojekt aus, wobei sie ihre eigenen Kriterien berücksichtigt und die Angemessenheit, Übereinstimmung mit dem Thema des Wettbewerbs, Originalität und Interessantheit des Wettbewerbsprojekts des Teilnehmers in Betracht zieht.
4.3. Im Wettbewerb wird 1 Sieger ermittelt, dem die Wettbewerbskommission einen Preis in Form einer Shimano Ultegra XTE SPOD Angelrolle mit einem Gesamtwert von 919 PLN zuerkennt.
4.4. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird innerhalb von 14 Tagen nach dem Ende des Wettbewerbs bekannt gegeben, indem entsprechende Informationen im entsprechenden Abschnitt des Online-Shops des Veranstalters veröffentlicht werden. Zusätzlich wird der Gewinner vom Veranstalter per E-Mail oder telefonisch über den Gewinn informiert.
4.5. Sollte der Veranstalter nicht in der Lage sein, die zur Übermittlung des Preises an den Teilnehmer erforderlichen Daten zu erhalten, oder falls keine Antwort auf die an den Teilnehmer gesendete Nachricht erfolgt, hat die Kommission das Recht, einen alternativen Teilnehmer auszuwählen, dem der Preis zuerkannt wird.
4.6. Der Veranstalter wird sich unverzüglich mit dem Gewinner in Verbindung setzen, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Wettbewerbs.
4.7. Der Gewinner kann auf das Recht auf den gewonnenen Preis verzichten, darf das Recht auf den Preis jedoch nicht auf eine dritte Person übertragen oder die Umwandlung des Preises in einen Geldäquivalent oder eine andere Form der Entschädigung verlangen.
4.8. Der Gewinn wird dem Gewinner des Wettbewerbs per Kurierdienst an die von ihm angegebene Adresse innerhalb von 21 Tagen nach der Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses auf Kosten des Veranstalters zugestellt.
4.9. Sollte der Preis der Besteuerung unterliegen, wird dem Wettbewerbsgewinner zusätzlich ein Geldpreis in Höhe des Steuerbetrags zuerkannt, den der Wettbewerbsgewinner aufgrund des Gewinns im Wettbewerb zahlen muss. Der zusätzliche Geldpreis, von dem im vorherigen Satz die Rede ist, wird nicht ausgezahlt und dient der Deckung der pauschalen Steuer gemäß Art. 30 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes vom 26. Juli 1991 über die Einkommensteuer von natürlichen Personen (konsolidierte Fassung, Gesetzblatt von 2018, Pos. 1509 mit Änderungen). Diese Steuer wird vom Veranstalter des Wettbewerbs einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt.
5. DATENSCHUTZPOLITIK
5.1. Der Administrator der im Zusammenhang mit der Umsetzung der Bestimmungen dieser Regeln verarbeiteten personenbezogenen Daten ist der Veranstalter (im Folgenden: "Administrator"). Die personenbezogenen Daten werden in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften verarbeitet, insbesondere gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Allgemeine Datenschutzverordnung) - im Folgenden "DSGVO" oder "Datenschutz-Grundverordnung" genannt.
5.2. Der Administrator verarbeitet die personenbezogenen Daten zu den in diesem Abschnitt angegebenen Zwecken, für den angegebenen Zeitraum und nach den in diesen Regeln angegebenen Prinzipien. Die Bereitstellung personenbezogener Daten ist freiwillig, allerdings schließt das Fehlen von personenbezogenen Daten, die für die Teilnahme am Wettbewerb notwendig sind, die Möglichkeit aus, daran teilzunehmen. Der Administrator unternimmt besondere Anstrengungen, um die Interessen der Personen zu schützen, deren personenbezogene Daten er verarbeitet, und ist insbesondere dafür verantwortlich und gewährleistet, dass die von ihm erhobenen Daten: (1) rechtmäßig verarbeitet werden; (2) für festgelegte, rechtmäßige Zwecke erhoben und keiner weiteren Verarbeitung unterzogen werden, die mit diesen Zwecken unvereinbar ist; (3) sachlich korrekt und angemessen im Verhältnis zu den Zwecken sind, für die sie verarbeitet werden; (4) in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nicht länger ermöglicht, als es zur Erreichung des Verarbeitungszwecks erforderlich ist; und (5) so verarbeitet werden, dass ein angemessenes Maß an Sicherheit personenbezogener Daten gewährleistet ist, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung sowie vor zufälligem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen. Unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, des Kontexts und der Zwecke der Verarbeitung sowie des Risikos der Verletzung der Rechte oder Freiheiten natürlicher Personen mit unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos implementiert der Administrator geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung gemäß dieser Verordnung erfolgt und dass dies nachgewiesen werden kann. Diese Maßnahmen werden bei Bedarf überprüft und aktualisiert. Der Administrator wendet technische Maßnahmen an, um zu verhindern, dass unbefugte Personen personenbezogene Daten, die auf elektronischem Wege übermittelt werden, erlangen und modifizieren.
5.3. Der Administrator ist berechtigt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, wenn – und in dem Umfang, in dem – mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: (1) die betroffene Person hat ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu einem oder mehreren bestimmten Zwecken gegeben; (2) die Verarbeitung ist notwendig für die Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder um auf Anfrage der betroffenen Person vor Vertragsabschluss Maßnahmen zu ergreifen; (3) die Verarbeitung ist notwendig, um eine rechtliche Verpflichtung zu erfüllen, die dem Administrator obliegt; oder (4) die Verarbeitung ist notwendig für Zwecke, die sich aus den berechtigten Interessen ergeben, die der Administrator oder ein Dritter verfolgt, es sei denn, die Interessen oder grundlegenden Rechte und Freiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere wenn die betroffene Person ein Kind ist.
5.4. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Administrator erfordert jedes Mal das Vorliegen mindestens einer der oben genannten Voraussetzungen. Die spezifischen Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Teilnehmern durch den Administrator sind im nächsten Abschnitt der Regeln angegeben – in Bezug auf den Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Administrator.
5.5. Der Administrator kann personenbezogene Daten zu den folgenden Zwecken, auf den folgenden Rechtsgrundlagen und für den folgenden Zeitraum verarbeiten:
| Zweck der Datenverarbeitung | Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung | Datenspeicherungszeitraum |
| Organisation des Wettbewerbs | Artikel 6 Abs. 1 lit. f) der Datenschutz-Grundverordnung (berechtigtes Interesse) – die Verarbeitung ist notwendig, um die aus den berechtigten Interessen des Administrators resultierenden Zwecke zu erreichen – bestehend aus der Notwendigkeit, die Bedingungen des organisierten Wettbewerbs gegenüber seinen Teilnehmern gemäß den allgemein geltenden Rechtsvorschriften und diesen Regeln zu erfüllen | Daten werden für die Dauer aufbewahrt, die notwendig ist, um den Wettbewerb durchzuführen, Preise an die Teilnehmer des Wettbewerbs zu vergeben, den Vertrag abzuschließen oder die Rechte und Pflichten des Veranstalters und der Wettbewerbsteilnehmer zu beenden. |
| Direktmarketing | Artikel 6 Abs. 1 lit. f) der Datenschutz-Grundverordnung (berechtigtes Interesse des Administrators) – die Verarbeitung ist notwendig, um die aus den berechtigten Interessen des Administrators resultierenden Zwecke zu erreichen |
Daten werden für die Dauer des Bestehens des berechtigten Interesses des Administrators verarbeitet, jedoch nicht l |
