Wettbewerb + Solar Januar-März
TEILNAHMEBEDINGUNGEN DES WETTBEWERBS "Solar"
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1. Der Veranstalter des Wettbewerbs ist ŁUKASZ PAWLIK, der unter dem Firmennamen ROCKWORLD ŁUKASZ PAWLIK eine Geschäftstätigkeit ausübt, eingetragen im Zentralen Gewerberegister (CEIDG) der Republik Polen, geführt vom Minister für Wirtschaft, mit Geschäftsadresse und Zustelladresse: ul. Jana Kochanowskiego 21, 48-130 Kietrz, NIP 7481388948, REGON 532429748, E-Mail-Adresse: [email protected].
1.2. Der Wettbewerb wird im Online-Shop des Veranstalters unter der Adresse: www.rockworld.pl sowie im stationären Geschäft des Veranstalters unter der Adresse: ul. Mikołaja 9a, 47-400 Racibórz, organisiert.
1.3. Teilnehmer des Wettbewerbs kann jede natürliche Person sein, die den Wunsch äußert, teilzunehmen, indem sie sich gemäß den Wettbewerbsbedingungen anmeldet.
1.4. Die Teilnahme des Teilnehmers am Wettbewerb und somit die Bereitstellung von Informationen und Daten durch den Teilnehmer, einschließlich personenbezogener Daten, deren Umfang in den Wettbewerbsbedingungen angegeben wurde, ist freiwillig, aber notwendig für die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs.
1.5. Sponsor des Wettbewerbspreises ist der Veranstalter.
2. DEFINITIONEN:
2.1. Die in diesen Wettbewerbsbedingungen verwendeten Begriffe bedeuten:
2.2. ZIVILGESETZBUCH - Gesetz - Zivilgesetzbuch vom 23. April 1964 (Dz.U. Nr. 16, pos. 93 mit Änderungen).
2.3. WETTBEWERBSKOMMISSION - eine von dem Veranstalter benannte Kommission bestehend aus 3 Personen, die für die ordnungsgemäße Organisation und Ablauf des Wettbewerbs verantwortlich ist, insbesondere für die Feststellung des Wettbewerbssiegers.
2.4. WETTBEWERB - der hiermit organisierte Wettbewerb gemäß den Wettbewerbsbedingungen.
2.5. VERANSTALTER - ŁUKASZ PAWLIK, der unter dem Firmennamen ROCKWORLD ŁUKASZ PAWLIK eine Geschäftstätigkeit ausübt, eingetragen im Zentralen Gewerberegister der Republik Polen, geführt vom Minister für Wirtschaft, mit Geschäftsadresse und Zustelladresse: ul. Jana Kochanowskiego 21, 48-130 Kietrz, NIP 7481388948, REGON 532429748, E-Mail-Adresse: [email protected].
2.6. BEDINGUNGEN - die hiermit vorliegenden Wettbewerbsbedingungen.
2.7. ONLINE-SHOP - der Online-Shop des Veranstalters, erreichbar unter der Internetadresse: www.rockworld.pl.
2.8. STATIONÄRES GESCHÄFT - das stationäre Geschäft des Veranstalters, gelegen unter der Adresse: ul. Mikołaja 9a, 47-400 Racibórz.
2.9. TEILNEHMER - eine natürliche Person, die am Wettbewerb teilnimmt und zusätzlich die in Abschnitt 3 der Wettbewerbsbedingungen genannten Anforderungen erfüllt.
2.10. WETTBEWERBSAUFGABE - die Wettbewerbsaufgabe, die der Teilnehmer ausführen muss, besteht darin, die Frage zu beantworten: "Was ist Ihr Lieblingsprodukt der Marke Solar und warum?" beim Bestellvorgang im Online-Shop oder beim Einkauf im stationären Geschäft.
3. BEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AM WETTBEWERB
3.1. Die Teilnahme am Wettbewerb ist freiwillig und kostenlos.
3.2. Die Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb erfolgt durch den Kauf von beliebigen Produkten der Marke Solar, die am Wettbewerb teilnehmen, und durch die Ausführung der Wettbewerbsaufgabe durch den Teilnehmer während des Bestellvorgangs im Online-Shop oder beim Einkauf im stationären Geschäft.
3.3. Die Wettbewerbsaufgabe sollte eigenständig vom Teilnehmer ausgeführt werden, sie sollte ein urheberrechtliches Werk sein, das noch nicht zuvor veröffentlicht wurde, auch nicht im Internet. Der Teilnehmer, der die Wettbewerbsaufgabe ausführt und sie dem Veranstalter zusendet, muss volle persönliche und vermögensrechtliche Urheberrechte daran besitzen.
3.4. Der Teilnehmer ist insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung und Übermittlung der Wettbewerbsaufgabe verpflichtet, die Lieferung rechtswidriger Inhalte zu unterlassen. Die vom Teilnehmer gelieferten Inhalte, insbesondere im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe, müssen rechtmäßig und den guten Sitten entsprechend sein, unter Berücksichtigung des Respekts für die persönlichen Rechte sowie der Urheberrechte und des geistigen Eigentums des Veranstalters und Dritter, und dürfen keine vulgäre, beleidigende Sprache verwenden oder die Regeln des sozialen Zusammenlebens verletzen.
3.5. Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind Mitarbeiter und Mitarbeiter des Veranstalters sowie andere Personen, die an der Vorbereitung oder Organisation des Wettbewerbs beteiligt waren, sowie Mitglieder ihrer nächsten Familie. Unter den nächsten Familienangehörigen versteht man: Vorfahren, Nachkommen, Geschwister, Ehepartner, Eltern der Ehepartner und adoptierte Personen.
4. BEDINGUNGEN UND REGELN DES WETTBEWERBS
4.1. Der Wettbewerb dauert vom 10. Januar 2023 bis zum 31. März 2023.
4.2. Um den Gewinner des Wettbewerbs zu ermitteln und den ordnungsgemäßen Ablauf des Wettbewerbs zu gewährleisten, wählt die Kommission in freier Wahl die siegreiche Wettbewerbsaufgabe aus, geleitet von ihrem eigenen Ermessen und unter Berücksichtigung der Angemessenheit, der Übereinstimmung mit dem Thema des Wettbewerbs, der Originalität und des Interesses an der Wettbewerbsaufgabe des Teilnehmers.
4.3. Im Wettbewerb wird 1 Gewinner ermittelt, dem von der Wettbewerbskommission ein Preis in Form von Solar Undercover Camo Inflatable Unhooking Mat zum Katalogwert von 1399,99 zł verliehen wird.
4.4. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Wettbewerbs bekannt gegeben, indem die entsprechenden Informationen in der entsprechenden Rubrik des Online-Shops des Veranstalters veröffentlicht werden. Zusätzlich wird der Gewinner vom Veranstalter über den Gewinn per E-Mail-Nachricht an die von ihm angegebene Adresse oder telefonisch informiert.
4.5. Wenn der Veranstalter die für den Versand des Preises an den Teilnehmer erforderlichen Daten nicht erlangen kann oder wenn keine Antwort auf die Nachricht erfolgt, die der Veranstalter an den Teilnehmer gesendet hat, hat die Kommission das Recht, einen alternativen Teilnehmer auszuwählen, dem der Preis verliehen wird.
4.6. Der Veranstalter wird unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Wettbewerbs, Kontakt mit dem Gewinner aufnehmen.
4.7. Der Gewinner kann auf das Recht auf den gewonnenen Preis verzichten, kann jedoch das Recht auf den Preis nicht auf eine dritte Person übertragen oder die Umwandlung des Preises in einen Geldäquivalent oder eine andere Form der Entschädigung verlangen.
4.8. Der Gewinn wird dem Wettbewerbsgewinner per Kurier an die von ihm angegebene Adresse innerhalb von 21 Tagen nach Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses auf Kosten des Veranstalters geliefert.
4.9. Sollte der Preis steuerpflichtig sein, wird dem Wettbewerbsgewinner eine zusätzliche Geldprämie in Höhe des Steueräquivalents, das der Wettbewerbsgewinner aufgrund des Wettbewerbsgewinns zu zahlen verpflichtet ist, verliehen (hinzugefügt). Die zusätzliche Geldprämie, von der im vorherigen Satz die Rede ist, unterliegt nicht der Ausgabe und wird zur Deckung der pauschalen Steuer verwendet, wie in Artikel 30 Absatz 1 Punkt 2 des Gesetzes vom 26. Juli 1991 über die Einkommensteuer natürlicher Personen (in der Fassung Dz.U. von 2018, pos. 1509 mit Änderungen) beschrieben. Diese Steuer wird vom Veranstalter des Wettbewerbs abgezogen und an das zuständige Finanzamt abgeführt.
5. DATENSCHUTZPOLITIK
5.1. Der Administrator der personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der Bestimmungen dieser Wettbewerbsbedingungen verarbeitet werden, ist der Veranstalter (im Folgenden als "Administrator" bezeichnet). Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden Rechtsvorschriften verarbeitet, insbesondere gemäß der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und über den freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (allgemeine Datenschutzverordnung) - im Folgenden als "DSGVO" oder "DSGVO-Verordnung" bezeichnet.
5.2. Der Administrator verarbeitet personenbezogene Daten zu den in diesem Punkt der Wettbewerbsbedingungen angegebenen Zwecken, für die Dauer und nach den in diesem Punkt der Wettbewerbsbedingungen angegebenen Grundsätzen. Die Bereitstellung personenbezogener Daten ist freiwillig, jedoch führt die Nichtbereitstellung der für die Teilnahme am Wettbewerb erforderlichen personenbezogenen Daten dazu, dass eine Teilnahme nicht möglich ist. Der Administrator achtet besonders darauf, die Interessen der Personen, deren personenbezogene Daten von ihm verarbeitet werden, zu schützen, und ist insbesondere verantwortlich und gewährleistet, dass die von ihm erhobenen Daten: (1) rechtmäßig verarbeitet werden; (2) für festgelegte und rechtmäßige Zwecke erhoben und keiner weiteren Verarbeitung unterzogen werden, die mit diesen Zwecken unvereinbar ist; (3) sachlich richtig und angemessen im Verhältnis zu den Zwecken sind, für die sie verarbeitet werden; (4) in einer Form gespeichert werden, die die Identifikation der betroffenen Personen nicht länger ermöglicht, als es für die Erreichung des Verarbeitungszwecks erforderlich ist und (5) in einer Weise verarbeitet werden, die ein angemessenes Maß an Sicherheit personenbezogener Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder rechtswidriger Verarbeitung sowie vor zufälligem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen. Unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, des Kontexts und der Zwecke der Verarbeitung sowie des Risikos einer Verletzung der Rechte oder Freiheiten natürlicher Personen mit unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos implementiert der Administrator geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, so dass die Verarbeitung gemäß dieser Verordnung durchgeführt und nachgewiesen werden kann. Diese Maßnahmen werden bei Bedarf überprüft und aktualisiert. Der Administrator verwendet technische Maßnahmen, um zu verhindern, dass unberechtigte Personen personenbezogene Daten elektronisch abfangen und ändern.
5.3. Der Administrator ist berechtigt, personenbezogene Daten in den Fällen zu verarbeiten, in denen - und im Umfang, in dem - mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: (1) die betroffene Person hat ihre Zustimmung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke erteilt; (2) die Verarbeitung ist notwendig für die Erfüllung eines Vertrages, dessen Partei die betroffene Person ist, oder für die Durchführung von Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Person vor Abschluss eines Vertrages; (3) die Verarbeitung ist notwendig zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die dem Administrator obliegt; oder (4) die Verarbeitung ist notwendig für die Zwecke der rechtmäßigen Interessen des Administrators oder einer dritten Partei, es sei denn, die Interessen oder Grundrechte und Freiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen insbesondere dann, wenn die betroffene Person ein Kind ist.
5.4. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Administrator erfordert jedes Mal das Vorhandensein mindestens einer der oben genannten Grundlagen. Die spezifischen Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmer durch den Administrator sind im nächsten Punkt der Wettbewerbsbedingungen angegeben - in Bezug auf den Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Administrator.
5.5. Der Administrator kann personenbezogene Daten zu den folgenden Zwecken, auf den folgenden rechtlichen Grundlagen und für den folgenden Zeitraum verarbeiten:
| Zweck der Datenverarbeitung | Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung | Datenhaltungszeitraum |
| Organisation des Wettbewerbs | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) der DSGVO (rechtmäßiges Interesse) - die Verarbeitung ist notwendig für die Zwecke, die aus den rechtmäßigen Interessen des Administrators resultieren - basierend auf der Notwendigkeit, die Bedingungen des organisierten Wettbewerbs gegenüber seinen Teilnehmern gemäß den allgemein geltenden Rechtsvorschriften und diesen Wettbewerbsbedingungen zu erfüllen. | Daten werden |
