Wettbewerb+ Cygnet
TEILNAHMEBEDINGUNGEN DES WETTBEWERBS "cygnet"
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1. Der Veranstalter des Wettbewerbs ist ŁUKASZ PAWLIK, der unter dem Firmennamen ROCKWORLD ŁUKASZ PAWLIK ein Gewerbe führt und in das Zentrale Register und die Information über die wirtschaftliche Tätigkeit der Republik Polen eingetragen ist, das vom Minister für Wirtschaftsangelegenheiten geführt wird, mit folgenden Anschriften: Adresse der Geschäftstätigkeit und Zustelladresse: ul. Jana Kochanowskiego 21, 48-130 Kietrz, Steuernummer NIP 7481388948, Wirtschaftsidentifikationsnummer REGON 532429748, E-Mail-Adresse: [email protected].
1.2. Der Wettbewerb wird im Online-Shop des Veranstalters unter der Adresse: www.rockworld.pl und im stationären Geschäft des Veranstalters unter der Adresse: ul. Mikołaja 9a, 47-400 Racibórz, organisiert.
1.3. Teilnehmer am Wettbewerb kann jede natürliche Person sein, die ihren Wunsch zur Teilnahme durch Anmeldung gemäß den Wettbewerbsregeln zum Ausdruck bringt.
1.4. Die Teilnahme des Teilnehmers am Wettbewerb und somit die Übermittlung von Informationen und Daten durch den Teilnehmer in Verbindung mit seiner Teilnahme am Wettbewerb, einschließlich personenbezogener Daten, deren Umfang in den Regeln festgelegt ist, ist freiwillig, aber notwendig für die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs.
1.5. Sponsor des Preises im Wettbewerb ist der Veranstalter.
2. DEFINITIONEN:
2.1. Die in dieser Ordnung verwendeten Begriffe bedeuten:
2.1.1. ZIVILGESETZBUCH – das Gesetz, Zivilgesetzbuch vom 23. April 1964 (GBl. Nr. 16, Pos. 93 mit Änderungen).
2.1.2. WETTBEWERBSKOMMISSION - eine vom Veranstalter zur Zahl von 3 Personen berufene Kommission zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Organisation und des Ablaufs des Wettbewerbs, insbesondere zur Ermittlung des Gewinners des Wettbewerbs.
2.1.3. WETTBEWERB – der hiermit organisierte Wettbewerb vom Veranstalter gemäß der Wettbewerbsordnung.
2.1.4. VERANSTALTER – ŁUKASZ PAWLIK, der unter dem Firmennamen ROCKWORLD ŁUKASZ PAWLIK ein Gewerbe führt und in das Zentrale Register und die Information über die wirtschaftliche Tätigkeit der Republik Polen eingetragen ist, das vom Minister für Wirtschaftsangelegenheiten geführt wird, mit folgenden Anschriften: Adresse der Geschäftstätigkeit und Zustelladresse: ul. Jana Kochanowskiego 21, 48-130 Kietrz, Steuernummer NIP 7481388948, Wirtschaftsidentifikationsnummer REGON 532429748, E-Mail-Adresse: [email protected].
2.1.5. REGULAMIN – diese Wettbewerbsordnung.
2.1.6. ONLINE-SHOP - der Online-Shop des Veranstalters verfügbar unter der Internetadresse: www.rockworld.pl.
2.1.7. STATIONÄRES GESCHÄFT – das stationäre Geschäft des Veranstalters unter der Adresse: ul. Mikołaja 9a, 47-400 Racibórz.
2.1.8. TEILNEHMER – eine natürliche Person, die am Wettbewerb teilnimmt und zusätzlich die in Punkt 3 der Wettbewerbsordnung angegebenen Bedingungen erfüllt.
2.1.9. WETTBEWERBSAUFGABE – die Wettbewerbsaufgabe, die vom Teilnehmer erledigt werden muss, besteht darin, auf die Frage zu antworten: "Ich kaufe Produkte der Marke Cygnet, weil..." bei der Bestellung im Online-Shop oder beim Kauf im Stationären Geschäft.
3. TEILNAHMEBEDINGUNGEN AM WETTBEWERB
3.1. Die Teilnahme am Wettbewerb ist freiwillig und kostenlos.
3.2. Die Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb erfolgt durch den Kauf beliebiger Produkte der Marke Cygnet und durch die Erledigung der Wettbewerbsaufgabe durch den Teilnehmer bei der Bestellung im Online-Shop oder beim Kauf im Stationären Geschäft.
3.3. Die Wettbewerbsaufgabe sollte vom Teilnehmer eigenständig durchgeführt werden, sie sollte ein eigenes Werk sein, das zuvor nicht veröffentlicht wurde, auch nicht im Internet. Der Teilnehmer, der die Wettbewerbsaufgabe ausführt und dem Veranstalter übermittelt, muss volle persönliche und wirtschaftliche Urheberrechte daran besitzen.
3.4. Der Teilnehmer, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung und Übermittlung der Wettbewerbsaufgabe, ist verpflichtet, das Übermitteln rechtswidriger Inhalte zu unterlassen. Die vom Teilnehmer übermittelten Inhalte, insbesondere im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe, sollten rechtskonform und sittlich sein, unter Berücksichtigung des Respekts für die persönlichen Rechte sowie das Urheberrecht und das geistige Eigentum des Veranstalters und Dritter, und sollten keine vulgäre, beleidigende Sprache oder Verletzungen der sozialen Koexistenz enthalten.
3.5. Von der Teilnahme am Wettbewerb sind Mitarbeiter und Mitarbeiter des Veranstalters sowie andere Personen, die an der Vorbereitung oder Organisation des Wettbewerbs beteiligt waren, sowie Mitglieder ihrer engsten Familien ausgeschlossen. Unter den engsten Familienmitgliedern versteht man: Vorfahren, Nachkommen, Geschwister, Ehegatten, Eltern der Ehegatten und Adoptivkinder.
4. BEDINGUNGEN UND REGELN DES WETTBEWERBS
4.1. Der Wettbewerb dauert vom 01. September 2022 bis zum 30. November 2022.
4.2. Um den Gewinner des Wettbewerbs zu ermitteln und einen ordnungsgemäßen Ablauf des Wettbewerbs zu gewährleisten, wählt die Kommission in freier Weise die gewinnende Wettbewerbsaufgabe aus, indem sie nach eigenem Ermessen vorgeht und dabei die Angemessenheit, Übereinstimmung mit der Thematik des Wettbewerbs, Originalität und Interesse an der Wettbewerbsaufgabe des Teilnehmers berücksichtigt.
4.3. Im Wettbewerb wird 1 Gewinner ermittelt, dem die Wettbewerbskommission einen Preis in Form von einem 3-Jahreszeiten-Schlafsack Cygnet Sleeping Bag und einem 6-Bein-Karpfenbett Cygnet Grand Sniper 6 Leg Bed zu einem Gesamtkatalogwert von 997 zł zukommen lässt.
4.4. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Wettbewerbs bekannt gegeben, indem entsprechende Informationen im entsprechenden Abschnitt des Online-Shops des Veranstalters veröffentlicht werden. Darüber hinaus wird der Gewinner vom Veranstalter über den Gewinn per E-Mail oder telefonisch informiert.
4.5. Falls der Veranstalter keine notwendigen Daten erhält, um dem Teilnehmer den Preis zu übermitteln, oder falls keine Antwort auf die Nachricht erfolgt, die vom Veranstalter an den Teilnehmer gesendet wurde, hat die Kommission das Recht, einen alternativen Teilnehmer zu wählen, dem der Preis zugesprochen wird.
4.6. Der Veranstalter wird sich unverzüglich mit dem Gewinner in Verbindung setzen, jedoch nicht später als 14 Tage nach dem Ende des Wettbewerbs.
4.7. Der Gewinner kann auf das Recht auf den gewonnenen Preis verzichten, darf jedoch das Recht auf den Preis nicht an eine dritte Person übertragen oder die Umwandlung des Preises in ein Geldäquivalent oder eine andere Form der Entschädigung verlangen.
4.8. Der Gewinn wird dem Gewinner des Wettbewerbs innerhalb von 21 Tagen nach Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses per Kurier an die angegebene Adresse auf Kosten des Veranstalters zugestellt.
4.9. Sollte der Preis besteuert werden, wird dem Gewinner des Wettbewerbs zusätzlich ein Geldpreis in Höhe des Steuerbetrags, den der Wettbewerbsgewinner zu zahlen hat, zuerkannt (hinzugefügt). Der zusätzliche Geldpreis, der im vorherigen Satz erwähnt wird, unterliegt keiner Ausgabe und wird zur Deckung der Pauschalsteuer verwendet, die in Art. 30 Abs. 1 Punkt 2 des Gesetzes vom 26. Juli 1991 über die Einkommensteuer von natürlichen Personen (konsolidierte Fassung GBl. von 2018, Pos. 1509 mit Änderungen) erwähnt wird. Diese Steuer wird vom Veranstalter des Wettbewerbs einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt.
5. DATENSCHUTZPOLITIK
5.1. Der Verwalter der personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Bestimmungen dieser Ordnung verarbeitet werden, ist der Veranstalter (nachfolgend: „Administrator“). Die personenbezogenen Daten werden in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften verarbeitet, insbesondere gemäß der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und über den freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Allgemeine Datenschutzverordnung) – nachfolgend „DSGVO“ oder „Datenschutz-Grundverordnung“ genannt.
5.2. Der Administrator verarbeitet personenbezogene Daten zu den Zwecken, für die Dauer und nach den in diesem Absatz der Regeln festgelegten Grundsätzen. Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig, jedoch führt das Nichtangeben der für die Teilnahme am Wettbewerb erforderlichen personenbezogenen Daten dazu, dass eine Teilnahme nicht möglich ist. Der Administrator bemüht sich besonders um den Schutz der Interessen der Personen, deren personenbezogene Daten er verarbeitet, und ist insbesondere verantwortlich dafür und stellt sicher, dass die von ihm gesammelten Daten: (1) rechtmäßig verarbeitet werden; (2) für festgelegte, rechtmäßige Zwecke gesammelt werden und keiner weiteren Verarbeitung unterzogen werden, die mit diesen Zwecken unvereinbar ist; (3) sachlich richtig und angemessen im Hinblick auf die Zwecke sind, zu denen sie verarbeitet werden; (4) in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nicht länger ermöglicht, als es zur Erreichung des Verarbeitungszwecks erforderlich ist, und (5) so verarbeitet werden, dass ein angemessener Schutz der personenbezogenen Daten gewährleistet ist, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung sowie vor zufälligem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen. Unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, des Kontexts und der Zwecke der Verarbeitung sowie des Risikos einer Verletzung der Rechte oder Freiheiten natürlicher Personen mit unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit und Schwere implementiert der Administrator geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, damit die Verarbeitung gemäß dieser Verordnung erfolgt und dies nachgewiesen werden kann. Diese Maßnahmen werden bei Bedarf überprüft und aktualisiert. Der Administrator verwendet technische Mittel, die das unbefugte Erlangen und Modifizieren der über elektronische Wege übertragenen personenbezogenen Daten verhindern.
5.3. Der Administrator ist berechtigt, personenbezogene Daten in den Fällen zu verarbeiten, in denen – und im Umfang, in dem – mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: (1) die betroffene Person hat ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben; (2) die Verarbeitung ist notwendig zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Partei die betroffene Person ist, oder um auf Anfrage der betroffenen Person vor Vertragsabschluss Maßnahmen zu ergreifen; (3) die Verarbeitung ist notwendig zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die dem Administrator obliegt; oder (4) die Verarbeitung ist notwendig für die Zwecke der aus den berechtigten Interessen des Administrators oder eines Dritten resultierenden Ziele, außer in Fällen, in denen die Interessen oder Grundrechte und -freiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, insbesondere wenn die betroffene Person ein Kind ist, Vorrang haben.
5.4. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Administrator erfordert in jedem Fall das Vorliegen mindestens einer der oben genannten Grundlagen. Die spezifischen Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Teilnehmern durch den Administrator werden im nächsten Abschnitt der Regeln angegeben – im Hinblick auf den Verarbeitungszweck der personenbezogenen Daten durch den Administrator.
5.5. Der Administrator darf personenbezogene Daten zu folgenden Zwecken, auf der Grundlage der folgenden Rechtsgrundlagen und für folgende Zeiträume verarbeiten:
| Zweck der Datenverarbeitung | Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung | Datenhaltungszeitraum |
| Organisation des Wettbewerbs | Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (berechtigtes Interesse des Administrators) – die Verarbeitung ist notwendig zur Realisierung der Ziele, die sich aus den berechtigten Interessen des Administrators ergeben – bestehend aus der Notwendigkeit, sich an die Bedingungen des organisierten Wettbewerbs gegenüber seinen Teilnehmern gemäß den allgemein geltenden Rechtsvorschriften und diesen Regeln zu halten | Daten werden für den Zeitraum aufbewahrt, der notwendig ist, um den Wettbewerb durchzuführen, die Preise an die Teilnehmer des Wettbewerbs zu vergeben, den Vertrag aufzulösen oder die Rechte und Pflichten des Administrators und der Teilnehmer des Wettbewerbs erlöschen zu lassen. |
| Direktmarketing | Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (berechtigtes Interesse des Administrators) – die Verarbeitung ist notwendig für die aus den berechtigten Interessen des Administrators resultierenden Ziele |
Daten werden für den Zeitraum aufbewahrt, in dem das berechtigte Interesse des Administrators besteht, jedoch nicht länger als den Zeitraum der Verjährung von Ansprüchen des Administrators gegenüber der betroffenen Person aus der Geschäftstätigkeit des Administrators. Die Verjährungsfristen legen die Rechtsvorschriften fest, insbesondere das Zivilgesetzbuch (die grundlegende Verjährungsfrist für Ansprüche im |
