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Wettbewerb+ Prologic

TEILNAHMEBEDINGUNGEN DES WETTBEWERBS "Prologic"

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Veranstalter des Wettbewerbs ist ŁUKASZ PAWLIK, der unter der Firma ROCKWORLD ŁUKASZ PAWLIK ein Gewerbe betreibt, eingetragen in das Zentrale Gewerberegister und Informationen über die Wirtschaftstätigkeit der Republik Polen, geführt vom Minister für Wirtschaft, mit: Adresse des Geschäftssitzes und Adresse für Zustellungen: ul. Jana Kochanowskiego 21, 48-130 Kietrz, NIP 7481388948, REGON 532429748, E-Mail-Adresse: [email protected].

1.2. Der Wettbewerb wird im Online-Shop des Veranstalters unter der Adresse: www.rockworld.pl sowie im Ladengeschäft des Veranstalters unter der Adresse: ul. Mikołaja 9a, 47-400 Racibórz organisiert.

1.3. Teilnehmer des Wettbewerbs kann jede natürliche Person sein, die ihre Teilnahmebereitschaft durch Anmeldung zum Wettbewerb gemäß den Wettbewerbsbedingungen ausdrückt.

1.4. Die Teilnahme des Teilnehmers am Wettbewerb und damit die Bereitstellung von Informationen und Daten durch den Teilnehmer, einschließlich persönlicher Daten, deren Umfang in den Bedingungen angegeben ist, ist freiwillig, aber notwendig für die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs.

1.5. Der Preisstifter des Wettbewerbs ist der Veranstalter.

2. DEFINITIONEN:

2.1. Die in diesen Bedingungen verwendeten Begriffe bedeuten:

2.1.1. ZIVILGESETZBUCH – das Gesetz - Zivilgesetzbuch vom 23. April 1964 (Dz.U. Nr. 16, pos. 93 mit Änderungen).

2.1.2. WETTBEWERBSKOMMISSION – eine vom Veranstalter berufene Kommission aus 3 Personen, um eine ordnungsgemäße Organisation und Durchführung des Wettbewerbs zu gewährleisten, insbesondere um den Gewinner des Wettbewerbs zu bestimmen.

2.1.3. WETTBEWERB – der gegenständliche Wettbewerb, der vom Veranstalter gemäß den Bedingungen organisiert wird.

2.1.4. VERANSTALTER – ŁUKASZ PAWLIK, der ein Gewerbe unter der Firma ROCKWORLD ŁUKASZ PAWLIK betreibt, eingetragen in das Zentrale Gewerberegister und Informationen über die Wirtschaftstätigkeit der Republik Polen, geführt vom Minister für Wirtschaft, mit: Adresse des Geschäftssitzes und Adresse für Zustellungen: ul. Jana Kochanowskiego 21, 48-130 Kietrz, NIP 7481388948, REGON 532429748, E-Mail-Adresse: [email protected].

2.1.5. BEDINGUNGEN – die vorliegenden Wettbewerbsbedingungen.

2.1.6. ONLINE-SHOP – der Online-Shop des Veranstalters, verfügbar unter der Internetadresse: www.rockworld.pl.

2.1.7. LADENGESCHÄFT – das Ladengeschäft des Veranstalters, gelegen unter der Adresse: ul. Mikołaja 9a, 47-400 Racibórz.

2.1.8. TEILNEHMER – eine natürliche Person, die am Wettbewerb teilnimmt und zusätzlich die Anforderungen erfüllt, die in Punkt 3 der Wettbewerbsbedingungen angegeben sind.

2.1.9. WETTBEWERBSAUFGABE – die Wettbewerbsaufgabe, die der Teilnehmer ausführen muss, besteht in der Beantwortung der Frage: "Ich wähle Produkte der Marke PROLOGIC, weil..." beim Aufgeben einer Bestellung im Online-Shop oder beim Kauf im Ladengeschäft.

3. TEILNAHMEBEDINGUNGEN AM WETTBEWERB

3.1. Die Teilnahme am Wettbewerb ist freiwillig und kostenlos.

3.2. Die Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb erfolgt durch den Kauf eines beliebigen Rollers oder einer Rute der Marke Prologic sowie durch die Ausführung der Wettbewerbsaufgabe durch den Teilnehmer beim Aufgeben einer Bestellung im Online-Shop oder beim Kauf im Ladengeschäft.

3.3. Die Wettbewerbsaufgabe sollte vom Teilnehmer selbständig ausgeführt werden, sollte ein eigenes Werk sein, das noch nicht veröffentlicht wurde, auch nicht im Internet. Bei der Ausführung und Übermittlung der Wettbewerbsaufgabe an den Veranstalter ist der Teilnehmer verpflichtet, volle persönliche und materielle Urheberrechte zu besitzen.

3.4. Der Teilnehmer, insbesondere in Verbindung mit der Ausführung und Übermittlung der Wettbewerbsaufgabe, ist verpflichtet, die Übermittlung unrechtmäßiger Inhalte zu unterlassen. Die vom Teilnehmer gelieferten Inhalte, insbesondere im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe, sollten gesetz- und sittenkonform sein, unter Berücksichtigung des Schutzes persönlicher Güter sowie Urheber- und geistigen Eigentumsrechte des Veranstalters und Dritter, und sollten keine vulgäre, beleidigende Sprache oder Verstöße gegen die sozialen Koexistenzregeln enthalten.

3.5. Von der Teilnahme am Wettbewerb sind Mitarbeiter und Mitarbeiter des Veranstalters sowie Personen, die an der Vorbereitung oder Organisation des Wettbewerbs beteiligt waren, sowie Mitglieder ihrer engsten Familie ausgeschlossen. Unter Mitgliedern der engsten Familie versteht man: Vorfahren, Nachkommen, Geschwister, Ehepartner, Eltern der Ehepartner und adoptierte Personen.

4. BEDINGUNGEN UND REGELN DES WETTBEWERBS

4.1. Der Wettbewerb läuft vom 08. Juli 2022 bis zum 31. August 2022.

4.2. Um den Gewinner des Wettbewerbs zu ermitteln und einen ordnungsgemäßen Ablauf des Wettbewerbs zu gewährleisten, wählt die Kommission in freiem Ermessen das siegreiche Wettbewerbsaufgabe aus, wobei sie ihr eigenes Urteil berücksichtigt, unter Berücksichtigung der Angemessenheit, Übereinstimmung mit dem Wettbewerbsthema, Originalität und Interesse der Wettbewerbsaufgabe des Teilnehmers.

4.3. Im Wettbewerb wird 1 Gewinner ausgewählt, dem die Wettbewerbskommission einen Preis in Form eines Prologic E-Motor Camou 12V/55LBS Elektromotors mit einem Katalogwert von 1481 PLN verleiht.

4.4. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Wettbewerbs bekannt gegeben, durch Veröffentlichung einer entsprechenden Information im entsprechenden Abschnitt des Online-Shops des Veranstalters. Zusätzlich wird der Gewinner vom Veranstalter über den Sieg per E-Mail an die angegebene Adresse oder telefonisch informiert.

4.5. Wenn der Veranstalter nicht in der Lage ist, die zur Versendung des Preises an den Teilnehmer erforderlichen Daten zu erhalten, oder wenn auf die Mitteilung, die an den Teilnehmer gesendet wurde, keine Antwort erfolgt, hat die Kommission das Recht, einen alternativen Teilnehmer auszuwählen, dem der Preis verliehen wird.

4.6. Der Veranstalter wird sich unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Wettbewerbs, mit dem Gewinner in Verbindung setzen.

4.7. Der Gewinner kann auf das Recht des gewonnenen Preises verzichten, jedoch kann er nicht das Recht auf den Preis auf eine Drittpartei übertragen oder eine Umwandlung des Preises in ein Geldäquivalent oder in eine andere Form der Entschädigung verlangen.

4.8. Der Gewinn wird dem Gewinner des Wettbewerbs per Kurier an die angegebene Adresse innerhalb von 21 Tagen ab dem Tag der Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses auf Kosten des Veranstalters geliefert.

4.9. Wenn der Preis besteuert wird, wird dem Gewinner des Wettbewerbs (zusätzlich) ein zusätzlicher Geldpreis in Höhe des Steueräquivalents zuerkannt, das der Gewinner des Wettbewerbs aufgrund des Gewinns im Wettbewerb zahlen muss. Der zusätzliche Geldpreis, wie im vorherigen Satz erwähnt, unterliegt nicht der Ausgabe und wird zur Deckung der pauschalierten Steuer verwendet, wie in Artikel 30 Absatz 1 Punkt 2 des Gesetzes vom 26. Juli 1991 über die Einkommensteuer von natürlichen Personen (konsolidierter Text Dz.U. von 2018 Pos. 1509 mit Änderungen) beschrieben. Diese Steuer wird vom Veranstalter des Wettbewerbs abgezogen und an das zuständige Finanzamt abgeführt.

5. DATENSCHUTZPOLITIK

5.1. Der Verantwortliche für die Verarbeitung der im Zusammenhang mit der Durchführung der Bestimmungen dieser Bedingungen verarbeiteten personenbezogenen Daten ist der Veranstalter (im Folgenden: „Verantwortlicher“). Personenbezogene Daten werden in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften verarbeitet, insbesondere gemäß der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (allgemeine Datenschutzverordnung) – im Folgenden als „DSGVO“ oder „DSGVO-Verordnung“ bezeichnet.

5.2. Der Verantwortliche verarbeitet personenbezogene Daten zu den in diesem Abschnitt der Bedingungen angegebenen Zwecken, für den Zeitraum und nach den in diesen Bedingungen angegebenen Grundsätzen. Die Bereitstellung von personenbezogenen Daten ist freiwillig, jedoch führt die Nichtbereitstellung von personenbezogenen Daten, die notwendig sind, um am Wettbewerb teilzunehmen, dazu, dass es nicht möglich ist, daran teilzunehmen. Der Verantwortliche wendet besondere Sorgfalt an, um die Interessen der Personen zu schützen, deren personenbezogene Daten er verarbeitet, und ist insbesondere dafür verantwortlich und gewährleistet, dass die von ihm gesammelten Daten: (1) rechtmäßig verarbeitet werden; (2) für festgelegte, rechtmäßige Zwecke gesammelt werden und keiner weiteren Verarbeitung unterzogen werden, die mit diesen Zwecken unvereinbar ist; (3) sachlich korrekt und angemessen im Verhältnis zu den Zwecken sind, für die sie verarbeitet werden; (4) in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nicht länger ermöglicht, als es zur Erreichung des Verarbeitungszwecks erforderlich ist; und (5) so verarbeitet werden, dass ein angemessenes Schutzniveau für die personenbezogenen Daten gewährleistet ist, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung sowie vor zufälligem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung durch angemessene technische oder organisatorische Maßnahmen. Unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, des Kontexts und der Zwecke der Verarbeitung sowie des Risikos der Verletzung von Rechten oder Freiheiten natürlicher Personen mit unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos implementiert der Verantwortliche angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, damit die Verarbeitung gemäß dieser Verordnung erfolgt und dies nachgewiesen werden kann. Diese Maßnahmen werden bei Bedarf überprüft und aktualisiert. Der Verantwortliche verwendet technische Maßnahmen, um das Abfangen und Modifizieren der über elektronische Wege übermittelten personenbezogenen Daten durch unbefugte Personen zu verhindern.

5.3. Der Verantwortliche ist berechtigt, personenbezogene Daten in den Fällen zu verarbeiten, in denen – und in dem Umfang, in dem – mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: (1) die betroffene Person hat in einem oder mehreren festgelegten Zwecken ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gegeben; (2) die Verarbeitung ist notwendig, um einen Vertrag, bei dem die betroffene Person Partei ist, auszuführen oder auf Anfrage der betroffenen Person vor Abschluss eines Vertrags Maßnahmen zu ergreifen; (3) die Verarbeitung ist notwendig, um eine rechtliche Verpflichtung zu erfüllen, die dem Verantwortlichen auferlegt ist; oder (4) die Verarbeitung ist notwendig für Zwecke, die sich aus den berechtigten Interessen ergeben, die vom Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden, ausgenommen in Fällen, in denen die Interessen oder grundlegenden Rechte und Freiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, insbesondere wenn die betroffene Person ein Kind ist, Vorrang haben.

5.4. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verantwortlichen erfordert jedes Mal das Vorhandensein mindestens einer der oben genannten Grundlagen. Die spezifischen Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmer durch den Verantwortlichen sind im nächsten Abschnitt der Bedingungen angegeben – in Bezug auf den spezifischen Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verantwortlichen.

5.5. Der Verantwortliche kann personenbezogene Daten zu den folgenden Zwecken, auf den folgenden rechtlichen Grundlagen und für die folgenden Zeiträume verarbeiten:

Zweck der Datenverarbeitung Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung Speicherfrist der Daten
Organisation des Wettbewerbs Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) der DSGVO-Verordnung (berechtigtes Interesse) – die Verarbeitung ist notwendig, um die Ziele zu erreichen, die sich aus den berechtigten Interessen des Verantwortlichen ergeben – die darin bestehen, die Bedingungen des organisierten Wettbewerbs gegenüber seinen Teilnehmern gemäß den allgemein geltenden Rechtsvorschriften und diesen Bedingungen zu erfüllen. Die Daten werden für die Dauer aufbewahrt, die notwendig ist, um den Wettbewerb durchzuführen, die Preise, die den Teilnehmern des Wettbewerbs zuerkannt wurden, zu realisieren, den Vertrag zu kündigen oder die Rechte und Pflichten des Veranstalters und der Teilnehmer des Wettbewerbs zu erlöschen.
Direktmarketing Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) der DSGVO-Verordnung (berechtigtes Interesse des Verantwortlichen) – die Verarbeitung ist notwendig, um die Ziele zu erreichen, die sich aus den berechtigten Interessen des Verantwortlichen ergeben

Die Daten werden für die Dauer des berechtigten Interesses aufbewahrt, das der Verantwortliche verfolgt, jedoch nicht länger als die Verjährungsfrist der Ansprüche des Verantwortlichen

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