Competition+ Dynamite Baits
TEILNAHMEBEDINGUNGEN DES WETTBEWERBS "Dynamite Baits"
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1. Der Veranstalter des Wettbewerbs ist ŁUKASZ PAWLIK, der unter dem Firmennamen ROCKWORLD ŁUKASZ PAWLIK ein Gewerbe betreibt und im Zentralen Gewerberegister (CEIDG) der Republik Polen eingetragen ist, das vom Minister für Wirtschaft geführt wird, mit folgenden Daten: Geschäftsadresse und Zustelladresse: ul. Jana Kochanowskiego 21, 48-130 Kietrz, NIP 7481388948, REGON 532429748, E-Mail-Adresse: [email protected].
1.2. Der Wettbewerb wird im Online-Shop des Veranstalters unter der Adresse: www.rockworld.pl sowie im stationären Shop des Veranstalters unter der Adresse: ul. Mikołaja 9a, 47-400 Racibórz, organisiert.
1.3. Teilnehmer des Wettbewerbs kann jede natürliche Person sein, die den Wunsch zur Teilnahme äußert, indem sie sich gemäß der Wettbewerbsordnung für den Wettbewerb anmeldet.
1.4. Die Teilnahme des Teilnehmers am Wettbewerb und damit die Bereitstellung von Informationen und Daten, einschließlich personenbezogener Daten, deren Umfang in der Wettbewerbsordnung angegeben ist, durch den Teilnehmer ist freiwillig, jedoch notwendig für die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs.
1.5. Der Sponsor des Preises im Wettbewerb ist der Veranstalter.
2. DEFINITIONEN:
2.1. Die in dieser Wettbewerbsordnung verwendeten Begriffe bedeuten:
2.1.1. BÜRGERLICHES GESETZBUCH – das Gesetz - Bürgerliches Gesetzbuch vom 23. April 1964 (GBl. Nr 16, Pos. 93 mit Änderungen).
2.1.2. WETTBEWERBSKOMMISSION – eine Kommission, die vom Veranstalter zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Organisation und Durchführung des Wettbewerbs eingesetzt wird, insbesondere um den Gewinner des Wettbewerbs zu ermitteln.
2.1.3. WETTBEWERB – der vorliegende vom Veranstalter organisierte Wettbewerb gemäß der Wettbewerbsordnung.
2.1.4. VERANSTALTER – ŁUKASZ PAWLIK, der unter dem Firmennamen ROCKWORLD ŁUKASZ PAWLIK ein Gewerbe betreibt und im Zentralen Gewerberegister (CEIDG) der Republik Polen eingetragen ist, das vom Minister für Wirtschaft geführt wird, mit folgenden Daten: Geschäftsadresse und Zustelladresse: ul. Jana Kochanowskiego 21, 48-130 Kietrz, NIP 7481388948, REGON 532429748, E-Mail-Adresse: [email protected].
2.1.5. WETTBEWERBSORDNUNG – die vorliegende Wettbewerbsordnung.
2.1.6. ONLINE-SHOP – der Online-Shop des Veranstalters, der unter der Internetadresse: www.rockworld.pl zugänglich ist.
2.1.7. STATIONÄRER SHOP – der stationäre Shop des Veranstalters, der sich unter der Adresse: ul. Mikołaja 9a, 47-400 Racibórz befindet.
2.1.8. TEILNEHMER – eine natürliche Person, die am Wettbewerb teilnimmt und zusätzlich die Anforderungen erfüllt, die in Punkt 3 der Wettbewerbsordnung angegeben sind.
2.1.9. WETTBEWERBSAUFGABE – die Wettbewerbsaufgabe, die vom Teilnehmer ausgeführt werden muss, besteht darin, die Frage zu beantworten: "Warum mag ich die Produkte von Dynamite Baits?" während einer Bestellung im Online-Shop oder während eines Einkaufs im stationären Shop.
3. TEILNAHMEBEDINGUNGEN AM WETTBEWERB
3.1. Die Teilnahme am Wettbewerb ist freiwillig und kostenlos.
3.2. Die Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb erfolgt durch den Kauf eines beliebigen Produkts der Marke Dynamite Baits und die Ausführung der Wettbewerbsaufgabe durch den Teilnehmer während der Bestellung im Online-Shop oder während des Einkaufs im stationären Shop.
3.3. Die Wettbewerbsaufgabe sollte selbstständig vom Teilnehmer ausgeführt werden, sie sollte ein Originalwerk sein, das zuvor nicht veröffentlicht wurde, einschließlich im Internet. Der Teilnehmer, der die Wettbewerbsaufgabe ausführt und dem Veranstalter übermittelt, muss über die vollständigen persönlichen und materiellen Urheberrechte daran verfügen.
3.4. Der Teilnehmer ist insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung und Übermittlung der Wettbewerbsaufgabe verpflichtet, keinen rechtswidrigen Inhalt zu liefern. Die vom Teilnehmer gelieferten Inhalte, insbesondere im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe, sollten rechtskonform und den guten Sitten entsprechend sein, unter Berücksichtigung des Respekts vor den persönlichen Gütern sowie den Urheberrechten und dem geistigen Eigentum des Veranstalters und Dritter, und sollten keine vulgäre, beleidigende Sprache oder Verstöße gegen die Regeln des sozialen Zusammenlebens enthalten.
3.5. Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind Mitarbeiter und Mitarbeiter des Veranstalters und andere Personen, die an der Vorbereitung oder Organisation des Wettbewerbs beteiligt waren, sowie Mitglieder ihrer engsten Familie. Unter engsten Familienmitgliedern versteht man: Vorfahren, Nachkommen, Geschwister, Ehegatten, Eltern der Ehegatten und Adoptivkinder.
4. BEDINGUNGEN UND REGELN DES WETTBEWERBS
4.1. Der Wettbewerb dauert vom 06. Juli 2022 bis zum 30. September 2022.
4.2. Um den Gewinner des Wettbewerbs zu ermitteln und einen ordnungsgemäßen Ablauf des Wettbewerbs zu gewährleisten, wählt die Kommission nach eigenem Ermessen das Gewinner-Wettbewerbsaufgabe aus, indem sie die Angemessenheit, Übereinstimmung mit dem Wettbewerbsthema, Originalität und Interesse der Wettbewerbsaufgabe des Teilnehmers berücksichtigt.
4.3. Im Wettbewerb wird ein Gewinner ermittelt, dem die Wettbewerbskommission einen Preis in Form eines Ködersets der Marke Dynamite Baits mit einem Katalogwert von 870 PLN zuteilt.
4.4. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Wettbewerbs bekannt gegeben, indem die entsprechende Information im entsprechenden Bereich des Online-Shops des Veranstalters veröffentlicht wird. Zusätzlich wird der Gewinner per E-Mail oder telefonisch vom Veranstalter über den Gewinn informiert.
4.5. Falls der Veranstalter die zur Übersendung des Preises an den Teilnehmer notwendigen Daten nicht erhalten kann oder falls keine Antwort auf die an den Teilnehmer gesendete Nachricht erfolgt, hat die Kommission das Recht, einen alternativen Teilnehmer auszuwählen, dem der Preis zugesprochen wird.
4.6. Der Veranstalter wird sich unverzüglich mit dem Gewinner in Verbindung setzen, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Wettbewerbs.
4.7. Der Gewinner kann auf das Recht zum Gewinn verzichten, darf jedoch das Recht auf den Preis nicht auf eine dritte Person übertragen, den Preis nicht in einen Geldäquivalent oder eine andere Form der Kompensation umtauschen.
4.8. Der Gewinn wird dem Gewinner des Wettbewerbs per Kurierdienst an die von ihm angegebene Adresse innerhalb von 21 Tagen nach Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses auf Kosten des Veranstalters geliefert.
4.9. Falls der Preis der Besteuerung unterliegt, wird dem Gewinner des Wettbewerbs ein zusätzlicher Geldpreis in Höhe des Steuerbetrags, den der Wettbewerbsgewinner zu zahlen hat, als Preis zugesprochen. Der zusätzliche Geldpreis, der im vorherigen Satz erwähnt wird, unterliegt keiner Ausgabe und wird zur Deckung der Pauschalsteuer verwendet, die in Art. 30 Abs. 1 Pkt. 2 des Gesetzes vom 26. Juli 1991 über die Einkommensteuer natürlicher Personen (konsolidierte Fassung, GBl. von 2018, Pos. 1509 mit Änderungen) genannt wird. Diese Steuer wird vom Veranstalter des Wettbewerbs einbehalten und an das zuständige Finanzamt überwiesen.
5. DATENSCHUTZPOLITIK
5.1. Der Administrator der personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Bestimmungen dieser Wettbewerbsordnung verarbeitet werden, ist der Veranstalter (nachfolgend „Administrator“ genannt). Die personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden Gesetzesvorschriften verarbeitet, insbesondere gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) – im Folgenden „DSGVO“ oder „Datenschutz-Grundverordnung“ genannt.
5.2. Der Administrator verarbeitet personenbezogene Daten zu den in diesem Punkt der Wettbewerbsordnung angegebenen Zwecken, während des angegebenen Zeitraums und basierend auf den angegebenen Prinzipien. Die Bereitstellung von personenbezogenen Daten ist freiwillig, jedoch führt das Nichtbereitstellen von personenbezogenen Daten, die notwendig sind, um am Wettbewerb teilzunehmen, dazu, dass es nicht möglich ist, daran teilzunehmen. Der Administrator legt besonderen Wert darauf, die Interessen der Personen zu schützen, deren Daten von ihm verarbeitet werden, und ist insbesondere dafür verantwortlich und gewährleistet, dass die von ihm gesammelten Daten: (1) rechtmäßig verarbeitet werden; (2) für festgelegte, rechtmäßige Zwecke gesammelt und keiner weiteren Verarbeitung unterzogen werden, die mit diesen Zwecken unvereinbar ist; (3) sachlich korrekt und angemessen im Hinblick auf die Zwecke sind, für die sie verarbeitet werden; (4) in einer Form gespeichert werden, die eine Identifizierung der Personen, die sie betreffen, nicht länger ermöglicht, als es für den Zweck der Verarbeitung notwendig ist, und (5) in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder rechtswidriger Verarbeitung und zufälligem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung, durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen. Unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, des Kontextes und der Zwecke der Verarbeitung sowie des Risikos der Verletzung der Rechte oder Freiheiten natürlicher Personen mit unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos implementiert der Administrator geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, so dass die Verarbeitung gemäß dieser Verordnung erfolgt und dies nachgewiesen werden kann. Diese Maßnahmen werden bei Bedarf überprüft und aktualisiert. Der Administrator verwendet technische Maßnahmen, um das Erlangen und Modifizieren von personenbezogenen Daten, die elektronisch übermittelt werden, durch unbefugte Personen zu verhindern.
5.3. Der Administrator ist zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten berechtigt, wenn – und in dem Umfang, in dem – mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: (1) die betroffene Person hat ihre Zustimmung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben; (2) die Verarbeitung ist notwendig für die Erfüllung eines Vertrags, an dem die betroffene Person beteiligt ist, oder um auf Anfrage der betroffenen Person vor Abschluss eines Vertrags Maßnahmen zu ergreifen; (3) die Verarbeitung ist notwendig, um eine rechtliche Verpflichtung zu erfüllen, die auf dem Administrator lastet; oder (4) die Verarbeitung ist notwendig für die Zwecke der berechtigten Interessen, die vom Administrator oder einer dritten Partei verfolgt werden, außer in Fällen, in denen die Interessen oder Grundrechte und -freiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, insbesondere wenn die betroffene Person ein Kind ist, überwiegen.
5.4. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Administrator erfordert jedes Mal das Vorliegen mindestens einer der oben genannten Grundlagen. Die spezifischen Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmer durch den Administrator sind im nächsten Punkt der Wettbewerbsordnung angegeben – im Zusammenhang mit dem jeweiligen Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Administrator.
5.5. Der Administrator darf personenbezogene Daten zu den folgenden Zwecken, auf der folgenden rechtlichen Grundlage und für den folgenden Zeitraum verarbeiten:
| Zweck der Datenverarbeitung | Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung | Datenspeicherungszeitraum |
| Organisation des Wettbewerbs | Artikel 6 Abs. 1 lit. f) der Datenschutz-Grundverordnung (berechtigtes Interesse) - die Verarbeitung ist notwendig für die Zwecke der berechtigten Interessen des Administrators - die auf der Notwendigkeit beruhen, die Bedingungen des organisierten Wettbewerbs gegenüber seinen Teilnehmern gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften und dieser Wettbewerbsordnung zu erfüllen | Die Daten werden für die Dauer aufbewahrt, die notwendig ist, um den Wettbewerb durchzuführen, die Preise zu realisieren, die den Teilnehmern des Wettbewerbs zuerkannt wurden, den Vertrag zu beenden oder die Rechte und Pflichten des Veranstalters und der Teilnehmer des Wettbewerbs zu erlöschen. |
| Direktmarketing | Artikel 6 Abs. 1 lit. f) der Datenschutz-Grundverordnung (berechtigtes Interesse des Administrators) - die Verarbeitung ist notwendig für die Zwecke der berechtigten Interessen des Administrators |
Die Daten werden für die Dauer des berechtigten Interesses des Administrators aufbewahrt, jedoch nicht länger als bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für die Ansprüche des Administrators gegen die betroffene Person aus der vom Administrator betriebenen Geschäftstätigkeit. Die Verjährungsfrist wird durch gesetzliche Vorschriften, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (die grundlegende Verjährungsfrist für Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit beträgt drei Jahre) festgelegt.
|
