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Wettbewerb+ Karpfengeist

TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DEN WETTBEWERB "Carp Spirit"

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Der Veranstalter des Wettbewerbs ist ŁUKASZ PAWLIK, der unter dem Firmennamen ROCKWORLD ŁUKASZ PAWLIK ein Gewerbe betreibt und im Zentralen Register und Informationen über die Wirtschaftstätigkeit der Republik Polen eingetragen ist, das vom Minister für Wirtschaft geführt wird, und folgende Daten hat: Adresse des Geschäftsbetriebs und Zustelladresse: ul. Jana Kochanowskiego 21, 48-130 Kietrz, Steuernummer NIP 7481388948, REGON 532429748, E-Mail-Adresse: [email protected].

1.2. Der Wettbewerb wird im Online-Shop des Veranstalters unter der Adresse: www.rockworld.pl sowie im stationären Geschäft des Veranstalters unter der Adresse: ul. Mikołaja 9a, 47-400 Racibórz organisiert.

1.3. Teilnehmer am Wettbewerb kann jede natürliche Person sein, die ihr Interesse an der Teilnahme durch die Anmeldung zum Wettbewerb gemäß den Wettbewerbsbedingungen äußert.

1.4. Die Teilnahme des Teilnehmers am Wettbewerb und damit die Angabe von Informationen und Daten durch den Teilnehmer, einschließlich personenbezogener Daten, deren Umfang in den Wettbewerbsbedingungen angegeben ist, ist freiwillig, aber für die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs notwendig.

1.5. Sponsor des Preises im Wettbewerb ist der Veranstalter.

2. DEFINITIONEN:

2.1. Die im vorliegenden Regelwerk verwendeten Begriffe bedeuten:

2.1.1. BÜRGERLICHES GESETZBUCH – das Gesetz - Bürgerliches Gesetzbuch vom 23. April 1964 (GBl. Nr. 16, Pos. 93 mit Änderungen).

2.1.2. WETTBEWERBSKOMMISSION – eine Kommission, die vom Veranstalter in einer Anzahl von 3 Personen zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Organisation und des Ablaufs des Wettbewerbs ernannt wurde, insbesondere um den Gewinner des Wettbewerbs zu bestimmen.

2.1.3. WETTBEWERB – dieser vom Veranstalter gemäß den Wettbewerbsbedingungen organisierte Wettbewerb.

2.1.4. VERANSTALTER – ŁUKASZ PAWLIK, der unter dem Firmennamen ROCKWORLD ŁUKASZ PAWLIK ein Gewerbe betreibt und im Zentralen Register und Informationen über die Wirtschaftstätigkeit der Republik Polen eingetragen ist, das vom Minister für Wirtschaft geführt wird, und folgende Daten hat: Adresse des Geschäftsbetriebs und Zustelladresse: ul. Jana Kochanowskiego 21, 48-130 Kietrz, Steuernummer NIP 7481388948, REGON 532429748, E-Mail-Adresse: [email protected].

2.1.5. REGELWERK – dieses Wettbewerbsregelwerk.

2.1.6. ONLINE-SHOP – der Online-Shop des Veranstalters, der unter der Internetadresse: www.rockworld.pl zugänglich ist.

2.1.7. STATIONÄRES GESCHÄFT – das stationäre Geschäft des Veranstalters, das sich unter der Adresse: ul. Mikołaja 9a, 47-400 Racibórz befindet.

2.1.8. TEILNEHMER – eine natürliche Person, die am Wettbewerb teilnimmt und zusätzlich die Anforderungen erfüllt, die in Punkt 3 der Wettbewerbsbedingungen angegeben sind.

2.1.9. WETTBEWERBSAUFGABE – die Wettbewerbsaufgabe, die der Teilnehmer ausführen muss, besteht darin, den Satz "Ich wähle die Produkte der Marke Carp Spirit, weil..." beim Bestellen im Online-Shop oder beim Einkauf im stationären Geschäft zu vervollständigen.

3. TEILNAHMEBEDINGUNGEN AM WETTBEWERB

3.1. Die Teilnahme am Wettbewerb ist freiwillig und kostenlos.

3.2. Die Anmeldung zum Wettbewerb erfolgt durch den Kauf eines beliebigen Produkts der Marke Carp Spirit und die Ausführung der Wettbewerbsaufgabe durch den Teilnehmer bei der Bestellung im Online-Shop oder beim Einkauf im stationären Geschäft.

3.3. Die Wettbewerbsaufgabe soll vom Teilnehmer selbständig ausgeführt werden, soll ein urheberrechtliches Werk sein, das bisher nicht veröffentlicht wurde, einschließlich im Internet. Der Teilnehmer, der die Wettbewerbsaufgabe ausführt und dem Veranstalter übermittelt, ist verpflichtet, dafür die vollen persönlichen und vermögensrechtlichen Urheberrechte zu besitzen.

3.4. Der Teilnehmer ist insbesondere im Zusammenhang mit der Ausführung und Übermittlung der Wettbewerbsaufgabe verpflichtet, die Lieferung rechtswidriger Inhalte zu unterlassen. Von dem Teilnehmer gelieferte Inhalte, insbesondere im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe, sollten gesetzeskonform und den guten Sitten entsprechend sein, unter Berücksichtigung des Respekts vor den persönlichen Rechten sowie den Urheberrechten und dem geistigen Eigentum des Veranstalters und Dritter, und sollten keine vulgäre, beleidigende Sprache oder Verstöße gegen die Regeln des sozialen Miteinanders enthalten.

3.5. Von der Teilnahme am Wettbewerb sind Mitarbeiter und Mitarbeiter des Veranstalters sowie andere Personen, die an der Vorbereitung oder Organisation des Wettbewerbs beteiligt waren, sowie die Mitglieder ihrer engsten Familien ausgeschlossen. Unter den engsten Familienmitgliedern versteht man: Vorfahren, Nachkommen, Geschwister, Ehepartner, Eltern der Ehepartner und Personen, die in einem Adoptionsverhältnis stehen.

4. BEDINGUNGEN UND REGELN DES WETTBEWERBS

4.1. Der Wettbewerb dauert vom 01. Juli 2022 bis zum 30. September 2022.

4.2. Um den Gewinner des Wettbewerbs zu ermitteln und den ordnungsgemäßen Ablauf des Wettbewerbs sicherzustellen, wird die Kommission das siegreiche Wettbewerbsaufgabe auf freie Weise auswählen, geleitet von ihrem eigenen Ermessen, unter Berücksichtigung der Angemessenheit, Übereinstimmung mit dem Thema des Wettbewerbs, Originalität und Interessantheit der Wettbewerbsaufgabe des Teilnehmers.

4.3. Im Wettbewerb wird 1 Gewinner ermittelt, dem die Wettbewerbskommission einen Preis in Form eines Karpfenkeschers Carp Spirit BLAX 42 Multi Net im Katalogwert von 707,70 PLN verleiht.

4.4. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird innerhalb von 14 Tagen nach dem Ende des Wettbewerbs bekannt gegeben, indem die entsprechende Information in dem entsprechenden Abschnitt des Online-Shops des Veranstalters veröffentlicht wird. Zusätzlich wird der Gewinner vom Veranstalter über den Gewinn per E-Mail oder telefonisch informiert.

4.5. Sollte der Veranstalter die zur Übersendung des Preises an den Teilnehmer notwendigen Daten nicht erhalten können oder falls der Teilnehmer nicht auf die ihm vom Veranstalter gesendete Nachricht antwortet, steht es der Kommission frei, einen alternativen Teilnehmer auszuwählen, dem der Preis verliehen wird.

4.6. Der Veranstalter wird sich unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Ende des Wettbewerbs, mit dem Gewinner in Verbindung setzen.

4.7. Der Gewinner kann auf das Recht zum Gewinn des Preises verzichten, kann jedoch das Recht auf den Preis nicht auf eine dritte Person übertragen oder die Umwandlung des Preises in einen Geldäquivalent oder eine andere Form der Kompensation verlangen.

4.8. Der Gewinn wird dem Gewinner des Wettbewerbs innerhalb von 21 Tagen nach der Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses per Kurierdienst an die von ihm angegebene Adresse auf Kosten des Veranstalters zugestellt.

4.9. Falls der Preis besteuert wird, wird dem Wettbewerbsgewinner ein zusätzlicher Geldpreis in Höhe des Gegenwerts der Steuer, die der Wettbewerbsgewinner aufgrund des Gewinns im Wettbewerb zahlen muss, zuerkannt (hinzugefügt). Der im vorherigen Satz erwähnte zusätzliche Geldpreis ist nicht auszahlbar und wird zur Deckung der pauschalen Steuer verwendet, wie in Art. 30 Abs. 1 Pkt. 2 des Gesetzes vom 26. Juli 1991 über die Einkommensteuer von natürlichen Personen (konsolidierte Fassung GBl. von 2018, Pos. 1509 mit Änderungen) angegeben. Diese Steuer wird vom Veranstalter des Wettbewerbs abgezogen und an das zuständige Finanzamt abgeführt.

5. DATENSCHUTZPOLITIK

5.1. Der Administrator der im Rahmen der Umsetzung der Bestimmungen dieses Regelwerks verarbeiteten personenbezogenen Daten ist der Veranstalter (im Folgenden „Administrator“ genannt). Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden Rechtsvorschriften verarbeitet, insbesondere gemäß der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und über den freien Datenverkehr sowie die Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Allgemeine Datenschutzverordnung) – im Folgenden „DSGVO“ oder „Datenschutz-Grundverordnung“ genannt.

5.2. Der Administrator verarbeitet personenbezogene Daten für die in diesem Abschnitt des Regelwerks angegebenen Zwecke, für die Dauer und nach den Prinzipien, die im folgenden Abschnitt des Regelwerks angegeben sind. Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig, doch das Fehlen der für die Teilnahme am Wettbewerb erforderlichen personenbezogenen Daten hat zur Folge, dass eine Teilnahme nicht möglich ist. Der Administrator setzt sich besonders dafür ein, die Interessen der Personen zu schützen, deren personenbezogene Daten er verarbeitet, und ist insbesondere dafür verantwortlich und gewährleistet, dass die von ihm gesammelten Daten: (1) rechtmäßig verarbeitet werden; (2) für festgelegte, rechtmäßige Zwecke erhoben und keiner weiteren Verarbeitung unterzogen werden, die nicht mit diesen Zwecken vereinbar sind; (3) sachlich richtig und angemessen im Verhältnis zu den Zwecken sind, für die sie verarbeitet werden; (4) in einer Form aufbewahrt werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nicht länger ermöglicht, als es für die Erreichung des Verarbeitungszwecks notwendig ist, und (5) auf eine Weise verarbeitet werden, die ein angemessenes Maß an Sicherheit für personenbezogene Daten gewährleistet, einschließlich des Schutzes vor unbefugter oder rechtswidriger Verarbeitung und vor zufälligem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung, mittels geeigneter technischer oder organisatorischer Maßnahmen. Unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, des Kontexts und der Zwecke der Verarbeitung sowie des Risikos einer Verletzung der Rechte oder Freiheiten natürlicher Personen mit unterschiedlicher Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Bedrohung setzt der Administrator geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ein, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung im Einklang mit dieser Verordnung erfolgt und dass dies nachgewiesen werden kann. Diese Maßnahmen werden bei Bedarf überprüft und aktualisiert. Der Administrator verwendet technische Maßnahmen, um das Abfangen und Modifizieren von personenbezogenen Daten, die elektronisch übermittelt werden, durch unbefugte Personen zu verhindern.

5.3. Der Administrator ist berechtigt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, wenn – und im Umfang, in dem – mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: (1) die betroffene Person hat ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben; (2) die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags erforderlich, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder um auf Anfrage der betroffenen Person vor Vertragsschluss Maßnahmen zu ergreifen; (3) die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, die dem Administrator obliegt; oder (4) die Verarbeitung ist für die Zwecke der Verfolgung der berechtigten Interessen des Administrators oder einer dritten Partei erforderlich, es sei denn, die Interessen oder Grundrechte und -freiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere wenn die betroffene Person ein Kind ist.

5.4. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Administrator erfordert in jedem Fall das Vorliegen mindestens einer der oben genannten Grundlagen. Die spezifischen Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmer durch den Administrator sind im nächsten Abschnitt des Regelwerks angegeben – in Bezug auf den spezifischen Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Administrator.

5.5. Der Administrator kann personenbezogene Daten zu den folgenden Zwecken, auf den folgenden Rechtsgrundlagen und für die folgenden Zeiträume verarbeiten:

Verarbeitungszweck der Daten Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Datenspeicherungszeitraum
Organisation des Wettbewerbs Artikel 6 Abs. 1 lit. f) der DSGVO (berechtigtes Interesse) – die Verarbeitung ist für die Verfolgung der berechtigten Interessen des Administrators erforderlich – die in der Notwendigkeit bestehen, sich gemäß den allgemein geltenden Rechtsvorschriften und diesem Regelwerk gegenüber den Teilnehmern des Wettbewerbs zu verpflichten Die Daten werden für die Dauer aufbewahrt, die für die Durchführung
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