Wettbewerb+ Prologic März 2026
REGELWERK WETTBEWERB+ PROLOGIC März 2026
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1. Veranstalter des Wettbewerbs ist ŁUKASZ PAWLIK, der ein Gewerbe unter der Firma ROCKWORLD ŁUKASZ PAWLIK betreibt, eingetragen im Zentralen Register und Informationssystem für Wirtschaftstätigkeiten der Republik Polen, geführt vom zuständigen Minister für Wirtschaft, mit folgender Geschäfts- und Zustelladresse: ul. Jana Kochanowskiego 21, 48-130 Kietrz, NIP 7481388948, REGON 532429748, E-Mail-Adresse: [email protected].
1.2. Der Wettbewerb wird im Online-Shop des Veranstalters unter der Adresse www.rockworld-carpshop.de sowie im stationären Geschäft des Veranstalters unter der Adresse ul. Mikołaja 9a, 47-400 Racibórz organisiert.
1.3. Teilnehmer des Wettbewerbs kann jede natürliche Person sein, die ihre Teilnahmebereitschaft durch Anmeldung gemäß den Wettbewerbsbestimmungen erklärt.
1.4. Die Teilnahme des Teilnehmers am Wettbewerb und somit die Angabe der im Zusammenhang mit der Teilnahme erforderlichen Informationen und Daten, einschließlich personenbezogener Daten, deren Umfang im Regelwerk festgelegt ist, erfolgt freiwillig, ist jedoch für die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs notwendig.
1.5. Der Sponsor des Preises im Wettbewerb ist der Veranstalter.
2. DEFINITIONEN:
2.1. Die in diesem Regelwerk verwendeten Begriffe bedeuten:
2.1.1. BÜRGERLICHES GESETZBUCH – das Gesetz über das Bürgerliche Gesetzbuch vom 23. April 1964 (Dz.U. Nr. 16, Pos. 93 mit Änderungen).
2.1.2. WETTBEWERBSKOMMISSION – Kommission, die vom Veranstalter mit 3 Personen eingesetzt wird, um die ordnungsgemäße Organisation und den Ablauf des Wettbewerbs sicherzustellen, insbesondere zur Ermittlung des Gewinners.
2.1.3. WETTBEWERB – dieser vom Veranstalter gemäß Regelwerk organisierte Wettbewerb.
2.1.4. VERANSTALTER – ŁUKASZ PAWLIK, der ein Gewerbe unter der Firma ROCKWORLD ŁUKASZ PAWLIK betreibt, eingetragen im Zentralen Register und Informationssystem für Wirtschaftstätigkeiten der Republik Polen, mit folgender Geschäfts- und Zustelladresse: ul. Jana Kochanowskiego 21, 48-130 Kietrz, NIP 7481388948, REGON 532429748, E-Mail-Adresse: [email protected].
2.1.5. REGELWERK – dieses Regelwerk des Wettbewerbs.
2.1.6. ONLINE-SHOP – der Online-Shop des Veranstalters, erreichbar unter: www.rockworld-carpshop.de.
2.1.7. STATIONÄRER SHOP – das stationäre Geschäft des Veranstalters unter der Adresse: ul. Mikołaja 9a, 47-400 Racibórz.
2.1.8. TEILNEHMER – natürliche Person, die am Wettbewerb teilnimmt und zusätzlich die in Punkt 3 des Regelwerks genannten Bedingungen erfüllt.
2.1.9. WETTBEWERBSAUFGABE – die vom Teilnehmer zu erfüllende Aufgabe, bestehend darin, die Frage zu beantworten: "Prologic Inspire Daddy Long 8 Leg Bedchair bedeutet für mich...." beim Bestellvorgang im Online-Shop oder beim Kauf im stationären Geschäft.
3. TEILNAHMEBEDINGUNGEN AM WETTBEWERB
3.1. Die Teilnahme am Wettbewerb ist freiwillig und kostenlos.
3.2. Die Anmeldung erfolgt durch den Erwerb beliebiger Produkte der Marke Prologic, Bestätigung der Teilnahme am Wettbewerb und Erfüllung der Wettbewerbsaufgabe durch den Teilnehmer beim Bestellvorgang im Online-Shop oder beim Kauf im stationären Geschäft.
3.3. Die Wettbewerbsaufgabe muss vom Teilnehmer eigenständig ausgeführt werden, es muss sich um eine originäre Arbeit handeln, die nicht zuvor veröffentlicht wurde, auch nicht im Internet. Der Teilnehmer muss bei der Anfertigung und Übermittlung der Aufgabe an den Veranstalter über alle persönlichen und wirtschaftlichen Urheberrechte verfügen.
3.4. Dem Teilnehmer ist insbesondere untersagt, rechtswidrige Inhalte zu übermitteln. Die vom Teilnehmer übermittelten Inhalte, insbesondere im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe, müssen gesetzeskonform und anständig sein, die Persönlichkeitsrechte sowie das Urheber- und geistige Eigentumsrecht des Veranstalters und Dritter wahren und dürfen keine vulgäre, beleidigende oder die sozialen Umgangsformen verletzende Sprache enthalten.
3.5. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter und Kooperationspartner des Veranstalters sowie andere Personen, die an der Vorbereitung oder Organisation des Wettbewerbs beteiligt waren, sowie deren unmittelbare Familienangehörige. Als unmittelbare Familienangehörige gelten: Vorfahren, Nachkommen, Geschwister, Ehegatten, Eltern der Ehegatten und adoptierte Personen.
4. WETTBEWERBSBEDINGUNGEN UND -REGELN
4.1. Der Wettbewerb läuft vom 3. März 2026 bis zum 5. April 2026.
4.2. Zur Ermittlung des Gewinners und zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs wird die Kommission frei nach eigenem Ermessen die beste Wettbewerbsaufgabe auswählen, wobei sie auf Angemessenheit, Themenbezug, Originalität und Interessantheit der Aufgabe achtet.
4.3. Im Wettbewerb wird ein Gewinner ermittelt, dem die Wettbewerbsjury als Preis eine Rute Prologic Inspire Daddy Long 8 Leg Bedchair im Katalogwert von 343 EUR vergibt.
4.4. Das Ergebnis wird innerhalb von 14 Tagen nach Wettbewerbsende bekannt gegeben, durch Veröffentlichung einer entsprechenden Mitteilung im entsprechenden Bereich des Online-Shops. Darüber hinaus wird der Gewinner vom Veranstalter über die Gewinnbenachrichtigung per E-Mail oder telefonisch informiert.
4.5. Sollte der Veranstalter die für die Zusendung des Preises erforderlichen Daten nicht erhalten oder keine Antwort auf die Kontaktaufnahme vom Teilnehmer erhalten, hat die Kommission das Recht, einen alternativen Teilnehmer als Gewinner auszuwählen.
4.6. Der Veranstalter wird den Gewinner unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Wettbewerbsende kontaktieren.
4.7. Der Gewinner kann auf seinen Gewinn verzichten, jedoch nicht das Recht auf den Preis an Dritte übertragen oder eine Barauszahlung oder eine andere Form der Entschädigung verlangen.
4.8. Der Gewinn wird dem Gewinner per Kurier an die von ihm angegebene Adresse innerhalb von 21 Tagen nach Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses auf Kosten des Veranstalters zugestellt.
4.9. Sollte der Gewinn steuerpflichtig sein, wird dem Gewinner zusätzlich ein Geldpreis in Höhe der Steuer zuerkannt (hinzugefügt), die der Gewinner aufgrund des Gewinns zahlen muss. Der zusätzliche Geldpreis dient zur Deckung der pauschalen Steuer gemäß Art. 30 Abs. 1 Punkt 2 des Gesetzes vom 26. Juli 1991 über die Einkommensteuer natürlicher Personen (t.j. Dz.U. 2018 Pos. 1509 m. Ä.). Diese Steuer wird vom Veranstalter einbehalten und an die zuständige Finanzbehörde abgeführt.
5. DATENSCHUTZRICHTLINIE
5.1. Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Regelwerks verarbeitet werden, ist der Veranstalter (nachfolgend „Verantwortlicher“). Die personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden Rechtsvorschriften verarbeitet, insbesondere gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO).
5.2. Der Verantwortliche verarbeitet personenbezogene Daten zu den in diesem Paragraphen genannten Zwecken, für die dort festgelegte Dauer und auf der dort genannten Rechtsgrundlage. Die Angabe der personenbezogenen Daten ist freiwillig, jedoch führt die Nichtangabe der für die Teilnahme erforderlichen Daten dazu, dass die Teilnahme nicht möglich ist. Der Verantwortliche achtet besonders darauf, die Interessen der betroffenen Personen zu schützen und gewährleistet, dass die Daten: (1) rechtmäßig verarbeitet; (2) für festgelegte, rechtmäßige Zwecke erhoben und nicht unvereinbar weiterverarbeitet; (3) sachlich richtig und zweckmäßig sind; (4) nicht länger als nötig gespeichert werden; (5) sicher verarbeitet werden, einschließlich Schutz vor unbefugter oder rechtswidriger Verarbeitung sowie vor Verlust, Zerstörung oder Beschädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen.
5.3. Der Verantwortliche ist berechtigt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: (1) die betroffene Person hat ihre Einwilligung für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben; (2) die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Partei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich; (3) die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung des Verantwortlichen erforderlich; (4) die Verarbeitung ist zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, außer wenn die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen.
5.4. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verantwortlichen erfordert stets das Vorliegen mindestens einer der genannten Rechtsgrundlagen. Die konkreten Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der Daten der Teilnehmer sind im nächsten Punkt dieses Regelwerks für die jeweiligen Zwecke der Datenverarbeitung beschrieben.
5.5. Der Verantwortliche kann personenbezogene Daten zu folgenden Zwecken, auf folgenden Rechtsgrundlagen und für folgende Zeiträume verarbeiten:
| Zweck der Datenverarbeitung | Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung | Dauer der Datenspeicherung |
| Organisation des Wettbewerbs | Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (berechtigtes Interesse) – die Verarbeitung ist zur Durchführung der Aufgaben erforderlich, die sich aus dem berechtigten Interesse des Verantwortlichen ergeben, nämlich den Bedingungen des Wettbewerbs gegenüber den Teilnehmern gemäß geltendem Recht und diesem Regelwerk nachzukommen. | Daten werden für die Dauer gespeichert, die zur Durchführung des Wettbewerbs, zur Realisierung der vergebenen Preise, zur Beendigung des Vertrags oder zur Erfüllung der Verpflichtungen des Veranstalters und der Teilnehmer erforderlich ist. |
| Direktmarketing | Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (berechtigtes Interesse des Verantwortlichen) – die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen erforderlich. | Daten werden für die Dauer des berechtigten Interesses des Verantwortlichen gespeichert, maximal jedoch bis zum Ablauf der Verjährungsfrist von Ansprüchen des Verantwortlichen gegenüber der betroffenen Person im Rahmen der Geschäftstätigkeit (gesetzliche Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich drei Jahre). Der Verantwortliche darf Daten nicht für Direktmarketing verarbeiten, wenn die betroffene Person der Verarbeitung wirksam widersprochen hat. |
| Feststellung, Geltendmachung oder Verteidigung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Wettbewerb | Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (berechtigtes Interesse des Verantwortlichen) – die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen erforderlich, insbesondere zur Feststellung, Geltendmachung oder Verteidigung von Ansprüchen. | Daten werden für die Dauer des berechtigten Interesses gespeichert, maximal jedoch bis zum Ablauf der Verjährungsfrist von Ansprüchen gegenüber dem Veranstalter (gesetzliche Verjährungsfrist beträgt sechs Jahre). |
5.6. Der Verantwortliche ist auf die Nutzung externer Dienstleister angewiesen. Er arbeitet nur mit solchen Dienstleistern zusammen, die angemessene Garantien für technische und organisatorische Maßnahmen bieten, die dem DSGVO-Standard entsprechen und die Rechte der betroffenen Personen schützen. Daten werden nur in dem Umfang und zu dem Zweck übermittelt, die zur Erfüllung der jeweiligen Datenverarbeitung notwendig sind. Mögliche Empfänger oder Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten der Teilnehmer sind:
5.6.1. Dienstleister, die den Verantwortlichen mit technischen, IT- und organisatorischen Lösungen versorgen, die für die Geschäftstätigkeit benötigt werden (z.B. Softwareanbieter für die Website, E-Mail-Provider, Hosting-Dienste, Software zur Unternehmensverwaltung und technischer Support) – der Verantwortliche gibt personenbezogene Daten des Teilnehmers nur im notwendigen Umfang an beauftragte Dienstleister weiter.
5.6.2. Dienstleister im Bereich Buchhaltung, Recht und Beratung, die den Verantwortlichen unterstützen (z.B. Buchhaltungsbüro, Rechtskanzlei, Inkassounternehmen) – der Verantwortliche gibt personenbezogene Daten nur im notwendigen Umfang an beauftragte Dienstleister weiter.
5.6.3. Spediteure, Kuriere, Broker oder andere Anbieter, die den Versand abwickeln – im Falle des Gewinners gibt der Verantwortliche die personenbezogenen Daten an den Versanddienstleister nur zum Zweck der Lieferung des Gewinns weiter.
5.7. Jede Person hat das Recht, die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu kontrollieren, insbesondere das Recht auf Berichtigung, Aktualisierung, Einschränkung oder Löschung der Daten, wenn diese unvollständig, veraltet, falsch, rechtswidrig erhoben oder für den Zweck nicht mehr erforderlich sind.
5.8. Das Recht auf Zugang, Berichtigung, Einschränkung, Löschung oder Datenübertragbarkeit – die betroffene Person kann vom Verantwortlichen Auskunft über ihre Daten verlangen, Berichtigungen, Löschungen („Recht auf Vergessenwerden“) oder Einschränkungen der Verarbeitung fordern sowie der Verarbeitung widersprechen und ihre Daten in einem strukturierten Format erhalten. Details sind in den Artikeln 15-21 DSGVO geregelt.
5.9. Das Recht auf Widerruf der Einwilligung jederzeit – Personen, deren Daten auf Grundlage einer Einwilligung verarbeitet werden (Art. 6 Abs. 1 lit. a) oder Art. 9 Abs. 2 lit. a) DSGVO), können diese Einwilligung jederzeit ohne Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung vor dem Widerruf zurücknehmen.
5.10. Das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde – betroffene Personen können sich bei einer Datenschutzbeschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden, in Polen an den Präsidenten des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten.
5.11. Das Recht auf Widerspruch – Personen können jederzeit mit Gründen, die ihre besondere Situation betreffen, der Verarbeitung ihrer Daten widersprechen, wenn diese auf Art. 6 Abs. 1 lit. e) (öffentliche Interessen) oder f) (berechtigtes Interesse) DSGVO beruht, einschließlich Profiling. Der Verantwortliche darf die Daten dann nicht mehr verarbeiten, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen.
5.12. Widerspruch gegen Direktmarketing – bei Verarbeitung für Direktmarketingzwecke kann die betroffene Person jederzeit der Verarbeitung widersprechen, einschließlich Profiling, soweit es mit Direktmarketing zusammenhängt.
5.13. Zur Ausübung der genannten Rechte kann der Verantwortliche schriftlich oder per E-Mail über die im Regelwerk angegebene Adresse kontaktiert werden.
6. BESCHWERDEVERFAHREN
6.1. Beschwerden im Zusammenhang mit dem Wettbewerb können beispielsweise per E-Mail an: [email protected] eingereicht werden.
6.2. Es wird empfohlen, in der Beschwerde so viele Informationen und Umstände wie möglich anzugeben, insbesondere Art und Datum der Unregelmäßigkeiten sowie Kontaktdaten, um die Bearbeitung zu erleichtern und zu beschleunigen.
6.3. Der Veranstalter wird die Beschwerde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang beantworten.
6.4. Die im Regelwerk geregelten Beschwerdeverfahren schränken nicht das Recht des Teilnehmers ein, sich an das zuständige ordentliche Gericht zu wenden.
7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
7.1. Für die Organisation des Wettbewerbs gilt polnisches Recht.
7.2. Der Veranstalter erklärt, dass der Wettbewerb kein Glücksspiel, keine Tombola, keine Wette, keine Werbelotterie, kein Spiel, dessen Ergebnis vom Zufall abhängt, oder eine sonstige im Gesetz vom 19. November 2009 über Glücksspiele (Dz.U. 2009 Nr. 09, Pos. 1540) vorgesehene Form ist.
7.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Regelwerk aus wichtigen Gründen zu ändern, insbesondere bei Änderungen der Rechtsvorschriften, soweit diese die Durchführung des Regelwerks beeinflussen.
7.4. Für nicht geregelte Fragen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und sonstige anwendbare polnische Rechtsvorschriften.